14.09.2006
Meldung von AFP vom 14. September 2006
Stimmen gegen neues NPD-Verbotsverfahren mehren sich - Bosbach sieht "keine grundsätzlich andere Lage" als 2002
Ungeachtet eines möglichen Einzugs der NPD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommeern mehren sich die Stimmen gegen ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei. Seit dem vor drei Jahren gescheiterten Verfahren sei «keine grundsätzlich andere Lage», entstanden, sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der in Halle erscheinenden «Mitteldeutschen Zeitung» (Freitagsausgabe). «Eine zweite Blamage sollten wir dem Staat ersparen.» Nach dem, was das Bundesverfassungsgericht den Antragstellern auferlegt habe, müsse die Beobachtung der NPD durch den Verfassungsschutz zunächst eingestellt werden, sagte der CDU-Politiker. «Aber wir müssen sie eher intensivieren.»
Wenn die NPD in den Landtag einzöge, würde das auch international Beachtung finden», fügte Bosbach hinzu. «Das beunruhigt viele, zumal die NPD nach dem Scheitern des Verbotsverfahrens noch dreister auftritt als zuvor. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem Blatt, ein neues Verbotsverfahren sei falsch. «Die Hürden des Bundesverfassungsgerichts werden wir ohne weiteres nicht überspringen können.»
Der thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) bekräftigte die ablehnende Haltung der CDU-geführten Bundesländer zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren. Es gebe die einhellige Auffassung, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandradio Kultur. Zur Begründung führte er an, dass die Richter, die das NPD-Verbotsverfahren 2003 eingestellt haben, «ja noch bis 2010 im Amt» seien. Ähnlich hatte sich kürzlich der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), geäußert.
Die Linksfraktion kritisierte die Äußerungen von Gasser und Edathy. «Wie sich derzeit einige Politiker von SPD und CDU gegenüber dem Bundesverfassungsgericht verhalten, ist nicht hinnehmbar», erklärte ihre innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Das Verbotsverfahren gegen die NPD sei 2002 gescheitert, weil V-Männer des Verfassungsschutzes hohe Ämter in der Partei innehatten. Drei Richter hätten deshalb die Zustimmung zur Eröffnung des Verfahrens verhindert. «Den Richtern blieb gar nichts anderes übrig.» Wenn eine Partei derart mit V-Leuten der Ämter für Verfassungsschutz durchsetzt sei, dass das Parteihandeln nicht mehr eindeutig der Partei zugeschrieben werden könne, könnten die Richter gar nicht anders entscheiden.
Zuvor hatte sich auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast gegen einen zweiten Anlauf beim NPD-Verbotsverfahren gewandt. «Ich bin nicht dafür, dass man einen Verbotsantrag stellt, weil ich glaube, dass er jetzt gar nichts bringt, sondern das Gegenteil bewirkt», sagte Künast am Mittwochabend dem Nachrichtensender N24. Ein neuerlicher Antrag würde die Neonazis nur «interessant machen».