Keine Nutzungsentgelte für die Weserfischerei
"Die Erhebung von Nutzungsentgelten in der Weserfischerei sollte vermieden werden", so der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian
Edathy.
Edathy unterstützt damit die Auffassung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Uwe Bartels, die dieser im Dezember vergangenen
Jahres in einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Ausdruck gebracht hat.
Zur Vorgeschichte: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hatte im vergangenen Jahr damit begonnen, von den Berufsfischern an
der Weser den Abschluss von entgeltlichen Nutzungsverträgen zu fordern.
Die sich daraus ergebenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Fischereibetriebe erreichen nach übereinstimmender Ansicht Edathys
und des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ein bedenkliches Ausmaß.
Landesminister Bartels hat sich daher an Bundesminister Reinhard Klimmt als den obersten Dienstherrn der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung gewandt und um eine Überprüfung der Position der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gebeten. Dieses Anliegen
unterstützt auch Edathy.
Wie der Abgeordnete nun mitteilt, habe Minister Klimmt diese Überprüfung mittlerweile angeordnet und für deren Dauer den Abschluss von
Nutzungsverträgen ausgesetzt.
Nach Ansicht Edathys hat Klimmt damit in einem ersten Schritt der Bedeutung der berufsmäßigen Fischerei für das Wesergebiet Rechnung
getragen.
Der Abgeordnete wörtlich: "Ich hoffe, das Ergebnis der eingeleiteten Prüfung berücksichtigt das Ziel des Arbeitsplatzerhaltes in einem ohnehin
durch Pachtzinsen und Gebühren hoch belasteten Wirtschaftszweig und anerkennt zugleich die großen Leistungen der Fischer für Pflege und
Erhalt der Natur im Weserraum."