Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

MdB Sebastian Edathy Willkommen auf meiner Homepage! Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit als direkt gewählter Vertreter für den Wahlkreis Nienburg - Schaumburg im Deutschen Bundestag. Für die Region bin ich seit 1998 mit Einsatz und Leidenschaft vor Ort und in Berlin unterwegs, um für gute Bedingungen, sozial gerechte und wirtschaftlich vernünftige Politik zu streiten. Mehr erfahren Sie gleich hier!

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Mit besten Grüßen Ihr
MdB Sebastian Edathy
Sebastian Edathy, MdB

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Publikationen

Auf der Höhe der Zeit
Auf der Höhe der Zeit
Sebastian Edathys Artikel über sozialdemokratische Innenpolitik erschienen in Matthias Platzeck, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier (Hg.), Auf der Höhe der Zeit - Soziale Demokratie und Fortschritt im 21. Jahrhundert (ISBN: 978-3-86602-629-2)
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Schmierfinken
Politiker über Journalisten.
Sebastian Edathy über den Journalisten Frank Jansen von der Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel".
(erschienen im Heyne-Verlag, Maybrit Illner (Hrsg.), Hajo Schumacher (Hrsg.) ISBN: 978-3-453-62037-7)
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Strategien der extremen Rechten
Hintergründe - Analysen - Antworten
Was sind die konkreten Strategien der Rechtsextremen und wie kann man ihnen begegnen?
(erschienen im VS-Verlag 2009. 667 S. Br. ISBN: 978-3-531-15911-9)
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Aus dem Gästebuch | Neueintrag

13.12.2011

Birgit Kramp

Sehr geehrter Herr Edathy, gibt es schon neue Informationen zur geplanten Stiftung gegen Rechtsextremismus? Freundliche Grüße, Birgit Kramp Bad Nenndorf ist bunt Bündnis...

08.10.2011

Uwe Siekmann

Hallo, Herr Edathy, hat mir gefallen, dass Sie der berliner SPD geraten haben, trotz "Hemmnis Autobahn" weiter mit den Grünen über eine Koalition zu verhandeln. Hoffentlich wirkt's und...
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Linkempfehlungen



meinVZ-Profil von Sebastian Edathy

15.07.2002
Informationspapier zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Von Dr. Michael Bürsch, MdB und Sebastian Edathy, MdB

 

Die SPD setzt sich seit Jahren ein für die Integration unserer dauerhaft und rechtmäßig hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgen förderndes Staatsangehörigkeitsrecht ein. Dieses Reformvorhaben ist für den Erhalt des gesellschaftlichen Friedens in unserem Land von großer Bedeutung. Ende 1998 lebten in Deutschland ca. 7,3 Millionen Ausländer, davon jeder zweite seit mindestens 10 Jahren, mehr als 38 % seit mindestens 15 und über 29 % bereits seit mindestens 20 Jahren. Mehr als 1,6 Millionen der hier lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind auch in der Bundesrepublik Deutschland geboren; von den über 1,6 Millionen Kindern und Jugendlichen ausländischer Herkunft unter 18 Jahren sind es mehr als 1,1 Millionen, also über 67 %. Diese seit langem auf Dauer rechtmäßig im Inland lebenden Menschen ausländischer Herkunft haben ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland; sie zahlen hier Steuern und viele von ihnen sind auch hier berufstätig. Es ist an der Zeit, ihnen endlich volle Bürgerrechte zu gewähren und sie in die Verantwortung für unser Land mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten einzubinden. Auf die Notwendigkeit dieser Gleichstellung hat das Bundesverfassungsgericht schon in einer Entscheidung aus dem Jahre 1990 verwiesen.

Der jetzt in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf ist ein Kompromiß, der sowohl diesem Anspruch als auch den Grenzen des politisch Machbaren Rechnung trägt. Der Entwurf verfolgt im wesentlichen zwei Zielsetzungen, nämlich:
  • für die rechtmäßig und dauerhaft im Inland lebenden Menschen ausländischer Herkunft die Einbürgerung zu erleichtern und
  • ihren hier geborenen Kindern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben.
Dem Bundestag und der Vertretung der Länder, dem Bundesrat, wird erstmals ein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland für die Kinder der sogenannten zweiten Ausländergeneration beinhaltet. Darin liegt ein bedeutender Fortschritt im Staatsangehörigkeitsrecht, für den sich die Sozialdemokraten schon seit 1913 eingesetzt haben.


Im einzelnen enthält das Reformvorhaben folgende wesentliche Verbesserungen:

  1. Das fortbestehende Abstammungsprinzip wird um Elemente des Geburtsortsprinzip ergänzt. Danach erhalten auch Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren seinen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes über eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Erwerben die Kinder noch eine andere Staatsangehörigkeit, müssen sie bei Volljährigkeit zwischen der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit wählen (Option). Wird bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nicht die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen, geht die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich verloren.

  2. Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bis zu 10 Jahre alt sind, erhalten einen befristeten Einbürgerungsanspruch (Altfallregelung). Auch sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine ihrer Staatsangehörigkeiten entscheiden.

  3. Erwachsene Ausländer erhalten künftig bereits nach acht statt bisher nach 15 Jahren regelmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung. Künftig wird dieser Anspruch von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und einem Bekenntnis zum Grundgesetz anhängig sein. Die Einbürgerung von extremistischen Ausländern wird durch eine neue "Schutzklausel" ausgeschlossen. An den bisherigen Voraussetzungen der Straflosigkeit und der Unterhaltsfähigkeit wird festgehalten. Der Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe steht der Einbürgerung wie bisher nicht entgegen, wenn die Inanspruchnahme solcher Leistungen unverschuldet ist.

  4. Der Grundatz, Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung zu vermeiden, bleibt aufrecht erhalten. Die Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle werden konkretisiert, und zwar:

    • für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt,

    • für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen künftig die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden muß,

    • bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (u.a. unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder in Fällen, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert) und

    • bei mit der Entlassung verbundenen erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher und vermögensrechtlicher Art.

    Bei Bürgern der Europäischen Union wird in Hinblick auf die fortschreitende europäische Integration Mehrstaatlichkeit hingenommen, sofern der Herkunftsstaat dies ebenfalls toleriert.

  5. Die Einbürgerungsbehörden werden von den Verfahren zur Einbürgerung von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern entlastet. Die genannten Personengruppen erwerben künftig die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes.

  6. Dazu kommen weitere Verbesserungen für die Verwaltungsbehörden: Die generelle Verpflichtung der Einbürgerungsbehörden, vor einer Einbürgerung die Zustimmung des Bundesministeriums des Inneren einzuholen, wird aufgehoben. Ferner werden die Einbürgerungsgebühren (mit einer Ausnahmeregelungen für Härtefälle) auf ein kostendeckendes Niveau angehoben.


Auch ohne generelle Hinnahme doppelter Staatsangehörigkeit macht die jetzt gefundene Lösung vielen ausländischen Mitmenschen ein ihnen lange vorenthaltenes Integrationsangebot, als politisch und rechtlich Gleichgestellte in unserer Gesellschaft heimisch zu werden. Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Was wir darüber hinaus brauchen, ist ein gesellschaftliches Bündnis für Integration, an dem sich Politik, Wirtschaft, Verwaltung und gesellschaftliche Gruppen beteiligen sollten.

Weitere Artikel:

02.07.2009

Sebastian Edathy: Der Feldforscher - Frank Jansen

Erschienen in Maybrit Illner, Hajo Schumacher (Hg.): Schmierfinken - Politiker über Journalisten (ISBN: 978-3-453-62037-7).
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10.09.2007

Sebastian Edathy: Mehr Demokratie und mehr Teilhabe - Pfeiler sozialdemokratischer Innenpolitik im 21. Jahrhundert

Erschienen in Matthias Platzeck, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier (Hg.), Auf der Höhe der Zeit - Soziale Demokratie und Fortschritt im 21. Jahrhundert (ISBN: 978-3-86602-629-2)
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14.03.2003

Reformen für Arbeit und Gerechtigkeit, März 2003

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15.07.2002

Am Ende des Sonderwegs - Zur Rolle deutscher Streitkräfte in der gewandelten weltpolitischen Konstellation

Berlin, Dezember 2001 - Von Hans-Peter Bartels, Sebastian Edathy, Kerstin Griese, Hubertus Heil, Ulrich Kelber, Christian Lange, Michael Roth, Karten Schönfeld, Carsten Schneider, Rolf Stöckel
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15.07.2002

Jahresrückblick 1999

Glückwünsche zum neuen Jahr
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