09.03.2005
Bundestag schränkt Handlungsspielraum von Rechtsextremisten ein
Anlässlich der Zustimmung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Edathy:
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Versammlungsrecht in der vorliegenden Fassung mit den Stimmen der Koalition und der CDU/CSU beschlossen. Zur besseren Bekämpfung rechtsextremistischer Hetzpropaganda und zum Schutz von Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes wird der Aktionsradius und die Handlungsspielräume von Rechtsextremisten wirksam begrenzt. Wir tun dies in zweierlei Form:
- Durch Änderungen des Versammlungsgesetzes werden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes vor Versammlungen geschützt, die die Würde der Opfer beeinträchtigen. Das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin wird unmittelbar durch das Gesetz als ein solcher Ort bestimmt. Weitere Gedenkstätten können die Länder durch Gesetz bestimmen.
- Das Strafgesetzbuch (Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches) wird geändert, um der Verherrlichung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft besser entgegentreten zu können.
Diese Gesetzesänderungen können die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht ersetzen, unterstreichen aber, dass die wehrhafte Demokratie dem Missbrauch der Freiheit durch die Feinde der Freiheit entschieden entgegentritt.
Wir gehen fest davon aus, dass der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit den Ausschuss-Vorschlägen folgen wird.