Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

MdB Sebastian Edathy Die Wähler im Wahlkreis Nienburg-Schaumburg haben entschieden: Auch in der neuen Legislaturperiode werde ich ihr Vertreter in Berlin sein. Der klare Gewinn des Direktmandats (das drittbeste SPD-Erststimmen-Ergebnis im 30 Wahlkreise aufweisenden Niedersachsen) ist mir ein zusätzlicher Ansporn, in den kommenden vier Jahren weiter mit Volldampf für die Region zu arbeiten und im Bundestag für eine sozial gerechte und wirtschaftlich vernünftige Politik zu streiten. Herzlich Dank sagen möchte ich allen, die mich auf dem Weg zur Wiederwahl unterstützt haben.

Mit besten Grüßen Ihr
MdB Sebastian Edathy
Sebastian Edathy, MdB

Videos

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Publikationen

Auf der Höhe der Zeit
Auf der Höhe der Zeit
Sebastian Edathys Artikel über sozialdemokratische Innenpolitik erschienen in Matthias Platzeck, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier (Hg.), Auf der Höhe der Zeit - Soziale Demokratie und Fortschritt im 21. Jahrhundert (ISBN: 978-3-86602-629-2)
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Schmierfinken
Politiker über Journalisten.
Sebastian Edathy über den Journalisten Frank Jansen von der Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel".
(erschienen im Heyne-Verlag, Maybrit Illner (Hrsg.), Hajo Schumacher (Hrsg.) ISBN: 978-3-453-62037-7)
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Strategien der extremen Rechten
Hintergründe - Analysen - Antworten
Was sind die konkreten Strategien der Rechtsextremen und wie kann man ihnen begegnen?
(erschienen im VS-Verlag 2009. 667 S. Br. ISBN: 978-3-531-15911-9)
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Aus dem Gästebuch | Neueintrag

26.07.2010

Peter Krieger

Sehr geehrter Herr Edathy Mit Entrüstung habe ich gelesen, dass Herr Brüderle den Rentenschutz aufheben möchte. Wie kann es sein, dass ein Spitzenpolitiker seine Diäten...

01.07.2010

Diana Michalski

Sehr geehrter Herr Edathy, vor genau 5 Jahren haben Sie mein Leben sehr positiv beeinflusst, indem Sie mir die Chance gegeben haben, an dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm 2005/2006...
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10.04.2003
Rede im Deutschen Bundestag vom 10. April 2003

Umsetzung der deutsch-französischen Initiative zur Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit

Sebastian Edathy (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die heutige Debatte gibt es einen einfachen und zugleich gewichtigen Grund: Als Bundesparlament haben wir neben der Schaffung von Bundesrecht auch die Aufgabe, auf seine einheitliche Umsetzung zu achten. Insbesondere dann, wenn die Ausführung geltenden Rechtes mit erheblichen Folgen für Bürgerinnen und Bürger verbunden ist, müssen, egal ob in Kiel oder München, gleiche Kriterien gelten.
Im Rahmen der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahre 1999 hat der Bundestag nicht zuletzt einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kerngedankens der Europäischen Union, nämlich zum Erreichen des Ziels einer weitgehenden rechtlichen Gleichstellung geleistet. Im Ausländerrecht ist seitdem Folgendes festgeschrieben: Wir verzichten bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen anderer EU-Länder auf die Abgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, wenn in dieser Hinsicht seitens des Herkunftslandes ebenso verfahren wird.

(Dr. Peter Danckert [SPD]: Sehr gut!)

Dieser Wille des Gesetzgebers findet sich auch in der Gesetzesbegründung, in der festgehalten wird, es gebe in diesen Fällen ein fehlendes öffentliches Interesse an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

Wörtlich heißt es dort weiter:
Bei Ausländern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, besteht bereits eine weitgehende Inländergleichbehandlung. Das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unter Aufgabe der bisherigen ist daher für EU-Ausländer gering, woraus sehr niedrige Einbürgerungsquoten resultieren. Im Hinblick auf das Ziel der europäischen Integration soll der Anreiz zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dadurch verstärkt werden, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit nicht gilt, wenn Gegenseitigkeit besteht. 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch ganz eindeutig: Wer das Zusammenwachsen Europas befördern will und zudem will, dass auf Dauer in Deutschland lebende EU-Bürger unbürokratisch die Möglichkeit zur rechtlichen Gleichstellung erhalten sollen, der muss sie in der Gemeinschaft der deutschen Staatsbürger willkommen heißen, ohne ihnen den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit abzuverlangen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das ist, wenn ihr Herkunftsstaat mit deutschen Staatsangehörigen ebenso verfährt, nicht nur so gewollt, sondern geltendes Recht.
Freilich - das ist der Grund für diese Debatte - scheint das Wissen um diese Tatsachen in manchen, vor allem wohl süddeutschen Amtsstuben noch nicht hinreichend verbreitet zu sein.

(Dr. Peter Danckert [SPD]: Wo?)

Insbesondere in Bayern ist leider entgegen den gesetzlichen Bestimmungen

(Dr. Peter Danckert [SPD]: Habe ich mir gedacht!)

einbürgerungswilligen EU-Bürgern die Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit verweigert worden. Dies ist nicht nur völlig unverständlich, sondern ein Unding.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Norbert Geis [CDU/CSU]: Bayern ist immer vorbildlich!)

Inzwischen liegen zahlreiche Fälle unzutreffender Auslegungen des § 87 Abs. 2 des geltenden Ausländergesetzes vor, in dem genau diese Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei EU-Bürgern, mit deren Ländern Gegenseitigkeit für deutsche Staatsangehörige besteht, geregelt ist. Dies hat nicht zuletzt zu diplomatischen Beschwerden seitens einiger Herkunftstaaten geführt. Deshalb ist an dieser Stelle im Deutschen Bundestag die Anmahnung einer einheitlichen Anwendung des Bundesrechtes durch die Behörden der Bundesländer dringend geboten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es ist nicht akzeptabel, dass Antragsteller in ein anderes Bundesland ziehen müssen, um einen vom Bundesgesetzgeber eingeräumten Anspruch geltend machen zu können.

(Zuruf von der SPD: Unmöglich!)

So hat in der letzten Woche der Bayerische Verwaltungsgerichthof entscheiden müssen, dass ein griechischer EU-Bürger mit seinem Begehren, bei der Einbürgerung seine griechische Staatsangehörigkeit beibehalten zu können, Recht hatte. Dies war ihm zuvor von bayerischen Behörden verweigert worden.

(Rüdiger Veit [SPD]: Kaum zu glauben!)

Eigentlich könnte man sagen, die Staatsregierung in München sollte froh sein über jeden, der freiwillig ein Bayer werden will. Aber ganz im Ernst: Man kann doch wohl mindestens erwarten, dass geltendes deutsches Recht auch in Bayern zur Anwendung kommt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Norbert Geis [CDU/CSU]: Deswegen haben wir in Bayern auch den größten Zulauf!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene ist der Weg zu einer menschennahen Einbürgerungspolitik nicht mit dem Beschluss des neuen Staatsangehörigkeitsrechts beendet worden.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: In Bayern und in Baden-Württemberg auch nicht!)

Bis Ende des letzten Jahres galt aus deutscher Sicht die wechselseitige Hinnahme von Mehrstaatigkeit innerhalb der Europäischen Union für Griechenland, Großbritannien, Irland und Portugal sowie eingeschränkt für die Niederlande.
In der deutsch-französischen Erklärung zum 40. Jahrestag des Élysée-Vertrages Anfang dieses Jahres haben Staatspräsident Chirac und Bundeskanzler Schröder unter anderem erklärt: "Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern auch die Staatsbürgerschaft beider Länder ermöglichen, soweit sie das wünschen."

Aus diesem Grund ist die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dankbar, dass sie das vor 40 Jahren entstandene Europaratsübereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit aufgekündigt hat. Seitdem besteht die wechselseitige Möglichkeit des Beibehalts der bisherigen Staatsangehörigkeit

(Ernst Burgbacher [FDP]: Nein! Das stimmt doch nicht!)

auch mit Blick auf Frankreich, Belgien, Italien und Schweden. Derzeit erfüllen nur noch fünf der 14 anderen EU-Mitgliedstaaten die entsprechenden Voraussetzungen nicht. Dies sind Dänemark, Finnland, Luxemburg, Österreich und Spanien.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Vor allem die Luxemburger! Wovon träumen Sie denn, Herr Edathy?)

Ich hoffe namens meiner Fraktion, dass bald auch in diesen fünf Ländern bei dortigen Einbürgerungen von Deutschen die Möglichkeit zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit geschaffen wird und damit umgekehrt auch bei uns.
Es war übrigens - das sage ich an die Reihen der CDU/CSU-Fraktion gewandt - der CDU-Abgeordnete Herbert Czaja, der vor 50 Jahren in einer Bundestagsdebatte Folgendes beklagte:
Eine doppelte Staatsangehörigkeit, etwa die deutsche und die österreichische, ist unmöglich. ... Und das in der Zeit des Sich-Näherkommens der europäischen Völker!
Eine noch immer durchaus aktuelle Aussage!
1953 sagte Carlo Schmid in derselben Debatte für die SPD-Fraktion:
Wenn wir ein enges, ein etatistisches, nur vom Staate aus gesehenes Staatsangehörigkeitsrecht haben, werden wir versucht sein, auch in den Beziehungen von Staat zu Staat und von Volk zu Volk exklusiv zu denken. Haben wir aber ein individualistisches, das heißt weltbürgerliches Staatsangehörigkeitsrecht, dann werden wir auch in den Beziehungen von Staat zu Staat leichter gesinnt sein, weltbürgerlich zu denken.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das hat doch nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun!)

Und fängt nicht jedes weltbürgerliche Denken - und das heißt doch auf unserem Kontinent: europäisches Denken - damit an, dass man es für möglich hält, dass einer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann?

Meine Damen und Herren, Carlo Schmid hatte Recht. Genau davon, von der Orientierung am Menschen, ist das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland geprägt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Mit dem vorliegenden Antrag der Koalition bekräftigen und fordern wir zweierlei:
Erstens. Wir fordern Bundesregierung und Bundesländer auf, dafür zu sorgen, dass die zuständigen deutschen Verwaltungsstellen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bei der Einbürgerung von Unionsbürgern der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit unbürokratisch zustimmen, so wie das im Ausländergesetz vorgesehen ist.

Zweitens. Im Staatsangehörigkeitgesetz - auch das ist uns sehr wichtig - ist die Möglichkeit vorgesehen, dass von unseren Behörden deutschen Bürgern, die sich in einem anderen Land einbürgern lassen wollen, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestattet werden kann. Unser Antrag fordert, dass diese Beibehaltungsgenehmigung bei der Einbürgerung Deutscher in anderen EU-Staaten generell ermöglicht wird.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann müssen wir § 25 ändern!)

  • Herr Geis, ich wundere mich, dass Sie einen so progressiven Vorschlag machen, aber ich werde Sie beim Wort nehmen. Ich lade alle herzlich ein, diese Debatte miteinander zu führen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1913 hat der SPD-Abgeordnete Otto Landsberg im Reichstag folgende Frage gestellt: "Sind denn die Menschen der Gesetze und der Verträge wegen da oder umgekehrt die Gesetze und Verträge der Menschen wegen?"

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist eine Phrase!)
  • Das ist keine Phrase, das ist Bestandteil einer demokratischen und menschennahen Politik, Herr Geis. Wir machen Gesetze für die Menschen.

    (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Machen Sie mal eine Nummer kleiner, Herr Edathy!)
  • Selbst für Herrn Grindel, auch wenn es manchmal schwer fällt.


Die Antwort der Koalition auf die Frage von Otto Landsberg ist eindeutig: Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Ich würde es begrüßen, wenn sich im Zuge der anstehenden Beratungen im Innenausschuss auch die zwei übrigen Fraktionen dem Antrag der Koalition anschließen würden. Denn hier geht es nicht um eine Frage, die wir zum Gegenstand von Parteienstreit machen sollten. Hier geht es darum, als Gesetzgeber deutlich zu machen, dass Deutschland ein modernes, ein liberales und nicht zuletzt ein europäisches Land ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich hätte eigentlich noch zwei Minuten Redezeit. Frau Präsidentin, vielleicht kann mir diese Zeit bei der nächsten Rede angerechnet werden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Edathy, das wird nicht funktionieren. Ich denke aber, die Kolleginnen und Kollegen sind dankbar, wenn ein Thema in kürzerer Zeit abgehandelt wird.

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