04.06.2008
Aussprache vom 4. Juni 2008 (Vereinbarte Debatte)
Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom und Konsequenzen
Sebastian Edathy (SPD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Vorkommnisse bei der Telekom, die nun bekannt geworden sind, sind vor allem eines: ein Vertrauensmissbrauch gegenüber den Millionen Kunden dieser Firma. Millionen Bürgerinnen und Bürger sind davon ausgegangen, dass ihre Daten bei diesem Unternehmen in sicheren Händen sind. Zunächst einmal - darauf ist zu Recht hingewiesen worden - ist es Sache der Staatsanwaltschaft in Bonn, die Aufklärung voranzutreiben und zu bewerten, gegen welche rechtlichen Vorschriften verstoßen wurde: ob gegen das Bundesdatenschutzgesetz, gegen das Telekommunikationsgesetz oder gegen das Strafgesetzbuch. Ich gebe dem Kollegen Gehb an einer Stelle ausdrücklich recht: Wir als Gesetzgeber sind gut beraten, den Verlauf dieser Ermittlungen abzuwarten. Ich halte nichts davon, auf Gesetzesverstöße mit dem Reflex der Gesetzesänderung zu reagieren. Herr Gehb, ich hoffe, das gilt künftig auch für das Jugendstrafrecht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Jörg Tauss [SPD]: Das musste an dieser Stelle einmal gesagt werden! - Dr. Jürgen Gehb [CDU/ CSU]: Ich freue mich, dass ich hier so oft angesprochen werde!)
Denn als es zu Beginn dieses Jahres um dieses Thema ging, haben wir bei Ihnen und Ihren Parteifreunden leider ein anderes Verhalten erlebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kernproblem scheint nicht notwendigerweise die Rechtslage zu sein, sondern eine zumindest in Teilen der deutschen Wirtschaft vorhandene Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtslage.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So ist es!)
Wer gewillt ist, gegen Gesetze zu verstoßen, wird sich letztlich auch nicht durch eine Rechtsänderung
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Rechtsänderung? Grundgesetzänderung!)
von der Verwirklichung dieses Willens abhalten lassen.
(Beifall des Abg. Dirk Manzewski [SPD])
Ich habe übrigens gewisse Zweifel daran, ob wir solcher Ignoranz mit Appellen zur Abgabe von Selbstverpflichtungen entgegenwirken können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Jeder Bürger in diesem Land hat die selbstverständliche Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten. Dazu bedarf es keiner Deklarationen. All das hindert uns keineswegs daran, mit aller Sorgfalt – da bin ich mit dem Kollegen Bürsch einig – zu prüfen, ob die Rahmenbedingungen für die Beachtung des Datenschutzes ausreichend sind. Lassen Sie mich drei Aspekte ansprechen. Erstens. Wie ist es um den betrieblichen Datenschutz bestellt? Ist der Datenschutzbeauftragte hinreichend unabhängig, und ist er hinreichend wirkungsmächtig? Ist er für seine Aufgaben hinreichend qualifiziert? Ist er, zumindest bei größeren Firmen, für die Wahrnehmung seiner Aufgaben abgestellt, oder ist das eine Nebentätigkeit, die er quasi ehrenamtlich erledigt? Sind die gesetzgeberischen Vorschriften in diesem Bereich ausreichend? Zweitens. Wie kann man, um auf den konkreten Fall zu sprechen zu kommen, bei den Telekommunikationsdienstleistern sicherstellen, dass der Zugriff auf Datenverkehrsinformationen nicht unbemerkt bleibt? Wäre es zum Beispiel sinnvoll, vorzuschreiben, dass interne Zugriffe auf Daten der Kunden automatisch protokolliert werden,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
damit sie vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten systematisch entdeckt werden können, damit man nicht auf Zufälle angewiesen ist? Wäre es nicht eine Überlegung wert, zu einem System überzugehen, bei dem die Daten prinzipiell verschlüsselt werden, um den Kreis der potenziellen Personen, die Zugriff nehmen können, möglichst klein zu halten? Wäre es nicht denkbar, vorzuschreiben, dass die Unternehmen Kunden, deren Daten missbräuchlich verwendet worden sind, automatisch benachrichtigen müssen, damit sie ihre Interessen wahrzunehmen und ihr Recht gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen in der Lage sind?
Drittens. Wie ist es um die Arbeitsfähigkeit der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden bestellt? Der Bundesinnenminister hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Länder mit in der Verantwortung stehen. Es geht allerdings auch darum, das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsamt ernst zu nehmen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat mitgeteilt, dass er für den Bereich der Firmenüberprüfung gerade einmal 6,8 Stellen zur Verfügung hat und dass diese Mitarbeiter auch die Beschwerden, die schriftlich eingehen, bearbeiten müssen. Die Zahl der Beschwerden hat sich in den Jahren von 2002 bis 2007 von 1 600 auf 3 200 verdoppelt, ohne dass das Personal aufgestockt worden wäre. Wir sollten, wenn wir in Bälde über den Bundeshaushalt 2009 sprechen, beim Haushalt des Bundesinnenministeriums überlegen, wie wir im Konsens der Fraktionen den Stellenpool beim Bundesdatenschutzbeauftragten aufstocken können. Niemand wird ernsthaft die Forderung stellen, dass die Mitarbeiter des Bundesdatenschutbeauftragten gewisserma ßen wöchentlich bei den Firmen auf der Matte stehen. Aber wenn die Firmen davon ausgehen können, dass eine Überprüfung praktisch nicht vorkommt, dann ist das so, als wenn angekündigt wird, dass es keine Straßenbahnkontrolleure mehr gibt: Viele Passagiere würden wegen des guten Gewissens weiterhin eine Fahrkarte kaufen; aber die Zahl der Schwarzfahrer wird größer sein, als wenn bekannt ist, dass, zumindest sporadisch, Kontrollen stattfinden. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Datenschutzkontrollen in den Firmen vorkommen können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit diesen Fragen sollte sich der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen und Monaten intensiv besch äftigen. Dabei sollte auch die Frage der Obergrenzen für Bußgelder eine Rolle spielen. Es ist in der Tat zu hinterfragen, ob eine Grenze von 250 000 Euro, wie im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen, bzw. von 300 000 Euro, wie im Telekommunikationsgesetz vorgesehen, ausreichend ist. Für eine kleinere Firma, für einen Mittelständler ist das sicherlich ein Batzen Geld; aber für die Telekom sind das, um das verruchte Wort in den Mund zu nehmen, Peanuts. Ich glaube, es ist wesentlich, durch eine verbesserte Prävention alles zu tun, um zu vermeiden, dass es überhaupt zu Datenmissbrauch kommt. Ein Vergehen verhindern zu helfen, ist besser, als es strenger zu ahnden, wobei sich beides nicht ausschließt. Heute Morgen haben alle Fraktionen im Innenausschuss vereinbart, miteinander Gespräche über Veränderungen des Bundesdatenschutzgesetzes aufzunehmen. Ich glaube, man sollte den Fall Telekom dabei nicht isoliert betrachten. Auch vor dem Hintergrund der Bespitzelung von Mitarbeitern durch die Firma Lidl ist es völlig gerechtfertigt, die Frage zu stellen, ob es noch zeitgemäß und zu verantworten ist, dass wir durch das geltende Gesetz zwar sicherstellen, dass öffentliche Stellen nicht nur Schadenersatz leisten müssen, sondern auch Schmerzensgeld zu zahlen haben, wenn sie Datenmissbrauch betrieben haben, dass aber private Firmen nur Schadensersatz zahlen müssen. Damit ist der Verk äuferin bei Lidl, deren Privatgewohnheiten ausgespäht worden sind, im Zweifelsfall nicht geholfen. Diese Privilegierung von privaten Stellen gegenüber öffentlichen Behörden bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz halte ich nicht für vertretbar.
(Beifall des Abg. Ottmar Schreiner [SPD])
Beim Thema Datenschutz geht es nach meinem Dafürhalten im Kern nicht um Parteipolitik. Es muss vielmehr um ein Anliegen gehen, dass jedem Demokraten wichtig ist. Deswegen habe ich den herzlichen Wunsch und die herzliche Bitte – auch vor dem Hintergrund einiger Beiträge heute –: Wir sollten uns hier im Bundestag nicht gegenseitig absprechen, dass uns Datenschutz wichtig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Lassen Sie mir noch ein paar Sekunden Zeit, um folgenden Gedanken zu äußern: Wer die Vorratsdatenspeicherungfür Zwecke der Strafverfolgung befürwortet, ist deswegen noch lange kein Gegner von Datenschutz und auch kein Feind der Achtung der Privatsphäre. Es ist gerade keine Missachtung der Privatsphäre, wenn der Staat zum Beispiel bei der Ermittlung eines Terrorverdächtigen sicherstellt, die Telefonverbindungen der betreffenden Person in den letzten Wochen und Monaten überprü- fen zu können, ohne diese Daten selber zu speichern. Ich glaube, die Aussage, dass wir alles speichern und überwachen müssen, ist genauso falsch, wie zu sagen, dass wir in diesem Bereich auf alles verzichten können. Wir brauchen einen Mittelweg. Wir brauchen eine Balance, durch die die Achtung der Sicherheitsinteressen unseres Landes und zugleich die Achtung der Freiheitsund der Bürgerrechte der Menschen, die in diesem Land leben, sichergestellt wird.
Danke schön.