14.06.2007
Rede vor dem Deutschen Bundestag am 14. Juni 2007
Rede anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union sowie weiterer Gesetzentwürfe
Sebastian Edathy (SPD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzter Redner in der Debatte zu sprechen, gibt mir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es uns allen ganz gut täte, wenn wir bei der Diskussion über ausländerrechtliche Fragen, aber auch über Fragen der Integrationspolitik ein Stück weit verbale Abrüstung betreiben würden, weil das der Versachlichung dienen würde.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Wir sind mit der heutigen Beschlussfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf nicht am Ende der Debatte über die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Ausländerrechts angelangt. Schon gar nicht sind wir am Ende der Debatte über die Notwendigkeit, die Integrationsmaßnahmen weiterzuentwickeln und sie künftig effektiver und besser zu gestalten. Ich möchte einige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs hervorheben und dazu die Meinung der SPD-Bundestagsfraktion pointiert zum Ausdruck bringen:
Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zu, weil er erstmals eine gesetzliche Bleiberechtsregelung enthält, von der viele Menschen werden profitieren können, die sich in einer misslichen Situation befinden: Sie leben schon lange in Deutschland, können aber nicht abgeschoben werden. Über ihnen und ihren Familien schwebt das Damoklesschwert, das Land möglicherweise innerhalb weniger Wochen oder Monate verlassen zu müssen. Das ist zum einen unter humanitären Gesichtspunkten eine unerträgliche Situation, zum anderen ist es eine Situation, die auch volkswirtschaftlich alles andere als vernünftig ist. Obwohl diese Menschen es könnten, haben wir sie bisher nicht in die Lage versetzt, selbst für sich zu sorgen und sich in Deutschland eine Lebensperspektive aufzubauen. Mit dieser Bleiberechtsregelung ändern wir das.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Gleichwohl sage ich Ihnen voraus, dass wir in wenigen Jahren erneut über dieses Thema werden reden müssen,
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Ja, leider!)
weil es in den Verhandlungen zwischen SPD und Union nicht gelungen ist, eine dauerhafte Regelung für die Menschen zu schaffen, die schon einige Jahre in Deutschland leben und künftig in die Kettenduldung "hineinwachsen“ werden. Diese Menschen haben aufgrund der Stichtagsregelung kein Bleiberecht. Für diese Menschen haben wir allerdings das Recht geschaffen, ab dem fünften Aufenthaltsjahr in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Als Sozialdemokrat sage ich aber: Wenn wir diesen Menschen nach vier Aufenthaltsjahren die Erlaubnis geben, hier zu arbeiten, wenn sie also gut genug sind, hier arbeiten zu dürfen, dann müssten sie, wenn sie nicht abgeschoben werden können, auch gut genug sein, ein Bleiberecht zu erhalten. Wir werden uns dafür einsetzen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Einbürgerung. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Hürden, die genommen werden müssen, bevor eine Einbürgerung stattfinden kann, schon jetzt alles andere als niedrig sind. Nun kommt eine weitere Hürde hinzu: Künftig soll, möglicherweise in Form eines Einbürgerungstests, ein Nachweis von Kenntnissen über die deutsche Gesellschaft und Rechtsordnung erfolgen. Das kann man grundsätzlich befürworten. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden allerdings sehr genau darauf achten, wie diese Regelung ausgestaltet wird. In Deutschland gibt es nicht zu viele Einbürgerungen, sondern zu wenige.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Als Demokratinnen und Demokraten wollen wir, dass die Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, keine Bürger zweiter Klasse sind, sondern zur Einbürgerung eingeladen werden. Als ich jünger war – daran kann ich mich noch gut erinnern –, gab es bei Kindergeburtstagen ein Spiel, das sich "Wurstspringen“ nannte. Es bestand darin, dass in der Regel im Garten eine Leine gespannt wurde, an der Würste befestigt wurden. Diese Leine wurde von den Erwachsenen gehalten, und die Kinder mussten springen und nach den Würsten greifen. Immer dann, wenn sie sie fast erreicht haben, wurde die Leine etwas höher gehalten. Bei Kindergeburtstagen ist "Wurstspringen“ ja ganz lustig. Die SPD wird aber darauf achten, dass wir in Deutschland kein "Wurstspringen“ mit Ausländern veranstalten.
(Beifall bei der SPD – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was ist das denn für ein Vergleich?)
Ich möchte deutlich sagen: Wir erwarten vom Integrationsgipfel unter anderem, dass eine Kampagne gestartet wird, in deren Rahmen die Menschen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, aufgerufen und eingeladen werden, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Wir wollen nicht den Eindruck erwecken bzw. das Klima erzeugen, als sei Einbürgerung unerwünscht. Einbürgerung ist erwünscht. Seitens der SPD gilt das auf jeden Fall.
(Beifall bei der SPD)
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen – in dieser Hinsicht bin ich mit der Regelung, die wir gefunden haben, nicht zufrieden –: Einen rechtlichen Zustand, von dem wir eigentlich wissen müssten, dass er veränderungswürdig ist, verändern wir durch dieses Gesetz nicht. Dabei geht es um die Frage: Wollen wir an der Frist von sechs Monaten festhalten, innerhalb derer ein Mensch, der ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, dann, wenn er vorübergehend im Ausland lebt, hierher zurückkehren muss, wenn er sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren möchte?
(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Sehr richtig!)
Da wir in Deutschland lange über die Bekämpfung von Zwangsehen diskutiert haben, weise ich darauf hin: Wenn wir dieses Thema ernst nehmen, können wir Frauen, die ins Ausland verschleppt, möglicherweise im Urlaub zwangsverheiratet und beispielsweise von ihren Schwiegereltern festgehalten werden und daher länger als sechs Monate nicht in Deutschland sind, doch nicht einfach sagen: Da hast du Pech gehabt, jetzt musst du bei dieser Familie bleiben.
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun Sie doch! – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau! Das tun Sie! – Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Dann stimmen Sie dem Änderungsantrag zu, Herr Kollege!)
Diese Frauen brauchen ein Rückkehrrecht. Dieses Thema muss wieder auf die Tagesordnung.
(Beifall bei der SPD – Abg. Sevim Dag(delen [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
– Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen, Frau Dag(delen. Ich habe sowieso nur noch eine Minute und 45 Sekunden Redezeit.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Möchten Sie der Kollegin Dag(delen zu einer Zwischenfrage und sich noch zu etwas mehr Redezeit verhelfen?
Sebastian Edathy (SPD):
Ja.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Dag(delen, bitte schön.
Sevim Dag(delen (DIE LINKE):
Lieber Kollege Edathy, es ist schon bemerkenswert, wie Sie hier versuchen, die Kolleginnen und Kollegen Ihrer eigenen Fraktion davon zu überzeugen, diesem Gesetzentwurf, der hier eigentlich von jeder Seite kritisiert wird – auch Sie stimmen, wie Ihre Kritik zeigt, mit mir offensichtlich überein –, zuzustimmen. Sie sprechen davon, dass Sie Einbürgerung befürworten und dass die SPD-Fraktion findet, dass zu wenig Menschen eingebürgert werden. Wie kommt es dann, dass in Berlin, wo Rot-Rot regiert, in einer Kampagne dafür geworben wird, sich, weil das einfacher sei, vor Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes einbürgern zu lassen, in Nordrhein-Westfalen hingegen der sogenannte Integrationsminister Laschet von der CDU erklärt, man solle das lieber nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes machen? Sollen sich die Leute jetzt vorher einbürgern lassen oder nachher? Stimmen Sie mit mir überein, dass dieser Gesetzentwurf eine Verschlechterung der jetzigen Rechtslage des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit sich bringt?
Ein weiterer Punkt betrifft die Beendigung des Aufenthaltsrechts, wenn sich jemand länger als sechs Monate im Ausland aufhält. Stimmen Sie mir zu, dass die Regelung, die Sie gerade gefordert haben – dass man, wenn man verschleppt oder zwangsverheiratet worden ist, auch nach mehr als sechs Monaten im Ausland nach Deutschland zurückkehren darf –, in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht enthalten ist?
Sebastian Edathy (SPD):
Dass es so sein müsste, habe ich gesagt. Eine solche Regelung steht aber nicht in dem Gesetzentwurf; das ist richtig. Frau Dag(delen, ich will zu dem, was Sie mich gefragt haben, einige Ausführungen machen. Gerade die SPD-Bundestagsfraktion hat keinen Belehrungsbedarf, was Fragen des Einbürgerungsrechtes betrifft.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben in der ersten rot-grünen Wahlperiode gemeinsam mit der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht auf ein modernes Niveau gehoben und dabei mentale Blockaden – die bei Teilen unseres aktuellen Koalitionspartners leider noch bestehen – beiseite schieben können. Als zweiten Punkt haben Sie das Rückkehrrecht angesprochen.
Wir verschärfen die geltende gesetzliche Regelung nicht, verbessern sie aber auch nicht, was die Frist von sechs Monaten betrifft. Ich finde das bedauerlich; das will ich in aller Offenheit sagen. Denn wenn man es mit dem Schutz von Frauen, die Opfer von Zwangsverheiratungen geworden sind, ernst meint, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU,
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Wäre Ihnen das so ernst, hätten Sie das bundesweit regeln können!)
dann muss man sich auch überlegen, wie man damit umgeht, wenn sie ins Ausland verschleppt werden.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Deswegen hoffe ich, dass Sie im Prozess der Entideologisierung Ihrer ausländerrechtlichen Positionen weitere Fortschritte machen.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Weshalb sitzt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung eigentlich nicht auf der Regierungsbank?)
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Außerdem haben es die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in der Hand, für andere Mehrheitsverhältnisse zu sorgen; in der Demokratie ist so etwas ja nicht unüblich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ein weiterer Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, ist der Ehegattennachzug. Ich glaube, dass niemand in diesem Haus ernsthaft wird bestreiten können, dass es wünschenswert ist, wenn Menschen, die nach Deutschland zuwandern, möglichst gute Integrationsvoraussetzungen aufweisen. Das gilt auch für den Ehegattennachzug. Ich halte es allerdings verfassungsrechtlich und inhaltlich für durchaus nicht unproblematisch, wenn wir den Erwerb von Sprachkenntnissen vor einem Ehegattennachzug für obligatorisch erklären. Wir geraten nämlich in Konflikt mit Art. 6 des Grundgesetzes.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagt denn Frau Zypries dazu?)
Außerdem haben wir den verpflichtenden Integrations- und Sprachkurs erst vor wenigen Jahren eingeführt.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Die Leute gehen doch nicht hin!)
Hinzu kommt ein Punkt, der das Ganze verschärft: Diese Regelung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, diskriminierend zu sein. Denn die Voraussetzung des Spracherwerbs soll nicht für alle gelten, sondern nur für Menschen aus bestimmten Ländern: Die Japanerin wird
auch dann kommen dürfen, wenn sie kein Deutsch kann, die Inderin hingegen nicht. Die Australierin wird trotzdem kommen dürfen, die Türkin hingegen nicht. Ich bin sehr gespannt darauf, wie dies in Karlsruhe beurteilt wird, und wäre nicht traurig, wenn diese Regelung gekippt wird, um das deutlich zu sagen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Uns liegt heute ein Kompromissgesetzentwurf vor, der nicht unproblematisch ist. Die SPD-Fraktion stimmt mit großer Mehrheit zu, weil wir ansonsten keine Bleiberechtsregelung erreichen könnten und weil wir den Menschen, die davon betroffen sein werden, eine Perspektive aufzeigen und eine Antwort geben müssen. Wir tun uns mit der Zustimmung heute schwer, wir leisten sie aber – auch in der Erwartung, dass durch die weiteren integrationspolitischen Schritte Fortschritte erzielt werden. Wir erwarten hier auch, dass sich die Bundeskanzlerin engagiert. Vom Integrationsgipfel dürfen nicht nur schöne Fernsehbilder, sondern muss mehr ausgehen. Wie wäre es denn zum Beispiel mit einem Vorstoß für ein kommunales Wahlrecht für Ausländer, wie wir ihn als SPD fordern?
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)