21.01.2005
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 21. Januar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
Sebastian Edathy (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Röttgen, ich bin nicht ganz sicher, was ich für schlimmer halten soll: Ihre unsägliche Rede oder den starken Beifall, den Sie für diese Rede bekommen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU/CSU: Oh! - Manfred Grund [CDU/CSU]: Jetzt hören Sie doch auf! Unglaublich!)
Wer sagt, wir wollen den Geist des Grundgesetzes auch zur Grundlage für das Arbeits- und Zivilrecht nehmen, der hat Recht. Aber wer sagt, das sei wider die Freiheit gerichtet, der hat Unrecht. Der Freiheitsbegriff, den Herr Röttgen hier für die CDU/CSU vorgetragen hat, beinhaltet die Freiheit, zu diskriminieren. Das ist aber nicht die Freiheit, die wir meinen.
(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU/ CSU: So ein Schwachsinn!)
Ich finde die Rolle der Liberalen in diesem Bereich besonders problematisch. Ich werde gleich noch darauf eingehen.
(Ina Lenke [FDP]: Sie haben nicht zugehört, Herr Edathy!)
- Frau Lenke, schreien Sie hier bitte nicht herum!
(Ina Lenke [FDP]: Bleiben Sie mal sachlich! - Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wer nichts zu sagen hat, poltert ein bisschen mehr herum!)
Wir sind der Gesetzgeber in diesem Land. Was wäre eine zentralere Aufgabe des Gesetzgebers in Deutschland, als Bürgerrechte zu sichern und gerade denen beizustehen, die in einem freien Markt immer die Schwächeren sind? Es ist Aufgabe der Demokratie und des sozialen Rechtsstaates Bundesrepublik, für einen Ausgleich zu sorgen. Das kann man doch nicht ernsthaft infrage stellen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Wir handeln übrigens - das sei in Richtung einiger Kollegen gesagt, die gemeint haben, wir gingen zu weit - lange nicht so weitgehend wie zum Beispiel Großbritannien und die Niederlande. Auch die USA sind in diesem Zusammenhang vom Kollegen Schlauch mit Recht erwähnt worden.
Wir handeln mit Grund.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ich bin nicht dabei! Ich möchte nicht in Haftung genommen werden!)
Wir tun gut daran, an einer Stelle über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien hinauszugehen, nämlich an der Stelle, wo es um die Frage geht: Schaffen wir durch eine Beschränkung auf den Aspekt "Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft und Zugehörigkeit" und durch Ausblendung anderer Diskriminierungsmerkmale eine Hierarchisierung von Diskriminierungsopfern oder wollen wir das nicht? Wir wollen das nicht.
Frau Eichhorn, mich würde einmal interessieren, was Sie der Behinderten antworten, die sich an Sie gewandt und gesagt hat, es sei für sie verletzend, nicht nachzuvollziehen und empörend, dass sie von einem Hotel nicht aufgenommen wurde. Was sagen Sie ihr denn? Sie sehen zwar das Problem. Aber wie sieht Ihre Antwort aus?
Rot-Grün gibt eine Antwort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es soll keine Selektion mehr in Diskotheken und keine Abweisung von Behinderten und homosexuellen Paaren in Hotels geben. Das alles, Herr Röttgen, ist nicht durch das Grundgesetz gedeckt; das wissen Sie doch ganz genau.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Natürlich ist es gedeckt!)
Art. 3 des Grundgesetzes bindet die staatlichen Organe bzw. staatliches Handeln.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn dies nicht durch das Grundgesetz gedeckt wäre, könnten Sie nicht ein solches Gesetz vorlegen!)
Es ist aber so, dass das Zivilrecht kein grundrechtsfreier Raum in diesem Land sein kann.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Ina Lenke [FDP]: So ein Quatsch! - Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie hatten wohl keine Zeit, sich auf Ihre Rede vorzubereiten!)
Ich will etwas zum Thema "Angriff auf die Freiheit" sagen. Herr Röttgen hat gesagt, das, was wir machten, sei ein Angriff auf die Freiheit. Er hat weiter ausgeführt, die Vertragsfreiheit in diesem Land nehme, wenn der Entwurf, den wir vorgelegt haben, beschlossen werde, Schaden.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Genauso ist es!)
Herr Röttgen, dazu will ich sagen: Zur Vertragsfreiheit gehören immer zwei Parteien. Wenn Sie sagen, Sie wollten die Vertragsfreiheit wahren, dann heißt das für mich, dass Sie den Regelungen, die wir schaffen wollen und die den Menschen die Gewährleistung geben, dass sie nicht aufgrund eines bestimmten Merkmales willkürlich von der Eingehung eines Vertrages ausgeschlossen werden dürfen, zustimmen müssten. Denn,
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Da bin ich aber gespannt! Jetzt muss das Argument kommen!)
Herr Röttgen, auch sittenwidrige Verträge sind nicht zulässig.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Eben!)
Wer für eine maximale Vertragsfreiheit ist, ist vielleicht auch dafür, den Drogenhandel freizugeben; auch das wollen wir nicht. Es ist doch vollkommen klar, dass die Vertragsfreiheit in einem demokratischen Rechtsstaat der Ausgestaltung bedarf. Das, was wir tun, ermöglicht es erst ganz vielen Menschen, Vertragsfreiheit überhaupt in Anspruch zu nehmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Was ist denn mit der Vertragsfreiheit der Behinderten, die abgewiesen worden ist, des Jugendlichen, der ausländisch aussieht und nicht in die Diskothek kommt, und des älteren Menschen, dem der Dispositionskredit gekündigt wird?
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Wenn es geht, noch ein bisschen lauter!)
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Edathy, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fricke?
Sebastian Edathy (SPD):
Ja.
Otto Fricke (FDP):
Lieber Kollege Edathy, man kann auch durch eine gewisse Lautstärke andere Leute diskriminieren. Auch das ist eine Art Diskriminierung.
(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)
Ich frage Sie, ob Sie es vorhin wirklich ernst gemeint haben, als Sie gesagt haben, dass das Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland ein grundrechtsfreier Raum sei. Ist es nicht vielmehr so, dass wir dahin gehend übereinstimmen, dass die Regelungen des Grundgesetzes in das Zivilrecht an sehr vielen Stellen dadurch hineingekommen sind, dass wir dort Allgemeinklauseln haben, in denen klar geregelt wird, dass das Grundrecht Drittwirkung auch zwischen Zivilpersonen entfaltet?
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Gott sei Dank!)
Sebastian Edathy (SPD):
Herr Kollege, ich will Ihnen eine Geschichte erzählen; ich versuche, mich kurz zu fassen.
(Otto Fricke [FDP]: Wenn Sie dabei antworten, ist das okay!)
Ich habe zu Beginn dieser Wahlperiode in Berlin die Wohnung wechseln wollen. Ich habe mir eine Wohnung angesehen. Der Hausbesitzer wohnt in Frankfurt. Es ging also nicht um eine Einliegerwohnung; ihm gehört vielmehr ein ganzes Mietshaus. Ich habe dann ein entsprechendes Formular ausgefüllt und Angaben zu meinen Einkommensverhältnissen und zu dem, was ich beruflich tue, gemacht.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Oje, SPD-Abgeordneter!)
Ich dachte, es würde ein paar Tage dauern und dann bekäme ich den Mietvertrag zugeschickt. Stattdessen rief der Hausbesitzer meine Mitarbeiterin in meinem Büro an und sagte: Edathy, das klingt irgendwie ausländisch. Was ist das denn für einer? Meine Mitarbeiterin hat am Telefon geantwortet: Der Vater ist gebürtiger Inder. Dann kam die Nachfrage, ob auch ich Inder sei. Daraufhin meinte meine Mitarbeiterin richtigerweise, dass man deutscher Staatsbürger sein müsse, um Mitglied des Bundestages werden zu können. Daraufhin sagte dieser Vermieter: Wenn der Vater Inder ist, kocht der Sohn doch bestimmt mit ganz scharfen Gewürzen. Den Gestank bekomme ich nicht mehr aus der Wohnung, vermutlich muss ich den Putz abklopfen. - Ich habe die Wohnung nachher zwar angeboten bekommen - ich habe sie aus Anstand nicht genommen -, aber eines kann ich Ihnen sagen: Wäre ich nicht der Abgeordnete Edathy gewesen, sondern der Schlossermeister oder der Student Edathy, wäre mir die Wohnung nicht angeboten worden und das ist eben keine schützenswerte Freiheit im Zivilrechtsverkehr, sondern diskriminierendes Handeln.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Wir sollten Diskriminierungsopfern die Möglichkeit in die Hand geben, dagegen tätig werden zu können. Das muss möglich sein.
Ich würde gar nicht in einem Land leben wollen, in dem der reine Markt herrscht. Es kann doch nicht sein, dass wir in diesem Hause grundsätzlich darüber diskutieren müssen, dass auch der Markt Regelungen braucht. Ich persönlich halte es für überfällig - das hat auch etwas damit zu tun, dass wir im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Kultur der Antidiskriminierungsgesetzgebung haben -, die Bestandteile des Grundgesetzes, die staatliches Handeln im Sinne einer fairen demokratischen Gesellschaft binden, auf den Zivilrechtsverkehr zu übertragen. Ich verstehe nicht, was dagegen einzuwenden ist, es sei denn, Sie sagen, dass Sie auch in Zukunft wollen, dass sich der Gastwirt aufgrund bestimmter Merkmale wie Behinderung, ausländisches Aussehen oder offensichtliche Homosexualität aussuchen kann, wen er bedient und wen nicht. Das kann aber doch nicht ernsthaft die Position der Liberalen sein.
Lassen Sie mich als Abschluss der Beantwortung Ihrer Frage einen Satz von Hannah Arendt zitieren, der in der Bibliothek des Bundestages im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus nachgelesen werden kann. Dieser Satz - man kann ihn nur unterstreichen - lautet:
Freiheit ist denkbar als Möglichkeit des Handelns unter Gleichen.
Sie wissen ganz genau, dass dies auch für Betriebe gilt, auch für das Angebot und das Entgegennehmen von Leistungen.
(Otto Fricke [FDP]: Und wie heißt der zweite Teil?)
Diese Gleichheit bei der Wahrnehmung von Chancen muss durch Spielregeln unterstützt werden, die der Gesetzgeber mit Augenmaß definiert. Genau dies machen wir mit dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Ich wünsche uns intensive Beratungen. Wir werden uns natürlich in den Ausschüssen hinreichend Zeit nehmen, um mit den Vertreterinnen und Vertretern der Opposition darüber zu diskutieren. Eines aber müssen wir im Auge behalten: Dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Es wird, soll und muss einen Beitrag dazu leisten, dass wir unserer Gesellschaft einen besseren Rahmen für ihr Handeln geben.
Damit ist kein Misstrauen verbunden. Herr Röttgen, es hat mich gewundert, dass Sie als Rechtspolitiker - das war einer Ihrer zentralen Vorwürfe - gesagt haben, in diesem Gesetz werde unterstellt, die Menschen verhielten sich falsch. Dass ein anständiger Mensch nicht Mord und Totschlag verübt, ist klar. Trotzdem sind Mord und Totschlag verboten. Dass man, wenn man eine Dienstleistung anbietet, einen Menschen mit Behinderung nicht ablehnt, muss auch klar sein. Ebenso muss selbstverständlich sein, dass kein Mensch wegen seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder seines Geschlechts abgelehnt werden darf. In vielen Fällen ist dies auch selbstverständlich. Ich bin ganz sicher, dass dieses Gesetz nur zur Anwendung kommen wird, dann aber eben begründet, wo diese Selbstverständlichkeit im Handeln verletzt wird. Ich glaube daher auch nicht, dass wir Prozesslawinen zu erwarten haben. Aber jedem Bürger in diesem Lande, egal in welcher Eigenschaft er auftritt, ob als Arbeitgeber, als Kneipenbesitzer oder als Wohnungsvermieter, muss klar sein, dass die Grundlagen des Zusammenlebens in diesem Land Respekt und Achtung sind. Nichts anderes als die Erreichung von Respekt und Achtung und die Durchsetzung von Bürgerrechten ist Ziel dieses Gesetzes.
Noch einen Satz zum Schluss: Es ist mehrfach gesagt worden, dass Ministerin Renate Schmidt heute nicht hier ist. Sie ist erkrankt und daher entschuldigt.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wo ist Frau Zypries? Wo ist der Bundeskanzler?)
Diese Diskriminierung gegenüber einem Mitglied der Bundesregierung wollen wir Ihnen bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch durchgehen lassen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)