Berlin, 06. März 2001
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Rechtsextremismus hat sich in Deutschland im Jahr 2000 erschreckend ausgebreitet. Nach amtlichen Erkenntnissen wurden allein von Januar bis September 2000 rund 10 000 rechtsextremistisch motivierte Straftaten registriert - so viele wie im gesamten Jahr 1999. In der Zeit von 1990 bis 2000 kamen nach Medienberichten 93 Menschen durch rechtsextremistische Gewalttaten ums Leben. In der Bundesrepublik Deutschland werden in bestimmten Regionen von rechtsextremen und fremdenfeindlichen Personen oder Gruppen Plätze und Orte vereinnahmt, an denen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und Andersdenkende nicht geduldet werden.
Die Schändung jüdischer Friedhöfe sowie Übergriffe auf und Einschüchterung von Minderheiten und Menschen anderer Herkunft sind Besorgnis erregend und erfordern entschlossenes politisches Handeln.
Der Deutsche Bundestag wird Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt niemals als Normalität betrachten.
Er dankt all jenen Initiativen, Verbänden und Medien, die die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren verstärkt in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt haben. Er dankt all jenen Menschen, die mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen ihre Ablehnung des Rechtsextremismus und ihre Solidarität mit den Opfern rechtsextremistischer Gewalt zum Ausdruck gebracht haben.
Der Deutsche Bundestag verurteilt Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt und wird zusammen mit der Bundesregierung und der gesamten Gesellschaft in einem parteiübergreifenden Konsens die Auseinandersetzung kontinuierlich und offensiv führen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, Sprache, seines Glaubens, seiner ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Diskriminierung von Minderheiten, ob offen oder verdeckt, muss entschieden bekämpft werden.
Der Deutsche Bundestag will Zivilcourage stärken und appelliert vor allem an die Städte und Gemeinden, sich für Gemeinsinn, ein solidarisches Zusammen leben aller Menschen und für Demokratie und Toleranz zu engagieren. Vorur teilen oder Ausschreitungen von Personen oder Personengruppen kann gerade vor Ort durch ein couragiertes Auftreten aller Bürgerinnen und Bürger beson ders wirksam begegnet werden. Solches Handeln verdient öffentliche Unter stützung, auch seitens der staatlichen Ebenen.
Der Deutsche Bundestag steht auf der Seite der Opfer von Straf- und Gewaltta ten. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Frem denfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt kommt deshalb dem Opferschutz ein besonderer Stellenwert zu.
Der Deutsche Bundestag tritt Vorurteilen und rechtsextremer, ausländerfeind licher, antisemitischer und gewaltbereiter Propaganda entschlossen entgegen. Der Deutsche Bundestag wird alles daran setzen, Rechtsextremismus, Frem denfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt wirksam zu bekämpfen.
Der Deutsche Bundestag unterstützt daher die Bundesregierung bei der Be kämpfung des Rechtsextremismus durch ein breites gesellschaftliches Bündnis "Für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt". In diesem Bündnis sollen neben den Bundesministerien, der Ausländerbeauftragen und dem Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, den Ländern und den Kom munen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Medien, Sportverbänden, der Wissenschaft, den Initiativen und den Stiftungen auch alle demokratisch orientierten gesellschaftlichen Gruppen und besonders auch die Organisationen der von rechtsextremer Gewalt betroffenen Gruppen, örtliche sowie regionale Initiativen und Bündnisse, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt engagieren, zusammengeführt und vernetzt werden.
1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, als einen Beitrag in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus den Schutz poten zieller Opfer von Straf- und Gewalttaten zu verbessern. Zur Einrichtung eines Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt wurden im Bundeshaushalt 2001 zehn Mio. DM zur Verfügung gestellt, für Maßnahmen der Opfer betreuung fünf Mio. DM. Dazu sollen neben anderen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen weitere Anlaufstellen modellhaft entwickelt und erprobt werden, die konkrete rechtliche und soziale Unterstützung bieten und die Öffentlichkeit über das Ausmaß von Diskriminierung und rechtsextremer Gewalt informieren können. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Länder, im Umgang mit in Deutschland lebenden ausländischen Opfern rechtsextremistischer Gewalt hinsichtlich der Lebensbedingungen der Betroffenen, wozu auch ihr Aufent haltsstatus gehört, Sensibilität zu zeigen. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob neben den bereits be stehenden zahlreichen Rechtsschutzmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland die Abgabe einer Erklärung nach Artikel 14 des Internatio nalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskrimi nierung von 1966 empfehlenswert ist, um das dort vorgesehene Individual beschwerdeverfahren auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich zu machen.
2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag für die Integration der hier lebenden Migran tinnen und Migranten einzusetzen. Die beschlossene Reform des Staatsan gehörigkeitsrechts leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Darüber hinaus müssen weitere rechtliche Schritte zum Abbau von Minderheitendiskrimi nierungen folgen. Eine Reform des Arbeitserlaubnisrechts ist ein wichtiger Schritt zum notwendigen Abbau der Diskriminierung von Asylbewerberin nen und Asylbewerbern.
3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die sozialen, poli tischen und gesellschaftlichen Bedingungen, die Rechtsextremismus, Frem denfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt begünstigen, zu verändern. Der Deutsche Bundestag hält deshalb für erforderlich - die Fortführung des "Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeits losigkeit". Er fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen des Bündnisses für Arbeit für die Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und Ausbildungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer sowie die Bekämpfung von Jugend- und Langzeit arbeitslosigkeit, insbesondere durch die Verbesserung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, einzusetzen. - die verstärkte Förderung und Qualitätssicherung der nationalen Freiwilli genprogramme. Er befürwortet zudem die gezielte Ausweitung des Krei ses der Freiwilligen besonders um benachteiligte Jugendliche, Migrantin nen und Migranten, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Projekte mit Jugendlichen zweier Staaten, sowie rechtliche Regelungen, die besonders sozialversicherungsrechtliche Hemmnisse des freiwilligen Engagements abbauen werden. Darüber hinaus sollen die Hemmnisse für Freiwillige aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland abge baut werden. - das Programm "Xenos - Leben und Arbeiten in Vielfalt". Mit ihm sollen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz durch konkrete Projekte bekämpft werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei Maßnahmen gegen Aus grenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung. - das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brenn punkten". Es trägt der Tatsache Rechnung, dass Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten stärkeren Gefährdungen ausgesetzt sind als in anderen Sozialräumen. Erstmals werden damit Maßnahmen des Kinder und Jugendplanes des Bundes in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommu nen sowie Trägern aus allen Bereichen vernetzt und umgesetzt. - das beschlossene Gesetz, welches Kindern ein Recht auf gewaltfreie Er ziehung einräumt und körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Die zu dem Gesetzentwurf geplanten flankierenden Maßnahmen sind sinnvoll. Im Rahmen eines Aktionsprogramms sollen Eltern und Gesellschaft auf den Paradigmenwechsel in der Erziehung hingewiesen und sensibilisiert werden sowie Hilfen zur Verbesserung der Erziehungskompetenz hin zur gewaltfreien Konfliktbewältigung gegeben werden.
4. Der Deutsche Bundestag will besonders Jugendlichen Zukunftschancen er öffnen. Es ist unverzichtbar, jedem Jugendlichen eine Ausbildung zu ermög lichen. Die Bundesregierung wird deshalb in ihren Bemühungen um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit unterstützt. Mit dem "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" haben seit 1999 mehr als 200 000 Jugendliche die Chance auf Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung erhalten. Der Deutsche Bundestag appelliert an Bund und Länder, ihre Aufgaben in Bildung und Erziehung verstärkt wahrzunehmen. Die Schule prägt junge Menschen nach der Familie unmittelbar und unterstützt oder zerstört ge wachsene Wertüberzeugungen der Gesellschaft.
5. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern und Trägern der Jugendsozialarbeit zum Beispiel durch Modellprojekte dafür zu sorgen, dass insbesondere in Gebieten, in denen Rechtsextremisten so genannte "national befreite" oder "ausländerfreie" Zonen schaffen wollen und bei denen die Gefahr besteht, dass diese Bestrebun gen erfolgreich sind, in der Jugendarbeit geschützte Räume geschaffen werden können, in denen sich demokratisch orientierte Jugendliche aufhalten können, ohne der Gefahr einer Bedrohung von Rechtsextremen ausgesetzt zu sein. Ziel muss sein, in diesen Gebieten die volle Bewegungsfreiheit auch für Minder- heiten oder Gegner der Rechtsextremen wieder herzustellen. In Zusammenarbeit mit den Ländern und freien Trägern sollen auch die bis herigen Konzepte der Sozialarbeit, besonders der akzeptierenden Jugendar beit mit rechtsgerichteten Jugendlichen und Jugendgruppen, die in Zusam menarbeit mit den Ländern und den öffentlichen und privaten Trägern der Ju gendarbeit entwickelt wurden, einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Entscheidend ist eine aktive Jugendarbeit für alle Jugendlichen. Dazu müssen zunächst präventiv der Schutz und die Betreuung von demokratisch orientier ten Jugendlichen gewährleistet sein. Zudem ist eine gezielte Betreuung von Jugendlichen sicherzustellen, die durch rechtsextreme, fremdenfeindliche, antisemitische oder gewaltsame Tätigkeiten aufgefallen sind oder bei denen eine Sympathisierung mit dieser Szene droht. Mit Jugendlichen, die entspre chend auffällig geworden sind, ist eine besonders intensive Jugendarbeit er forderlich, um ihnen die Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Der Deutsche Bundestag appelliert darüber hinaus an die Bundesregierung und die Länder, Programme zu entwickeln und anzubieten, die Ausstiegswil ligen ein Herauslösen aus dem rechtsextremistischen Umfeld ermöglichen. Insbesondere ist im Rahmen der Gesetze darauf hinzuwirken, dass Rechts extremen und Neonazis in öffentlich finanzierten Einrichtungen keine Räume und Infrastruktur für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, und zu prüfen, wie Jugendeinrichtungen gezielt betreut werden können, die von rechtsextremen Gruppen dominiert werden. Im Rahmen der Maßnahmen der Jugendpolitik sind besonders präventive Formen der Jugendarbeit, wie sie beispielsweise in vielen Fußball-Fanpro jekten und in Sportvereinen, die eine intensive Jugendarbeit betreiben, durchgeführt werden, zu fördern. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, diese Ansätze der präventiven Jugendarbeit mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln zu unterstützen. Die im Zuge der Haushaltsberatun gen für das Jahr 2001 beschlossene Bereitstellung von 30 Mio. DM an zu sätzlichen Mitteln für die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist ein richti ger Schritt.
6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Aufklärung, Ausbildung und Beratung der mit Rechtsextremismus befassten Stellen zu verbessern. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, in Zusammen arbeit mit den Ländern Modelle dezentraler Beratungsstellen, ähnlich den mobilen Beratungsteams Brandenburg, zu entwickeln und zu fördern. Hier für stehen im Bundeshaushalt 2001 fünf Mio. DM zur Verfügung. Aufgabe dieser Stellen soll insbesondere die Beratung und Ausbildung kom munaler oder schulischer Einrichtungen und die Unterstützung von Initiati ven, die sich bei der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus engagie ren, sein.
7. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei der Entwick lung wirksamer Strategien gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rechtsextremismus bei Kindern und Jugendlichen auch die Sozialisations instanzen Familie und Schule stärker als bisher zu berücksichtigen. Große Verantwortung trägt neben den Eltern die Schule, die ihre Erziehungsfunk tion weit über die Vermittlung von bloßem Sachwissen stellen muss. Die Bundesregierung wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, durch eine Erwei terung der Zahl von Auslandsstipendien für Jugendliche und junge Erwach sene die Chancen für Auslandskontakte und -erfahrungen zu vergrößern.
8. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, dass Bildung, Weiterbildung und Aufklärung über Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt intensiviert werden. Hierzu ist die demokratische und staatsbürgerliche politische Bildung in Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder zu fördern und auszubauen. Die Fortbildung und Sensibilisierung von Lehrern, Polizei und Verwaltung im Umgang mit Rechtsextremismus sind ebenfalls auszubauen. Vor allem die Bundeszentrale für politische Bildung soll nach der Neuausrichtung ihrer Arbeit die Aktivitäten vor allem in den neuen Bun desländern verstärken sowie insbesondere ihre Materialien und Angebote zielgruppenspezifischer für die junge Generation gestalten. Inhaltlich soll sie sich stärker an den konkreten Erfordernissen politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse orientieren, wobei Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewaltphänomene in unserer Gesellschaft in besonderem Maße zu berücksichtigen sind. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundeszentrale für politische Bildung und die politischen Stiftungen bei diesen Bemühungen und wird sich für ausreichende finanzielle Mittel einsetzen.
9. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, wissenschaftliche Forschungsvorhaben im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu unterstützen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine empirische Studie zur Verbreitung rechtsextremen Denkens in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag zu geben, die der in den Jahren 1979/1980 für das Bundeskanzler amt angefertigten "1. Empirische Grundlagenstudie zur Verbreitung rechts extremen Denkens in der Bundesrepublik Deutschland" vergleichbar ist. Das neue Stiftungsrecht kann durch Förderung von Wissenschaft und For schung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerver ständigung, Jugendhilfe, Altenhilfe und des demokratischen Staatswesens dazu beitragen, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextre mismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt zu intensivie ren.
10. Der Deutsche Bundestag würdigt die Ergebnisse des Europäischen Rates von Tampere am 15./16. Oktober 1999 als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer verstärkten supranationalen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa. Er würdigt insbesondere die Bemühungen um eine weitere Implementierung der durch den Amsterdamer Vertrag ein geführten Antidiskriminierungsklausel in Artikel 13 EGV. Er unterstützt die Zielsetzung des "Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämp fung von Diskriminierungen" für die Jahre 2001 bis 2006. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit dem Parlament alle Bemühungen auf europäischer Ebene zu unterstützen und voranzutreiben, um Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Anti semitismus und Gewalt zu bekämpfen. Er unterstützt das vom Europäi schen Parlament vorgeschlagene Aktionsprogramm zur wirksamen Ahn dung entsprechender Handlungen oder Straftaten. Der Deutsche Bundestag wird sich für eine weitere Rechtsangleichung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einsetzen, die mit den gesetzlichen Mitteln des demokratischen Rechtsstaates deutlich macht, dass die Gesellschaft Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassenhass und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht hinnimmt. Darüber hinaus unterstützt der Deutsche Bundestag auch die weiteren Initiativen auf europäischer Ebene, wie zum Beispiel die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bei ihrem Bemühen um Datenvergleiche sowie bei der Erarbeitung und Evaluation von spezifischen Strategien im Kampf gegen Rassismus.
11. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt auch in der Medienpolitik voranzutreiben. Er begrüßt in diesem Zusammenhang das Engagement der Verbände der Medien- und Werbeindustrie, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um ein differenziertes und realistisches Bild von Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in Fernseh- und Hörfunksendungen wiederzugeben. Zudem appelliert der Deutsche Bundestag an die Verleger- und Journalistenverbände, Fernseh- und Radiosender und die Arbeitgeber der Medienindustrie, für Angehörige von Minderheiten den Zugang zu Medienberufen noch weiter zu verbessern. Der Zeitschriften- und Buchhandel sowie die Verlage werden ersucht, rechtsextremistische Zeitungen, Zeitschriften und Literatur weder herzu stellen, zu verlegen noch zu verbreiten.
12. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bemühungen des Bundesministe riums des Inneren und des Bundesministeriums der Justiz sowie der Innen und Justizministerien der Länder, rassistische Straftaten im Zusammen hang mit dem Medium Internet zu verfolgen und zu verhindern, und tritt vor allem für eine Stärkung der Strafverfolgung auf europäischer und inter nationaler Ebene ein, da nur so ein gezielter Erfolg gewährleistet werden kann. Zudem fordert der Deutsche Bundestag auch Personen des öffent lichen Lebens auf, das Internet ebenso wie Funk- und Printmedien als Plattform für Initiativen gegen Rassismus intensiv zu nutzen.
13. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, der "inneren Wehrhaftigkeit" der Bundeswehr eine besondere Unterstützung und För derung zu gewähren, vor allem durch eine offene, nichthierarchisch gelegte Kommunikation, die eingebettet sein muss in ein attraktives Programm zur politischen Bildung innerhalb der Bundeswehr. Die Bundes wehr darf keine attraktive Einrichtung für Personen mit rechtsextremer Ge sinnung sein. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Bemühen, die Bun deswehr für demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse weiter zu öffnen. In der Bundeswehr ist kein Platz für ausländerfeindliche Gewalt befürwortende und intolerante Grundhaltungen.
14. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bedarf es auch der dauerhaften Erinnerung an die Verbrechen des NS-Gewaltregimes, an den Widerstand, der ihm geleistet wurde, an die Opfer und vor allem an die Ursachen, die zu dieser Gewaltherrschaft geführt haben. Der Deutsche Bundestag würdigt die Arbeit und Informationstätigkeit der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Diejenigen, die nicht wissen, wie leicht Menschen sich verführen oder zumindest zur Passivität bringen lassen und wozu Menschen im Fanatismus fähig sind, sind neuerlichen Gefahren gegenüber weniger wachsam und weniger widerstandsfähig als diejenigen, denen die Verbrechen der Vergangenheit und die Katastrophen unserer jüngeren Geschichte vor Augen stehen.
15. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den organisier ten Rechtsextremismus und die so genannte "Neue Rechte" mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaates zu bekämpfen. Erforderlich dafür ist, - dass keine Zuschüsse von Bundesbehörden und -institutionen an Orga nisationen, Stiftungen und Verlage gewährt werden, die rechtsextremes Gedankengut fördern oder verbreiten bzw. organisierten Rechtsextremismus in den eigenen Reihen dulden; - dass Wissenschaftler, die im In- oder Ausland rechtsextreme Vorstellungen publiziert haben, nicht an akademischen Austauschprogrammen des Bundes teilnehmen dürfen.
16. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das weitere Vordringen rechtsextremistischer Ideologien durch gezielte Aufklärungsarbeit über rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Agitation auch in kultischen, heidnischen und esoterischen Bereichen zu verhindern.
17. Ebenso muss die Finanzierung von rechtsextremistischen Organisationen, Institutionen, Vereinen und Verbänden überprüft werden. Hierunter fallen die Prüfung des Finanzgebarens und die Überprüfung der Gemeinnützigkeit bei den örtlichen Finanzbehörden.
18. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie analog zur Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur frühzeitigen Erkennung von Problemlagen und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit die Einrichtung einer entsprechenden Beobachtungsstelle in der Bundesrepublik Deutsch land unterstützt werden könnte. Deren mögliche Aufgaben wären unter anderem die Dokumentation und Analyse rechtsextremer Tendenzen, die Information der Öffentlichkeit, die Durchführung einer Dunkelfeldanalyse, um das tatsächliche Ausmaß rechtsextremer Gewalt zu erfassen, eine Zu sammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle und die regel mäßige Berichterstattung im Deutschen Bundestag über ihre Arbeit, Ergeb nisse und Erfahrungen sowie Erkenntnisse in Hinblick auf Ursachen und Gegenstrategien.
19. Der Deutsche Bundestag tritt dafür ein, dass die Bekämpfung von Gewalt straftaten ein Schwerpunkt der Strafverfolgung wird. Er bittet die insoweit zuständigen Länder, dieses Anliegen zu unterstützen und hierzu Konzepte zu entwickeln, die im Rahmen des geltenden Rechts vermehrt Schwer punktermittlungen und auch präventive Bestreifungen von bekannten Treffpunkten rechtsextremer Gewalttäter ermöglichen. Bei Gewaltstrafta ten sollte eine möglichst zeitnahe Reaktion auf die Straftaten erfolgen. Bei der Organisation der Justiz sollte daher für einen zeitnahen Beginn eines Gerichtsverfahrens Sorge getragen werden. Ferner sollte die Ahndung von Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender mit rechtsextremistischem Hintergrund zum Anlass genommen werden, die Beschuldigten zur Aus einandersetzung mit der NS-Vergangenheit anzuhalten.
20. Der Deutsche Bundestag fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, Vorurteilen und rechtsextremer Propaganda zu widersprechen, Zivilcourage zu zeigen und sich in Vereinen und Initiativen zu engagieren, die Integrationsarbeit oder Aufklärungsarbeit über Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Gewalt leisten. Darüber hinaus unterstützt der Deutsche Bundestag die Entwicklung und Förderung von Integrationskonzepten und deren Umsetzung. Die soziale Integration bleibt für Bund, Länder und Gemeinden eine der zentralen politischen Aufgaben der nächsten Jahre. Migrationspolitik beinhaltet nicht allein die Regelung der Zuwanderung, sondern die nachhaltige Integration des bereits eingewanderten Bevölkerungsteils. Die Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben spielt dabei eine entscheidende Rolle.
21. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Deutschen Bundestag Bericht über die aktuellen und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlich keit, Antisemitismus und Gewalt zu erstatten. Er ermuntert die Bundesregierung ihren diesbezüglichen Einsatz zu verstetigen und wird sie dabei unterstützen.
22. Der Deutsche Bundestag fordert die demokratischen Parteien in Deutschland auf, Wahlkämpfe nicht auf dem Rücken von Minderheiten bzw. Menschen anderer Herkunft zu führen.
Berlin, den 6. März 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion Roland Claus und Fraktion
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