07.05.2009
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 7. Mai 2009
Aktuelle Stunde am 7. Mai 2009 auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Gemeinsam gegen Gewalt - Ächtung der Ausschreitungen und schweren Gewaltstraftaten am 1. Mai"
Sebastian Edathy (SPD):
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vor dem Hintergrund der beiden bereits erfolgten Debattenbeiträge zwei Vorbemerkungen machen. Erstens. Ich glaube, es wäre dem Thema nicht angemessen, wenn wir nun dazu übergingen, es parteipolitisch zu instrumentalisieren.
(Beifall bei der SPD - Volker Kauder [CDU/CSU]: Das machen wir auch gar nicht! Es geht um die Regierung, nicht um die Partei!)
Zweitens. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass der Bundestag aus 612 potenziellen Demonstrationseinsatzführern besteht. Ich habe grundsätzlich Vertrauen darin, dass diejenigen, die in der Exekutive und in leitender Polizeifunktion tätig sind, ihrer Verantwortung durchaus gerecht werden.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: In Berlin habe ich kein Vertrauen!)
Man sollte ihnen nicht Böswilligkeit oder Fahrlässigkeit unterstellen.
Gemeinsam gegen Gewalt, so lautet der Titel der heutigen Aktuellen Stunde. Dieser Satz gilt nicht nur mit Blick auf den 1. Mai, sondern 365 Tage im Jahr. Man muss im Zusammenhang mit dieser Diskussion zwei Dinge klar im Auge behalten. Erstens. Die Demonstrationsfreiheit ist ein fundamentales Grundrecht. Zweitens.
Selbst wenn es manchmal schwerfällt - mir fällt es oft schwer, das zu bejahen -: Dazu gehört, dass auch Extremisten zunächst einmal Grundrechtsträger sind. Die Wahrnehmung der Grundrechte findet natürlich ihre Beschränkung dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Das hat am 1. Mai in Hannover dazu geführt, dass eine Demonstration wegen zu erwartender massiver Gewalttätigkeit aus den Reihen von Rechtsextremisten - wie ich finde: völlig zu Recht - verboten wurde.
(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Das ist auch eine gute Landesregierung!)
- Darüber entscheiden nicht die Landesregierungen, sondern die Gerichte in unserem Land.
(Zuruf von der CDU/CSU: Erst einmal müssen Anträge gestellt werden!)
Für Berlin gilt: Das Geschehen vom 1. Mai sollte zum Anlass genommen werden, künftig möglicherweise ebenso zu verfahren, zumindest aber strengere Auflagen zu machen.
(Beifall des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])
Mehr als 100 Bundespolizisten wurden am 1. Mai in der Hauptstadt verletzt. Diese Beamten und ihre Länderkollegen stehen für das Gewaltmonopol des Staates ein.
Es ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, sicherzustellen, dass sie diese Aufgabe unter zumutbaren Bedingungen erfüllen können.
(Beifall bei der SPD)
Die Polizei schützt den Rechtsstaat, und sie hat umgekehrt einen Anspruch darauf, durch den Rechtsstaat geschützt zu werden.
(Beifall bei der SPD)
Die Verantwortung für ein friedliches Demonstrationsgeschehen liegt, was das Verhalten der Demonstranten betrifft, in erster Linie bei den Veranstaltern. Aufgabe der Polizei ist es im Wesentlichen, Störungen von außen zu verhindern. Bei Anhaltspunkten dafür, dass sich gewaltbereite Teilnehmer an einer Demonstration beteiligen wollen, sind Vorkontrollen von Demonstrationsteilnehmern unabdingbar, um zum Beispiel das Mitführen gefährlicher Gegenstände zu verhindern. Die Veranstalter müssen für Ordnungskräfte sorgen, die ordnungsgemäße Zustände im Demonstrationszug gewährleisten. Sie müssen sich von gewaltbereiten Demonstranten eindeutig und unmissverständlich distanzieren.
Einen Bedarf an Gesetzesänderungen, wie er zum Teil im Hamburger Senat gesehen wird, kann ich nicht erkennen, wohl aber einen Bedarf dafür, das geltende Recht tatsächlich zur Anwendung zu bringen. Klar ist: Wer einen Polizisten angreift, greift das Gemeinwesen insgesamt an.
(Beifall bei der SPD - Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist der erste richtige Satz in Ihrer Rede! - Markus Löning [FDP]: Sagt das doch eurem Koalitionspartner in Berlin!)
Der bestehende Strafrahmen reicht allerdings für die Ahndung solcher Straftaten völlig aus.
(Karl-Georg Wellmann [CDU/CSU]: Zum Thema!)
Wichtig erscheint mir, die gerichtliche Aburteilung zeitnah erfolgen zu lassen. Dazu ist es nicht zuletzt erforderlich, dass vor Ort eine ausreichende Zahl an Staatsanwälten vorhanden ist. Sorge macht mir, dass wir am 1. Mai in Dortmund, aber auch im Nachgang zu einer Neonazidemonstration in Dresden am 14. Februar gewaltsame Übergriffe von Rechtsextremisten erleben mussten. Wir hatten es mit marodierenden Banden zu tun, die zum Teil auf der Anreise oder der Abreise zu oder von einer Demonstration waren. Es gehört zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze dazu, dass wir die Polizei in die Lage versetzen, solche umherziehenden Gruppierungen stärker zu beobachten und im Einzelfall auch zu begleiten.
1.937 Personen wurden nach der jüngst vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik im Jahr 2008 Opfer von politisch motivierten Körperverletzungen. Lassen Sie mich für meine Fraktion zwei Dinge unmissverständlich sagen:
Erstens. Diese Zahlen - auch die Zahl der Opfer, die wir im Nachgang dieser unsäglichen Demonstration vom 1. Mai in Berlin feststellen mussten - sind Realität. Aber wir dürfen niemals dazu kommen, diese Zahlen als Normalität zu betrachten.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Zweitens. Wir feiern in diesem Jahr das 60-jährige Bestehen unserer Verfassung. Es gilt, immer wieder dafür zu sorgen, dass die Grundsätze unserer Demokratie verteidigt und auch durchgesetzt werden können. Dazu gehört zuallererst die Unantastbarkeit der menschlichen Würde. Dazu gehört auch, die Versammlungsfreiheit nicht einzuschränken, aber zugleich, ihren Missbrauch nicht zuzulassen. Das gilt in diesem Land nicht nur am 1. Mai. Das gilt in diesem Land an jedem Tag.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)