Berlin, Freitag, den 09. November 2001
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes (Drucksachen 14/7026, 14/7354) 19542 A Sebastian Edathy SPD 19542 B Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU 19543 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19545 C Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU 19546 C Dr. Max Stadler FDP 19547 A Ulla Jelpke PDS 19548 A Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU 19548 D Ulla Jelpke PDS 19549 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats sekretärin BMI 19549 C
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Sebastian Edathy.
Sebastian Edathy (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade vom letzten Redner in der letzten Debatte gehört, dass man Mehrausgaben für mehr Sicherheit am besten durch Steuersenkungen finan ziert. Ich nehme das als originelle Anregung zum Nachdenken mit ins Wochen ende. Möglicherweise werden wir über diesen Tagesordnungspunkt, der auch etwas mit der Stärkung der inneren Sicherheit zu tun hat, etwas weniger kontrovers diskutieren müssen; denn dies wird nicht mit höheren Ausgaben verbunden sein. Wir beraten heute abschließend über eine Änderung des Vereinsrechts. Worum geht es dabei? Art. 9 Abs. 1 unseres Grundgesetzes garantiert das Recht auf Bildung von Vereinen. In Abs. 2 folgt die einzige Einschränkung, die das Grundgesetz für dieses Recht kennt. Es heißt dort wörtlich - ich zitiere -: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die ver fassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Das Grundgesetz selbst allerdings definiert weder, was ein Verein ist, noch das nähere Verfahren eines Vereinsverbotes. Die diesbezüglichen Be stimmungen finden sich im 1964 geschaffenen Vereinsgesetz, über das wir heute diskutieren. Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass Religionsgemein schaften und weltanschauliche Vereinigungen nicht als Vereine gelten. Das führt zu einem Problem, das wir heute lösen sollten. Nach gelten dem Recht kann der Bundesinnenminis-ter, der für die Verfügung eines Verbo tes überregionaler Vereine zuständig ist, in der Regel kein Verbot gegenüber extremistischen Vereinen aussprechen, die sich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft deklarieren. Wir werden heute darüber zu entscheiden haben, ob das so bleiben soll oder nicht. Außer der PDS haben alle Fraktionen im Deutschen Bundestag im Rechtsausschuss und im Innenausschuss den Vorschlag der Bundesregierung begrüßt, das so genannte Religionsprivileg im Vereinsrecht zu streichen und damit die notwendige Rechtsklarheit dafür zu schaffen, dass ein Vorgehen ge gen Religions- und Weltanschauungsvereine möglich ist, die sich verfassungs feindlich betätigen. Vereinzelt war bei den Ausschussberatungen und in der öffentlichen De batte die Befürchtung zu hören, die beabsichtigte Rechtsänderung bringe die mögliche Gefahr mit sich, dass insbesondere gegenüber kleineren Religionsgemeinschaften willkürlich vorgegangen werden könnte. Die SPD-Bundestags fraktion teilt diesen von einer Minderheit geäußerten, aber trotzdem ernst zu nehmenden Einwand nicht. Vom In-Kraft-Treten des Vereinsgesetzes im Jahr 1964 bis heute sind seitens des jeweiligen Bundesinnenminis-ters insgesamt 23 Vereinsverbote ausgesprochen worden: 23 Verbote in insgesamt 37 Jahren. Diese Zahl ver deutlicht, dass das Mittel des Vereinsverbotes nicht Mittel der Wahl, sondern Ultima Ratio, also letztes Mittel ist, zu dem der Staat dann zu greifen hat, wenn Verstöße eines Vereines gegen die Grundlagen unseres Gemeinwesens so massiv und schwerwiegend sind, dass das Recht auf Ver einsbildung dahinter zurückstehen muss. Hier ist in der Vergangenheit ganz offenkundig mit großer Umsicht und großer Sensibilität, rechtsstaatlich und verhältnismäßig vorgegangen worden, weil die Freiheit der Vereinsbildung ein Grundrecht ist, dessen Wahrnehmung mit großer, aber - das füge ich hinzu - eben nicht mit unbegrenzter Toleranz respektiert werden muss. So sind denn auch diejenigen Vereinigungen, die in den letzten fast 40 Jahren verboten worden sind, keineswegs unbekannt, sondern Vereini gungen, die eindeutig nahe legen, dass eine aggressive Bekämpfung des Grundgesetzes ihr Wesensmerkmal ist. Ich will einige davon nennen: Im letzten Jahr wurde die deutsche Sektion von "Blood & Honour" verboten, eine problematische Neonazigruppe. Zu den verbotenen Vereinigungen gehören auch die "Wehrsportgruppe Hoffmann", die "Wiking-Jugend" und die PKK. Es gibt keinen Grund dafür, im Vereinsrecht nicht eindeutig klarzustellen, dass eine einschlägig extremistische Organisation auch dann verboten werden kann, wenn sie als religiös oder weltanschaulich moti vierte Organisation in Erscheinung tritt. Insofern stellt sich nach meinem Dafür halten weniger die Frage, ob wir das Vereinsrecht ändern sollten, als vielmehr die Frage, warum wir das nicht schon längst getan haben. Das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise hat bereits 1971 kritisch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des Vereins rechtes seine Regelungsbefugnis nicht ausgeschöpft hat. Die Befürchtung der willkürlichen Umsetzung der Änderung des Vereinsrechtes ist auch deshalb unbegründet, weil insbesondere bei Religions- und Weltan schau ungsgemein schaften neben dem Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung immer in den Prozess der Abwägung, ob ein Verbot ausgesprochen werden soll oder nicht, einzubeziehen ist. Hinzu kommt natürlich auch, dass ein Verbot gerichtlich überprüft werden kann. Ich möchte - auch gegenüber der Bundesregierung - in aller Offenheit sagen - ich schicke voran, dass selbstverständlich die Entscheidung über das Verbot einer überregional tätigen Vereinigung dem Bundesinnenminister obliegt -: Ich kenne niemanden in diesem Hause, der es nicht begrüßen würde, wenn infolge der heute anstehenden Gesetzesänderung der so genannte Kalifatsstaat-Verein des Herrn Kaplan verboten würde.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Das wird auch Zeit!)
Wir sind uns sicherlich einig, dass das Verbot einer solchen Vereinigung, die unter anderem - das ist in ihren Publikationen und im Verfassungsschutzbericht 2000 nachzulesen - zum Sturz demokratisch gewählter Regierungen aufruft und die nach meinem Dafürhalten zudem den Begriff des Islam weniger gebraucht als vielmehr miss braucht, möglich sein muss. Wir können und sollten heute gemeinsam durch die Änderung des Vereinsgesetzes dazu beitragen, dass ein solches Verbot auch tatsächlich möglich wird. Lassen Sie mich abschließend eine Bemerkung machen, die mir beson ders wichtig erscheint. Ich bin davon überzeugt, dass unsere heutige Entschei dung einen guten und sinnvollen Beitrag zur Stärkung der Wehrhaftigkeit unse rer Demokratie leisten wird. Ich glaube, es muss möglich sein, dass ein Rechts staat mit den Mitteln des Verbotes gegen seine Feinde vorgeht. Die Frage des Verbots von religiös oder weltanschaulich motivierten Vereinigungen können wir heute durch die Änderung des Vereinsrechts klären. Mit etwas anderem wird sich der Bundestag immer wieder beschäftigen müssen; denn Vereinigungen können wir verbieten und auflösen, Menschen nicht. Diejenigen, die sich in extremistischen Vereinigungen organisiert haben, denen können wir zwar die Infrastruktur und die Organisationsbasis nehmen. Aber ihre Gesinnung werden sie deswegen längst nicht aufgeben. Wir sind aufgerufen, uns dauerhaft darüber Gedanken zu machen, wie insbeson dere junge Menschen und Heranwachsende in diesem Land zu so selbstbe wussten und demokratiebewussten Staatsbürgern werden, dass sie eben nicht extremistischen Rattenfängern auf den Leim gehen und ihnen hinterherlaufen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
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