28.06.2005
Urteil zu "Junge Freiheit" ist unverständlich
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsbeschwerde der "Jungen Freiheit" (JF) gegen Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Landes NRW stattzugeben, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Edathy:
Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsbeschwerde der rechtsradikalen Wochenzeitschrift "Junge Freiheit" (JF) gegen Aufnahme in den Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen stattzugeben, ist für mich völlig unverständlich.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen beobachtet die "Junge Freiheit" bereits seit vielen Jahren, und die Darstellung der Aktivitäten der JF in den jeweiligen Jahresberichten des Landesamtes zeichnet sich durch ein hohes Maß an Differenziertheit aus. So heißt es im aktuellen Bericht, dass die in der JF veröffentlichten Beiträge unverändert "Anhalthaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Ziele" bieten. Diese Einschätzung belegen die Verfassungsschützer durch die Dokumentation verschiedener aktueller JF-Auszüge mit demokratiefeindlichen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten.
Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine klare Abgrenzung zwischen Positionen, welche in den Schutzbereich der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung fallen und solchen, die klar verfassungsfeindlich sind, von zentraler Bedeutung. In der "Jungen Freiheit" finden sich konservative und national-konservative Positionen, die sich noch auf dem Boden unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung befinden - daran besteht kein Zweifel. Gleichzeitig bietet die JF aber immer wieder auch rechtsradikalen und rechtsextremen Positionen ein Forum. Daher ist es richtig und wichtig, dass "Junge Freiheit" vom Verfassungsschutz beobachtet wird und unter dem Bereich "Rechtsextremismus" im Verfassungsschutzbericht Erwähnung findet. So wird dokumentiert, dass es sich bei der "Jungen Freiheit" nicht um eine "normale" Wochenzeitung handelt. Dass "potentielle Leser" dadurch "abgehalten werden können, die Zeitung zu erwerben" - wie das Bundesverfassungsgericht erklärt - ist gerade die Intention der Aufnahme der JF in den Verfassungsschutzbericht. Denn Ziel der Verfassungsschutzberichte ist es, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren - auch über solche, bei denen die Verfassungsfeindlichkeit nicht immer so eindeutig ist wie bei Texten der Skinheadband "Landser".
Diese Praxis ist durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass die "Junge Freiheit" den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eine Art demokratischen Persilschein missbraucht - ähnlich wie die NPD die Einstellung des Verbotsverfahrens durch das Verfassungsgericht genutzt hat, um noch offener gegen Minderheiten zu hetzen und verurteilte Neonazi-Kader in den Parteivorstand zu holen.
Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigenFachgerichte, welche nun erneut zu prüfen haben, ob tatsächlich Anhaltspunkte für einen Verdacht auf Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele bei der "Jungen Freiheit" bestehen, bei ihrer ursprünglichen Einschätzung bleiben.
Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zählen nicht zu der Kategorie von Gedanken, welche durch die Pressefreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden.