11.03.2005
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 11. März 2005
Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches
Sebastian Edathy (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sich über Rechtsextremismus berechtigterweise zu empören reicht nicht; man muss ihn bekämpfen. Die Demokratie ist wehrhaft. Die Bundesrepublik hat insofern ein Erbe von Weimar übernommen, als wir wissen: Ein einmal erreichter Grad an Zivilisierung einer Gesellschaft ist nicht mit einer Ewigkeitsgarantie versehen, sondern wir müssen gemeinsam Tag für Tag und Jahr für Jahr dafür arbeiten, dass demokratische Grundwerte gelebt werden können.
Es sind in den letzten Wochen mehr oder minder glückliche Vergleiche zwischen der Bundesrepublik Deutschland heute und der Zeit der Weimarer Republik gezogen worden. Was wir von Weimar lernen können, ist sicherlich, dass eine Demokratie durch hohe Arbeitslosigkeit gefährdet wird. Ebenso wichtig ist aber, zur Kenntnis zu nehmen, dass Weimar letztlich daran gescheitert ist, dass es zu wenig Demokraten und Demokratinnen gab, die zum Rechtsstaat gestanden haben, und somit die Demokratie selber nicht hinreichend verteidigt worden ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Unsere Demokratie ist wehrhaft. Allein einige Meldungen dieser Woche belegen das sehr eindrücklich:
Am Montag hat das Brandenburgische Oberlandesgericht eine Reihe von jungen Männern wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Diese Bande hatte den Vorsatz gefasst und auch konkret daran gearbeitet, ausländischen Mitbürgern in Brandenburg durch Brandanschläge die Existenzgrundlage zu nehmen.
Am Mittwoch hat der Berliner Innensenator, Herr Körting, zwei neonazistische Kameradschaften auf der Grundlage des Vereinsrechts verboten. Ich begrüße das für die SPD-Fraktion ausdrücklich. Wer sich gegen die Grundwerte unserer Verfassung richtet, der muss wissen, dass wir ihm dabei nicht tatenlos zuschauen, sondern handeln.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP - Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch selbstverständlich!)
Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof erfreulicherweise eine Entscheidung des Kammergerichtes von Berlin aus dem Jahre 2003 bestätigt, die darin bestand, dass eine abscheuliche rechtsradikale Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde. Auch diese Bestätigung ist wichtig.
Wir sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichwohl dauerhaft gehalten, das Gesetzesinstrumentarium, das wir in Deutschland haben, laufend auf seine Tauglichkeit im Umgang mit den Feinden der Verfassung zu überprüfen. Das enthebt uns nicht - das will ich hier deutlich zum Ausdruck bringen - der Pflicht, uns auch mit der Überlegung zu befassen, wie wir es hinbekommen, dass junge Menschen erst gar nicht anfällig werden für rechtsextremistische Ideologien. Wir alle wissen, der Rechtsextremismus in Deutschland ist erschreckend jung: Es handelt sich meist nicht um Ewiggestrige, sondern häufig um Neugestrige, die da in Erscheinung treten. Ich hoffe, dass der Konsens, der sich bei der Veränderung des Strafgesetzbuches und des Versammlungsrechts hinsichtlich unserer Abstimmung andeutet, auch im Laufe der nächsten Wochen und Monate bestehen wird, wenn es darum geht, Programme, Initiativen und Projekte zu stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt einsetzen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, Karl Jaspers hat einmal formuliert: "Es darf keine Freiheit geben zur Zerstörung der Freiheit." Das ist richtig. Gleichwohl gilt, dass auch Rechtsextremisten, wenn sie nicht entsprechende Grundrechte verwirkt haben, Grundrechtsträger sind. Das festzuhalten ist bisweilen schwer; aber es ist etwas, was uns von den Totalitaristen qualitativ unterscheidet. Das heißt, wir müssen uns, wenn wir über den Änderungsbedarf im Strafgesetzbuch und im Versammlungsgesetz reden, vor Augen halten, dass Grundrechte nach Art. 5 des Grundgesetzes - Meinungsfreiheit - und Art. 8 - Versammlungsfreiheit - ein hohes Gut sind, das man, wie Heribert Prantl gestern in der "Süddeutschen Zeitung" zutreffend geschrieben hat,
(Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU): Das ist mein Freund, der Prantl, mein bester Freund!)
"nicht zu kleiner Münze" machen darf. Das ist wahr. Insofern bewegen wir uns immer auf einem schmalen Grat, aber - das sage ich zugleich sehr deutlich - auf einem begehbaren Grat.
Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Antwort darauf bieten, wie man, ohne Grundrechte zur Disposition zu stellen, im einfachgesetzlichen Bereich in einem stärkeren Maße als bisher sicherstellen kann, dass bestimmte Handlungsweisen schlichtweg nicht Ausdruck von Meinung sind, sondern ein Verbrechen und damit unter Strafe gestellt werden können.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will zunächst auf das Bezug nehmen, was wir für den Bereich des Strafgesetzbuches vorschlagen. Wir haben die Absicht, die bisherige Strafbarkeitsschwelle für Volksverhetzungstatbestände abzusenken von der Strafbarkeit der Leugnung des Holocaust, bei der sie bisher liegt, auf öffentliche oder in Versammlungen getätigte Äußerungen, die darin bestehen, dass das nationalsozialistische Gewalt- und Unrechtsregime gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird.
Weil das vom Ansatz her ein nicht unerheblicher Eingriff in die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit ist, haben wir gleichzeitig mit einem neuen Abs. 4 in § 130 Strafgesetzbuch Sicherungssysteme eingebaut, die sicherstellen, dass nur dann eine Strafbarkeit vorliegt, wenn die Würde von Opfern gröblichst verhöhnt und der öffentliche Friede gestört wird. Wir schlagen vor - ich will das vorlesen, weil das ein ganz wichtiger Punkt ist, auch für die heutige Debatte, der eine wesentliche Grundlage darstellt und auch Auswirkungen auf das Versammlungsrecht haben wird, über das wir in den letzten Wochen diskutiert haben -:
Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Damit ist sichergestellt: Der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens muss erfüllt sein und die Störung des öffentlichen Friedens muss dadurch erfolgen, dass die Würde der Opfer verletzt wird.
Nach unserem Dafürhalten wird diese Neuregelung in vielen Gerichtsverfahren eine klare Grundlage für entsprechende Entscheidungen bieten. Wir haben bislang eine sehr gemischte Rechtsprechung. Das Parlament hat die große Chance, hier und heute deutlich zu machen, dass diejenigen, die unter Bezugnahme auf die Nazizeit positive Äußerungen dergestalt tätigen, dass sie die Würde der Opfer der Nationalsozialisten mit Füßen treten, sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen können, indem wir eine ganz klare Trennlinie im Sinne der wehrhaften Demokratie aufzeigen und deutlich machen: Wer diese Grenze überschreitet, der macht sich künftig strafbar.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, die zweite Regelung, die wir hier zur Abstimmung vorschlagen, ist eine Veränderung des Versammlungsgesetzes. In § 15 des Versammlungsgesetzes soll ein neuer Absatz eingefügt werden, der darauf Bezug nimmt, dass an bestimmten Orten, nämlich an Gedenkstätten von historischer, herausragender, überregionaler Bedeutung, dann eine Versammlung oder ein Aufzug verboten werden kann, wenn zu befürchten ist, dass durch die beantragte Versammlung oder den beantragten Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.
Ein solcher Ort, für den Einschränkungen gemäß dem eingefügten § 15 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes explizit gelten, ist das Denkmal für die ermordeten Juden in Berlin. Die Bundesländer können auf Grundlage der historischen und überregionalen Bedeutung von Orten selber Gedenkstätten festlegen, für die dieser neue Passus des Versammlungsgesetzes gelten soll. Wir haben großes Vertrauen darin, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen mit dieser Regelung sehr verantwortungsbewusst, maßvoll und der Sache angemessen umgehen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen heute also zwei Änderungen vor: eine Änderung im Bereich des Strafgesetzbuches und eine Änderung im Bereich des Versammlungsgesetzes. Es gehört zu einer lebendigen Demokratie, regelmäßig zu überprüfen, ob unsere Gesetze ausreichen. Wir sind der Auffassung, dass die beiden genannten Gesetze gemäß unseren Vorschlägen verbessert werden sollten. Aber man wird die Debatte darüber hinaus führen müssen.
Ich will noch eine Bemerkung zum Abschluss machen. Frau Bundesministerin Zypries, ich habe mit großem Interesse gelesen, dass Sie sich in dieser Woche öffentlich für eine Initiative ausgesprochen haben, die Symbole und Zeichen der NS-Zeit und insbesondere der NSDAP EU-weit zu verbieten. Ich will Ihnen im Namen der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich unsere Unterstützung bei diesem Vorhaben aussprechen.
Danke sehr.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Da kann ja nichts mehr schief gehen!)