Meldung von dpa vom 14.06.2007
Zuwanderungsrecht geändert - Bund und Länder wollen Integration
Gegen den heftigen Einspruch der Opposition hat der Bundestag das erst seit 2005 geltende Zuwanderungsrecht umfangreich geändert. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 398 Abgeordnete für das knapp 500 Seiten umfassende Gesetzespaket. Enthaltungen und Gegenstimmen kamen auch aus den Reihen der Regierungspartei SPD. Am Abend einigten sich in Berlin Bund und Länder auf gemeinsame Strategien für die bessere Integration von Migranten. Dies ist ein weitere Schritt zu einem Nationalen Integrationsplan, den Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Juli vorlegen will.
Mit dem Gesetz werden elf EU-Richtlinien umgesetzt und darüber hinaus weitere Änderungen und Ergänzungen am Zuwanderungsgesetz vorgenommen. Dies betrifft eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer und neue Regeln für den Ehegattennachzug, Integrationskurse und Einbürgerung.
Nach Ansicht der Kritiker gehen viele Regelungen über die EU-Vorgaben hinaus, verschlechtern die Lage der Migranten und erschweren die Zuwanderung. Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff verwarf die Gesetzesvorlage als Stückwerk. Der Grünen-Politiker Josef Winkler nannte den Entwurf «schädlich, schäbig, schändlich». Die Links- Abgeordnete Sevim Dagdelen sagte, das Gesetz folge der «rassistischen Einteilung» nach ökonomischen Nützlichkeiten. 56 SPD-Abgeordnete gaben ihre Einwände zu Protokoll und stimmten nur mit Vorbehalten zu.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte den Koalitions-Kompromiss und betonte besonders die Integrationsaufgabe. «Die Integration muss gelingen.» Schäuble wies die von der Opposition, aber auch von SPD-Abgeordneten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken zurück, die von nachziehenden Ehepartnern schon vor der Einreise geforderten Sprachkenntnisse verstießen gegen Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie). Die Union will damit auch Zwangsheiraten und arrangierten Ehen einen Riegel vorschieben. Man könne nicht ignorieren, dass bis zu 50 Prozent der zweiten und dritten Generation von Zuwanderern aus türkischer Abstammung Ehepartner heirateten, die nicht in Deutschland aufgewachsen seien, sagte Schäuble.
Der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) kritisierte die Vorschriften für den Spracherwerb als teilweise diskriminierend. «Die Australierin darf kommen, wenn sie nicht Deutsch kann, die Inderin, aber auch die Türkin darf es nicht.» Mit Blick auf sich ankündigende Verfassungsklagen sagte Edathy, er wäre nicht traurig, wenn Karlsruhe diese Vorschrift kippen würde. Die Kritiker unter den SPD-Abgeordneten rechtfertigten ihre dennoch gegebene Zustimmung mit dem erstmals gesetzlich festgeschriebenen Bleiberecht für langjährig Geduldete. Von den etwa 170 000 Geduldeten werden schätzungsweise 60 000 davon profitieren.
SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper verlangte eine neue Debatte über das Staatsbürgerschaftsrecht und brachte erneut ein Punktesystem für die Steuerung einer qualifizierten Zuwanderung ins Gespräch. Bei dem Mitte 2004 von Rot-Grün und der Union gefundenen Kompromiss war das Punktesystem herausgefallen.
Als Hauptbeitrag für den Nationalen Integrationsplan nannte Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) nach einem Treffen mit Merkel die Bereiche Schule und Ausbildung. Dazu gehörten bessere Sprachförderung sowie islamischer Religionsunterricht mit abgestimmten Inhalten und in deutscher Sprache. Der Integrationsplan war vor einem Jahr im Kanzleramt verabredet worden. Er soll Maßnahmen zum Abbau von Defiziten der Zuwanderer bei Sprache und Bildung umfassen. Merkel sagte, der Wohlstand Deutschlands sei davon abhängig, dass «Migranten in unserem Land eine Chance eine Chance haben».
Nach der Novellierung des Zuwanderungsrechts fordert die Wirtschaft erleichterten Zugang für ausländische Fachkräfte. «Ich appelliere an die Koalitionäre - allen voran Arbeitsminister Franz Müntefering - hier Bewegung zu zeigen, um den langersehnten Aufschwung nicht abzubremsen», sagte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun dem Handelsblatt (Freitag). Nicht wenige Unternehmen könnten die Beschäftigung nicht ausweiten, weil sie vergeblich nach qualifizierten Bewerbern suchten. Das im Gesetz im Zusammenhang mit der Zuwanderung hoch qualifizierter Ausländer genannte Mindesteinkommen von 85 500 Euro sei vor allem für kleinere Unternehmen nicht zu bezahlen. Diese Hürde müsse abgeschafft werden.