Berlin, Freitag, den 25. Januar 2001
Zusatztagesordnungspunkt 11:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Veröffent lichungen über einen Einsatz eines V-Mannes im NPD-Vorstand 21156 A Ulla Jelpke PDS 21156 B Dr. Michael Bürsch SPD 21157 B Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/ CSU 21158 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21159 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP 21160 B Sebastian Edathy SPD 21161 B Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU 21162 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21163 B Petra Pau PDS 21164 C Rüdiger Veit SPD 21165 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 21166 C Dieter Wiefelspütz SPD 21167 D Otto Schily, Bundesminister BMI 21169 A
Vizepräsidentin Petra Bläss: Nächster Redner ist der Kollege Sebastian Edathy für die SPD-Fraktion.
Sebastian Edathy (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der ansonsten von mir als sachlicher Kollege sehr geschätzte Parlamentarier Schmidt-Jortzig hat zu Recht davon gesprochen, dass hier ein Vorgang dramatisiert wird. Ich plädiere deshalb an dieser Stelle dafür, bei der Diskussion über den gegenwärtigen Stand des NPD-Verbotsverfahrens die Verhältnismäßigkeit im Auge zu haben und sich klarzumachen, dass wir uns jetzt nicht über Gebühr mit einem Neben-, einem Randaspekt eines Themas zu beschäftigen haben, das uns alle als Demokraten umtreiben muss. Ich möchte dafür plädieren, dass wir das gemeinsame Ziel, ein NPD-Verbot zu erreichen, als Bestandteil einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus nicht aus den Augen verlieren und auch - das richtet sich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition - nicht der Versuchung unterliegen, möglicherweise aus parteitaktischen Gründen dieses für unsere Demokratie wichtige Vorhaben unnötig klein zu reden oder sogar in Misskredit zu bringen. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das macht ihr am besten selber!) Das Verbot der NPD, wenn es denn erreicht wird, ist kein leichtes Unterfangen. In Art. 21 Abs. 2 GG ist klar geregelt: Über die Verfassungswidrigkeit und damit über das Verbot einer Partei entscheidet in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht. Deswegen haben wir im letzten Jahr auch nicht eine Debatte gehabt, in der wir leichtfertig entschieden haben: Wir sind der Überzeugung, die NPD gehört verboten, weil die Beweislast, die Fülle des Materials, das uns vorliegt, überwältigend ist. Insofern empfinde ich es als sehr ärgerlich, dass sozusagen ein kleines Element in der Beweiskette, das die Beweisfolge und die Fülle des Materials, das wir haben, überhaupt nicht infrage stellt, jetzt Gegenstand einer Debatte ist, in der sich die NPD von der Sache her völlig zu Unrecht den Anschein gibt, sie sei ungerecht behandelt worden. Das ist das Ärgerlichste am gesamten Vorgang. (Beifall des Abg. Rüdiger Veit [SPD] - Wolfgang Gehrcke [PDS]: Das müsst ihr Schily sagen!) In der Tat ist Kritik zu äußern. Diese Kritik ist im Innenausschuss auch geäußert worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass es einen Fehler gegeben hat. Gleichzeitig ist klar, dass ein persönliches Versagen des Ministers nicht vorliegt. Was also spricht dagegen, das zu akzeptieren und hinzunehmen, anstatt hier Scheindebatten zu führen? (Beifall bei der SPD - Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Wie ist es denn mit der Struktur im Hause?) Ich glaube, dass wir uns darauf verständigen sollten, in der Debatte sachbezogen zu diskutieren. Bei einigen Rednern der Debatte habe ich den Eindruck bekommen, dass es weniger um die Sache als vielmehr darum geht, einen sehr erfolgreichen Minister in Misskredit zu bringen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesinnenminister nicht nur den Rückhalt und die Zustimmung der Koalitionsfraktionen, sondern auch, und zwar völlig zu Recht, eine breite Anerkennung in der deutschen Bevölkerung genießt. (Beifall bei der SPD) Das werden Sie auch nicht dadurch in Abrede stellen können, indem Sie darauf hinweisen, dass hier ein Verfahrensfehler gemacht worden ist. Einen Aspekt will ich noch besonders betonen, weil ich glaube, dass in der Debatte einiges vermengt wird; das richtet sich in einem besonders starken Maße an die PDS, es richtet sich aber auch an andere, die in der öffentlichen Diskussion das Wort ergriffen haben. Man muss in einer Demokratie, die sich dazu bekennt, die Feinde der Demokratie bekämpfen zu dürfen, doch selbstverständlich dazu in der Lage sein, sich Informationen über Bestrebungen, die verfassungsfeindlich sind, zu verschaffen. Dafür gibt es zum Beispiel das Bundesverfassungsschutzgesetz und analoge Regelungen in den Ländern, in denen es heißt, dass auch V-Leute eingesetzt werden können, um an Informationen zu gelangen. Dies muss natürlich unter der Auflage geschehen, dass sie nicht selbst - gewissermaßen im Auftrag des Staates - aktiv werden dürfen. Es darf also nur das Wissen dieser Leute abgeschöpft werden. In dem konkreten Fall muss man sich vor Augen halten, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen in diesem Sinne vorbildlich und richtig verhielt, indem es, nachdem es gemerkt hat, dass Herr Frenz eine problematische Entwicklung einnahm, nach 1995 nicht weiter auf seine Informationsdienste zurückgegriffen hat. Die Äußerungen von Herrn Frenz jedoch, die als Beweise in das Verfahren und in die Antragsschriften für ein NPD-Verbot eingeführt wurden, stammen aus dem Jahre 1998. (Petra Pau [PDS]: Das hat er doch vorher auch schon gemacht!) Wenn man in die Details geht, stellt sich in der Sache heraus, dass hier unverhältnismäßig diskutiert wird. Sie können sicher sein, dass wir die Fragen, die noch im Raum stehen oder sich noch ergeben sollten, im Innenausschuss klären. Wir sollten dann wieder darauf zurückkommen, uns über das Thema Bekämpfung des Rechtsextremismus Gedanken zu machen, anstatt Kleinkariertheit zur Schau zu stellen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Eckart von Klaeden [CDU/ CSU]: Wer hat das denn getan?)
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