Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember 1999
Beginn: 09.01 Uhr
Zu Protokoll gegebene Rede:
Im Jahr 1913, am Anfang dieses Jahrhunderts also, stellte der SPD-Reichstagsabgeordnete Otto Landsberg in diesem Gebäude vom Rednerpult aus folgende Frage: "Sind denn die Menschen der Gesetze und der Verträge wegen da oder umgekehrt die Gesetze und Verträge der Menschen wegen?" Diese Frage hat an Aktualität nicht verloren. Es ist eine ständige parlamentarische Aufgabe, das geltende Recht auf Effektivität, insbesondere aber auch auf seine Menschlichkeit hin, zu überprüfen.
Ich freue mich, dass wir heute, am letzten Sitzungstag des Bundestages im Jahr 1999, eine Gesetzesänderung beschließen werden, die beide Gesichtspunkte berücksichtigt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zur Entideologisierung der deutschen Drogenpolitik beitragen. Der Wunsch, es möge keine Drogenabhängigen geben, ist ein Wunsch, den ich teile. Leider hat dieser Wunsch aber in der Vergangenheit zu einer Politik geführt, die nicht hinreichend differenziert war. Die einfachsten Antworten sind nicht immer die besten Antworten; das gilt auch für die Drogenpolitik.
Als Innenpolitiker meiner Fraktion begrüße ich es, dass der Bundestag mit der anstehenden Gesetzesänderung unterstreicht, daß wir einen Unterschied machen wollen und werden zwischen der Behandlung von Drogenhändlern und Drogenkonsumenten.
Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Absicht, der Einrichtung von Drogenkonsumräumen - sogenannten Fixerstuben bzw. Gesundheitsräumen, übrigens beides keine sonderlich gelungenen Begriffe - einen rechtlichen Rahmen zu geben: Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung soll es in den Kommunen möglich sein, unter klaren Auflagen entsprechende Stätten einzurichten bzw. soll bestehenden Einrichtungen aus dem gegenwärtigen Zustand der Rechtsunsicherheit herausgeholfen werden. In diesen Drogenkonsumräumen wird Sicherheit, Kontrolle und Hygiene beim geduldeten Verbrauch von mitgebrachten Betäubungsmitteln ermöglicht und zugleich Beratung und Hilfe geleistet.
Mit dem Argument, damit werde ein Spannungsfeld geschaffen zwischen einer Toleranz des Drogenkonsums und dem Ziel, diesen zu vermeiden, muß man sich selbstverständlich auseinandersetzen. Ich glaube aber nicht, dass dieses Argument stichhaltig ist. Denn es ist im Grunde genau umgekehrt: Der Gesetzentwurf schafft nicht Uneindeutigkeit, sondern gibt uns Instrumente in die Hand, mit einem vorhandenen Spannungsfeld angemessener als bisher umzugehen.
Wir gehen in der Drogenpolitik nicht den Weg der Legalisierung, der genauso irreführend wäre wie der Weg der Kriminalisierung. Es ist ja kein schwarz-weißes Bild, das sich uns zeigt, sondern eines, das durch viele Zwischentöne gekennzeichnet ist. Insofern ist und bleibt Strafverfolgung ein wichtiges Mittel der Drogenpolitik: Wer mit Drogen handelt, also aus Geschäftemacherei für Abhängigkeit, Leid und Tod sorgt, wird weder heute noch in Zukunft auf Milde des Gesetzgebers hoffen können. Auch werden wir verstärkt auf Prävention setzen, um möglichst viele, gerade auch junge Menschen, vor Drogenabhängigkeit zu bewahren.
Was aber den Umgang mit Drogenabhängigen betrifft, hat man - aus einer legitimen Zielsetzung heraus, gewiss, aber mit oftmals schlimmen Folgen - zu lange den Blick auf die strafrechtlichen Aspekte in den Mittelpunkt gestellt und den Aspekt der Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen vernachlässigt. Drogenabhängige sind - und darüber herrscht zwischenzeitlich nach meinem Eindruck Konsens; jedenfalls haben sich ja auch eine Reihe von CDU-Politikern in diesem Sinne geäußert - in erster Linie kranke Menschen, die eher Hilfe denn Strafe benötigen. Wir müssen Zugang zu diesen Menschen gewinnen und ihrer Verelendung entgegenwirken. Wir dürfen sie nicht stigmatisieren und sie, die ohnehin am Rande der Gesellschaft leben, noch zusätzlich in die Illegalität treiben, wo es vermeidbar ist.
Es ist in diesem Sinne des Primats der Hilfe völlig richtig, dass wir im Zuge der Verabschiedung des Gesetzentwurfes auch eine einstimmige Entschließung des Bundesrates aufgreifen und Lücken im Substitutionsbereich schließen: Wir konkretisieren damit unter anderem die Voraussetzungen für die Qualifikation von Ärzten, die Ersatzmittel für Abhängige verschreiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf verdient nach meiner Überzeugung eine breite Zustimmung dieses Hauses, über die Grenzen der Regierungskoalition hinaus.
Wenn wir gleich über die Zustimmung dieses Gesetzes befinden, dann denken Sie vielleicht an die Frage des Kollegen Landsberg aus dem Jahr 1913: "Sind denn die Menschen der Gesetze und der Verträge wegen da oder umgekehrt die Gesetze und Verträge der Menschen wegen?"
Wir brauchen menschliche Gesetze. Und dies wird eines sein.
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