Berlin, April 2001
Die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ist ein vorrangiges Ziel von Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion. Neben Justiz und Polizei sind alle Bereiche und Ebenen der Politik und Gesellschaft gefordert. Besonders wichtig ist die Unterstützung von Initiativen, die zum Beispiel in der demokratischen Jugendarbeit oder der Opferberatung tätig sind.
Dieser aktuelle Überblick soll Informationen an die Hand geben und die Arbeit bei der Unterstützung lokaler und regionaler Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus erleichtern. Unter anderem werden Anschriften und Kommunikationsnummern von Stellen genannt, bei denen Beratung und ggf. Förderung erhältlich sind.
I. Das Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus"
Für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit bei Jugendlichen wurden für das Jahr 2001 Mittel in einer Höhe von 40 Millionen DM bereitgestellt (Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Das neue umfassende Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" findet unter dem Dach des "Bündnisses für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" statt.
Ziel des Aktionsprogramms ist es, demokratisches Verhalten und ziviles Engagement bei Jugendlichen zu stärken sowie Toleranz und Weltoffenheit zu fördern. Das heißt: Zum einen sollen Jugendliche, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus wenden, unterstützt werden. Zum anderen sollen Jugendliche, die gefährdet oder rechtsorientiert sind, wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückgeholt werden. Eine solche Arbeit kann nur mit den Menschen vor Ort geleistet werden. Deshalb basiert das Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" zu großen Teilen auf lokalen und regionalen Initiativen, die gestärkt oder neu gestartet werden.
Zu dem Aktionsprogramm gehören:
I a) Verstärkte Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus im Rahmen der Jugendarbeit (30 Millionen DM)
Diese Mittel sind in den Kinder- und Jugendplan des Bundes eingestellt. Ihre Bewilligung erfolgt aufgrund der entsprechenden Richtlinien.
Die eine Hälfte (15 Millionen DM) wird unmittelbar vom Bund verausgabt, die Mittel für Träger und Maßnahmen sind bereits weitgehend verplant. Diese Mittel teilen sich auf in 5 Millionen DM für lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie im Rahmen des bereits bestehenden Programms "Entwicklung und Chancen für junge Menschen", in weitere 6 Millionen DM für Maßnahmen der Jugendbildung bundeszentraler Träger sowie der Bundeszentrale für politische Bildung und schließlich in 4 Millionen DM für die Finanzierung von modellhaften bundeszentral bedeutsamen Maßnahmen.
Generell fließen diese Mittel in Maßnahmen der politischen Bildung, die ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit ist. Zentrale Schwerpunkte sind die verstärkte Unterstützung der Jugendbildungsarbeit, die Initiierung von lokalen Projekten sowie Informationsveranstaltungen gegen Rechts. An der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen sollen sich junge Menschen aktiv beteiligen, insbesondere werden Haupt- und Berufsschüler/-innen angesprochen.
Partner bei der Umsetzung sind die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Träger der Jugendarbeit.
Es werden unter anderem folgende Maßnahmen finanziert:
Informationsveranstaltungen gegen Rechts
Dazu gehört zum Beispiel die Reihe "Das Politische Cafe", veranstaltet von Lea Rosh. Die Veranstaltungsreihe findet in den neuen Bundesländern in Kooperation mit regionalen Institutionen, Initiativen, Politikern, Künstlern und weiteren Bürgerinnen und Bürgern statt und soll einen aktiven Dialog vor Ort initiieren.
Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendbildungsarbeit
Geplant sind u.a. Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe und der Familienberatung, damit sie sicher auf Probleme mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit reagieren können. Außerdem werden Arbeitshilfen für die pädagogische Praxis entwickelt. Dazu gehören auch medienpädagogische Angebote zur Qualifizierung Jugendlicher im Umgang mit dem Internet und zur Auseinandersetzung mit rechtsradikaler Musik. Jugendliche sollen in ihrer Medienkompetenz gestärkt und zur kritischen Gegenreaktion angeregt werden. Ein wichtiger Partner der Jugendarbeit sind dabei die Schulen.
Maßnahmen zur Initiierung von kommunalem Engagement
In den Kommunen werden lokale Partnerschaften gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit verankert. Diese Maßnahmen sollen in das bereits bestehende Programm "Entwicklung und Chancen für junge Menschen" integriert werden, das junge Menschen in sozialen Brennpunkten in Städten wie auch in strukturschwachen ländlichen Räumen fördert. Auf diese Weise werden bereits etablierte Strukturen genutzt. Zentrales Ziel ist die Schaffung von wirksamen Interventionsstrategien gegen rechte Dominanz und Gewalt in Schulen, Ausbildungsstätten, Freizeiteinrichtungen und öffentlichen Räumen. Im Mittelpunkt steht der Ausbau und die Stärkung örtlicher sozialer Netzwerke. Dabei werden Jugendhilfe, Kirchen, Schule, Arbeitsverwaltung, Polizei, Justiz und Wirtschaft miteinbezogen.
Die zweite Hälfte der 30 Millionen DM ist vor allem für kleinere Initiativen und lokale und regionale Träger bestimmt und wird von den Bundesländern verteilt. Diese Gelder sind in den Monaten Januar und Februar vom Bund an die Obersten Landesjugendbehörden weitergeleitet worden (die Verteilung ist nach dem sog. Königsteiner Schlüssel erfolgt), also an die jeweils für die Jugendpolitik zuständigen Ministerien der Bundesländer. In jedem dieser Landesministerien liegt eine Konzeption für den Einsatz dieser Gelder vor. Wenn man ein bestimmtes Projekt unterstützen will, ist es nützlich zu prüfen, ob und wie das Projekt in die jeweilige Konzeption passt. Ein wesentliches Problem besteht in der Tatsache, daß man Projekte der hier in Rede stehenden Art in der Regel nicht sinnvoll auf ein Jahr begrenzen kann.
I b) CIVITAS - Initiative gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern (10 Millionen DM)
Fremdenfeindliche Gewalttaten von Jugendlichen sind kein speziell ostdeutsches Problem, aber in den neuen Bundesländern besonders ausgeprägt. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die DDR war eine geschlossene Gesellschaft mit autoritären Strukturen, die Meinungsvielfalt nicht zuließ. Die Erfahrungen mit anderen Kulturen waren begrenzt. Im gesellschaftlichen Klima wirkt dieses Erbe nach. Auch Zukunftsängste und Unsicherheit angesichts der schlechten Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind ein Grund hierfür. Zur Stärkung des zivilen Engagements bei jungen Menschen in den neuen Bundesländern werden im Jahr 2001 zehn Millionen DM bereitgestellt.
Fünf Millionen DM davon stehen für Modellprojekte zur Verfügung, die Initiativen gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern beraten und unterstützen.
Weitere fünf Millionen DM werden für Modellprojekte eingesetzt, die Opfer bzw. potentielle Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in den neuen Bundesländern beraten.
Gefördert werden soll der Aufbau eines Netzes von mobilen Beratungsteams. Diese Beratungsteams agieren sehr flexibel und beraten die verschiedenen Institutionen vor Ort, begonnen bei Schulen bis hin zum Bürgermeisteramt. Die Opferberatungsstellen informieren über bestehende Hilfsangebote in den neuen Bundesländern und vermitteln den Opfern von Gewalt u.a. rechtliche und therapeutische Unterstützung. Weiterer Schwerpunkt ist der Austausch und die Vermittlung von Erfahrungen, um damit eine demokratische Alltagskultur zu stärken.
Die Umsetzung der beiden Programme übernimmt die Amadeu-Antonio-Stiftung (Chausseestr. 29, 10115 Berlin, Tel. 030/28 39 05 43, Fax: 030/238 43 03, E-mail: info@amadeu-antonio-stiftung.de) gemeinsam mit der Stiftung Demokratische Jugend (Grünberger Str. 54, 10245 Berlin, Tel. 030/29 77 18 60, Fax: 030/29 77 18 62, E-mail: civitas@jugendstiftung.org). Beide Stiftungen haben langjährige Erfahrungen bei der Beratung und Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Initiativen vor Ort, insbesondere in den neuen Bundesländern. Genutzt wird dabei auch die fachliche Kompetenz der "Arbeitsgemeinschaft Netzwerke gegen Rechtsextremismus".
Die "Arbeitsgemeinschaft Netzwerke gegen Rechtsextremismus" wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegründet und wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes gefördert. Darin sind sieben Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen, die sich im Kampf gegen Rechtsextremismus gegenseitig ergänzen. Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft ist die Unterstützung von Initiativen, Projekten und Netzwerken gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in den neuen Bundesländern und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Arbeitsgemeinschaft bietet ein Informations- und Vermittlungsnetzwerk, das sowohl Einzelpersonen wie auch Institutionen in Anspruch nehmen können, sowie eine spezielle Beratung für Schulen, Betriebe und Kommunen. Die Arbeitsgemeinschaft ist u.a. an der Realisierung des Aussteigerprojektes "Exit" beteiligt, das Jugendlichen beim Ausstieg aus der rechten Szene hilft und sie und ihre Eltern im Anschluss weiter unterstützt.
II. XENOS - Leben und Arbeiten in Vielfalt
Neu beim Programm XENOS ist die Verbindung von arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen mit Aktivitäten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Wegen der großen Anzahl bereits in kurzer Zeit eingegangener Anträge war bei diesem Programm für das laufende Jahr Ende März Antragsschluss. Das Programm richtet sich an Betriebe, Verbände und Organisationen der beruflichen Bildung, Berufsschulen, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie in entsprechenden Bereichen tätige Initiativen. Mit XENOS werden vor allem Maßnahmen gefördert, die das gemeinsame Lernen und Arbeiten von deutschen und ausländischen Jugendlichen und Erwachsenen unterstützen sowie zum Aufbau gegenseitigen Verständnisses und dem Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung beitragen.
Die Bundesregierung stellt, beginnend mit dem Jahr 2001, für XENOS jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren 25 Millionen DM aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Die Mittel müssen in gleicher Höhe durch Länder oder Kommunen kofinanziert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung haben die Steuerung des Programms übernommen.
Die Umsetzung erfolgt durch das efp - Europabüro für Projektbegleitung (Endenicher Str. 125, 53115 Bonn, Tel. 0228/9 85 99-11/-19/-21, Fax: 0228/9 85 99-80, E-Mail: postmaster@efp-bonn.de).
Ergänzend berät die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) Antragstellerinnen und Antragsteller aus den neuen Bundesländern (Oranienburger Str. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030/28 40 95 40, Fax: 030/28 40 92 10, E-Mail: wunsch.gsub@gmx.de) Für Initiativen aus den neuen Bundesländern ist auch zuständig die Stiftung Demokratische Jugend, Grünberger Str. 54, 10245 Berlin, Tel. 030 - 29 77 18 60, E-Mail: ag-netzwerk@gmx.de
Beispielhafte Projekte:
Integrierte lokale Projekte, mobile Beratungsteams und Expertenpools
Kooperationen und Partnerschaften auf lokaler Ebene werden aufgebaut und bestehende verstärkt. Bei den verschiedenen Initiativen sind u.a. Arbeitsverwaltungen, Betriebe, Berufsschulen und Kommunen miteinbezogen. Mobile Beratungsteams helfen in Konfliktsituationen. Expertenpools beraten und informieren zum Thema Fremdenfeindlichkeit.
Qualifizierung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen
Die Qualifizierung z.B. von Ausbildern in Betrieben, Betriebsräten sowie Lehrerinnen und Lehrern ist ein wesentlicher Beitrag beim Abbau von Fremdenfeindlichkeit. Sie werden geschult in den Bereichen Konfliktmanagement und interkulturelles Training.
Maßnahmen in Schule, Beruf und Betrieb
Bestehende Angebote im Bereich der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen sollen inhaltlich ergänzt werden z.B. durch Projekte und Workshops, die den interkulturellen Dialog unterstützen und positive Erfahrungen zwischen jungen Menschen unterschiedlicher Herkunft vermitteln.
Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
In diesem Kontext sollen thematische Veranstaltungen wie Workshops, Tagungen und Konferenzen zum Thema Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gefördert werden.
III. Zehn Millionen DM für Opfer von rechtsextremer Gewalt
Wer von rechten Gewalttätern verletzt, bedroht oder beleidigt wurde, kann beim Generalbundesanwalt eine Entschädigung beantragen. Hierfür stehen im Haushalt des Justizministeriums erstmals 10 Millionen DM zur Zahlung von Härteleistungen an Opfer rechtsextremistischer Gewalt zur Verfügung. Dies betrifft auch Entschädigungsleistungen für Nothelfer , die sich zum Schutz eines Opfers rechtsextremistischer Gewalt persönlich einsetzen. Die Entschädigung für Körperverletzungen und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts gilt rückwirkend bis Anfang 1999. Auch Opfern besonders schwerer Gewalttaten aus der Zeit davor soll in Ausnahmefällen geholfen werden. Der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung ist zu richten an: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Postfach 27 20, 76014 Karlsruhe. Die Antragstellung erfolgt mittels eines amtlichen Formulars, das dem Geschädigten auf Anforderung zugesandt wird.
IV. Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt
Dem am 23. Mai 2000 auf Initiative der Bundesregierung gegründeten Bündnis stehen im Haushaltsjahr 2001 insgesamt 1,3 Millionen DM (Haushalt des Bundesinnenministeriums) zur Förderung von Projekten und Initiativen zur Verfügung. Ihm gehören etwa 600 Initiativen an. Es verfügt über eine Geschäftsstelle. Für weitere Informationen über das BfDT kann man sich wenden an Herrn Wolfgang Arnold, Bündnis für Demokratie und Toleranz, Bundeshaus-Berlin, Bundesallee 216-218, 10719 Berlin, Tel. 030 - 23 63 40 - 81/82, Fax: 030 - 23 63 40 - 83, Email: buendnis.toleranz@t-online.de
V. Bundeszentrale für politische Bildung
Im Rahmen der Neuorientierung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) haben die Themen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Integration von Einwanderern angemessene Beachtung gefunden. Sehr empfehlenswert ist beispielsweise das Medienpaket Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, das bei der BpB angefordert werden kann. Es enthält u. a. zwei Videokassetten mit Begleittexten. Von der bisherigen eigenen Aufklärungsarbeit der Bundeszentrale wurden Mittel in die Projektförderung umgeschichtet. Für nähere Auskünfte kann man sich wenden an: Bundeszentrale für politische Bildung, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn, Tel. 01888-515-0, Fax: 01888-515-309, E-mail: ag4@bpb.bund.de. Speziell für den Bereich Rechtsextremismus an Herrn Dovermann, Tel. 01888-515-515.
VI. Indirekte präventive Projektförderung gegen Rechtsextremismus
Es gibt eine Reihe von Bereichen, in denen Projekte gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auch gefördert werden. Hierzu zählen Projekte im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes, Projekte zur Integration und Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern sowie die Programme der Jugendsozialarbeit ("Jugendarbeit im ostdeutschen ländlichen Raum" und "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit").
Besonders sei hier auf das Programm "Die soziale Stadt" hingewiesen, für das im laufenden Jahr 150 Mio. DM bereitstehen. Hier passen insbesondere Projekte, die Konflikte im Zusammenhang mit Migrationsfragen in benachteiligten Stadtteilen aufgreifen. Für nähere Informationen kann man sich wenden an das Deutsche Institut für Urbanistik, Arbeitsbereich Stadtentwicklung und Recht, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin. Die wichtigsten Programminformationen und aktuelle Weiterentwicklungen können im Internet unter www.sozialestadt.de abgerufen werden.
VII. Equal - Neue Wege der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt
Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist Teil der Strategie der Europäischen Union, die darauf abzielt, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und sicherzustellen, daß niemandem der Zugang zu diesen Arbeitsplätzen verwehrt wird. Die EU stellt aus dem Europäischen Sozialfonds für EQUAL insgesamt 2,847 Milliarden Euro für den Zeitraum 2000-2006 bereit. Dieser Betrag soll ergänzt werden durch entsprechende nationale Fördermittel. Die Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission steht noch aus. Nähere Informationen über den aktuellen Stand sind zu erhalten bei Kurt Brüss, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Rochusstraße 1, 53 123 Bonn, Tel. 0228/527 27 16, Fax 0228/527 12 09
Dieses Papier gibt einen Überblick über den aktuellen Stand. Es sei zudem auf den Text des vom Bundestag am 30. März 2001 beschlossenen Antrages von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und PDS "Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt" (Bundestags-Drucksache 14/5456) hingewiesen.
Klar ist, dass das Engagement des Bundes die Länder und Kommunen nicht von der Verpflichtung entbindet, gerade im Bereich der Jugendarbeit ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Das Engagement des Bundes erfüllt insofern nicht zuletzt die Funktion einer Impuls-Setzung.
Berlin, April 2001 Sebastian Edathy, MdB Mitglied im Innenausschuss Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus und Gewalt der SPD-Bundestagsfraktion
Zusammenstellung: Dr. Hans-Peter Waldhoff, wissenschaftlicher Mitarbeiter |