18.08.2005
Verbot von Neonazi-Aufmarsch durch Gesetzesänderungen des Bundestages ermöglicht
Zur Bestätigung des Verbots des "Rudolf-Heß-Gedenkmarsches"
in Wunsiedel durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der
Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der
SPD-Bundestagsfraktion,Sebastian Edathy:
Der für den 20. August 2005 geplante
"Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" in Wunsiedel bleibt verboten. Damit
konnte es erstmals seit Jahren unterbunden werden, dass mehrere
tausend Neonazis aus ganz Europa zur Verherrlichung des
verurteilten NS-Verbrechers Rudolf Heß durch die oberfränkische
Gemeinde ziehen.
Grundlage für die Bestätigung des Verbots der Kundgebung ist
eine Änderung des Strafgesetzbuches vom März dieses Jahres:
Nach Paragraf 130, Absatz 4 des Strafgesetzbuches macht sich
strafbar, wer den öffentlichen Frieden in einer "die Würde der
Opfer verletzenden Weise" dadurch stört, dass er die
"nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt." In den vergangenen Jahren sind die
Verbotsverfügungen des Landesamtes Wunsiedel durch
richterliche Beschlüsse immer wieder aufgehoben worden.
Die vorgenommene Gesetzesänderung hat damit ihre gerichtliche
Nagelprobe vorerst bestanden. Das Verbot der Veranstaltung zur
Verherrlichung des Hitler-Stellvertreters Heß macht deutlich, dass
in einer wehrhaften Demokratie, der Missbrauch der Freiheit
durch die Feinde der Freiheit, nicht einfach hingenommen werden
muss, sondern wirksam unterbunden werden kann. Gleichzeitig
macht die Bestätigung des Verbots durch die Gerichte aber auch
deutlich, dass die vorgenommene Änderung des Strafgesetzbuches ausreichend ist. In den Beratungen zu der Gesetzesänderung hatte sich die
Unionsfraktion für eine weitgehende Verschärfung des Versammlungsrechts stark
gemacht, um Aufmärsche wie in Wunsiedel verbieten zu können. Dies hätte zu einer
unnötigen und unverhältnismäßigen Einschränkung eines wichtigen Freiheitsrechts
geführt.