Berlin, Freitag, den 16. Februar 2001
Tagesordnungspunkt 17:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Monika Balt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 26 Abs. 1, Antifaschistische Klausel) (Drucksache 14/5127)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kollege Sebastian Edathy von der SPD-Fraktion das Wort.
Sebastian Edathy (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir führen die heutige Diskussion über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, den die PDS vorgelegt hat, kurz bevor die offiziellen Zahlen zu den rechtsextremistisch motivierten Straftaten aus dem Jahre 2000 vorgelegt werden. Nach den uns vorliegenden Zahlen für die Zeit von Januar bis November 2000 müssen wir davon ausgehen, dass sich die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im Jahre 2000 gegenüber dem Vorjahr von etwa 10 000 auf 14 000 erhöht hat. Es gibt seit Sommer 2000 öffentlich eine vermehrte Aufmerksamkeit für das Thema Rechtsextremismus. Das begrüße ich außerordentlich. Aber - das müssen wir uns nicht zuletzt selbstkritisch vor Augen halten - auch in Jahren, in denen wir 10 000 Straftaten hatten, also in Jahren, in denen Tag für Tag rund 30 rechtsextremistisch motivierte Delikte begangen worden sind, hätten wir allemal Grund gehabt, auch parlamentarisch der Frage von geeigneten Wegen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Deswegen ist es - jedenfalls für meine Fraktion - eine Selbstverständlichkeit, jede parlamentarische Initiative, gleich, von welcher Fraktion sie kommt, sorgfältig da-raufhin zu prüfen, ob sie geeignet ist, einen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu leisten. Wir haben gerade in dieser Woche einen wesentlichen Schritt gemacht, um in einigen Wochen hier im Plenum gemeinsam einen Antrag beraten und verabschieden zu können, der nicht nur von der Koalition, sondern auch von den Fraktionen der F.D.P. und der PDS getragen wird. Ich finde es eigentlich wichtig, dass wir bei Themen, bei denen es um Kernbestandteile der Demokratie geht, deutlich machen, dass wir über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg an einem Konsens interessiert sind.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die von der PDS vorgelegte Initiative, die wir in den Ausschüssen im Einzelnen zu diskutieren haben werden, geeignet sein kann, etwas zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu leisten. Ich habe da Zweifel und will diese Zweifel an dieser Stelle auch begründen. Das entscheidende Moment in der Begegnung des Rechtsextremismus sehe ich in einem Bereich, in dem wir gute Fortschritte gemacht haben, nämlich in einer Stärkung des zivilen bürgerschaftlichen Engagements. Ich will daher, trotz des fortgeschrittenen Freitags, die Gelegenheit wahrnehmen, von dieser Stelle aus all den Menschen zu danken, die in den vergangenen Monaten auf die Straße gegangen sind und die deutlich gemacht haben: Wir lassen diese Demokratie nicht von Feinden der Demokratie beschädigen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung: Auch wenn die Regierung die bestdenkbaren Beschlüsse fasst, wird es entscheidend darauf ankommen, dass eine Verfassung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern ihre Verwirklichung darin findet, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land als Demokraten selbstbewusst sagen: Wir wollen die Demokratie nicht beschädigen lassen; wir übernehmen Verantwortung für andere; diese Verantwortung endet nicht am Garten tor, sondern umfasst die Nachbarschaft und die Frage, was in diesem Land passiert. Die Kollegin Erika Simm und einige andere Juristen - ich selber bin kein Jurist - haben darauf hingewiesen, dass, zumindest rechtssystematisch, Zweifel daran bestehen, ob durch eine Änderung des Art. 26 des Grundgesetzes, wie dies von der PDS vorgeschlagen wird, im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus wirklich ein Fortschritt zu vollziehen ist. Ich möchte, ohne der Beratung in den Ausschüssen vorzugreifen, folgende Frage stellen: Ist es sinnvoll, dass wir hier im Parlament den Eindruck erwecken, als ob der ent scheidende Schalthebel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus die Änderung von Gesetzen sei, oder sollten wir nicht vielmehr deutlich machen, dass es da rauf ankommt, das Grundgesetz mit Leben zu erfüllen?
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Wenn wir sicherstellen, dass Art. 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, gelebt wird und nicht nur im Grundgesetz steht, wür den wir deutlich weiterkommen. Wir sollten an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen - ich denke dabei an die kommenden Beratungen des fraktionsübergreifenden Antrages, in dem sehr viele Einzelmaßnahmen aufgeführt sind, die wir für sinnvoll halten -: Beim Thema Rechtsextremismus geht es nicht um Aktionismus und nicht nur darum, Symbole hochzuhalten, sondern darum, deutlich zu machen, dass einem Kernbestandteil der Demokratie in diesem Land auf Dauer Schaden droht, wenn eine zunehmende Zahl von Menschen hinzunehmen bereit wäre, dass eine kleine Minderheit die Würde und die Rechte von Menschen mit Füßen tritt. Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [PDS])
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache.
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