Die Gasölbeihilfe für die Landwirtschaft bleibt!
Die Gasölbeihilfe für die Landwirtschaft bleibt! Darauf haben sich nach Auskunft des heimischen Abgeordneten Sebastian Edathy jetzt die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag verständigt.
Edathy entkräftet damit Befürchtungen, die Landwirte aus dem Kreis Schaumburg ihm gegenüber in den vergangenen Wochen geäußert haben: "Eine Streichung der Beihilfe für betrieblich erforderlichen Dieseleinsatz wird es nicht geben", so der Abgeordnete.
Landwirte werden auch künftig eine Gasölbeihilfe erhalten, die allerdings auf 30 Pfennig je Liter und 3.000 Mark je Betrieb reduziert wird.
Diese betriebliche Obergrenze, so Edathy, sei gewählt worden, weil die knappen Mittel vor allem kleineren und mittleren Betrieben zugute kommen sollen, die durch die Änderungen bei den Beitragszuschüssen für die landwirtschaftliche Alterssicherung stärker belastet würden. Zudem könnten größere Betriebe leichter auf Treibstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen umstellen und Möglichkeiten zur Energieeinsparung nutzen.
Die Neuregelung sehe außerdem vor, daß ab dem Haushaltsjahr 2001 nur noch Landwirte Gasölbeihilfe beantragen könnten. Zugleich werde die Verbilligung bis zu einer Grenze von 3.000 Mark je Betrieb auch für Arbeiten gewährt, die im Auftrag eines Landwirts durch Lohnunternehmer durchgeführt würden.
Wie Edathy betont, müßten auch die Landwirte ihren Anteil an der Konsolidierung der Staatsfinanzen im Rahmen der Sparbemühungen des Bundes tragen. "Eine Streichung der Gasölbeihilfe würde jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe schwächen, die mit weitreichenden Steuervergünstigungen beim Einsatz von Diesel in der Landwirtschaft in anderen Staaten der EU konfrontiert werden", so der Abgeordnete.
Die nun getroffene Regelung stellt nach Ansicht des Abgeordneten "einen vernünftigen, ausgewogenen Kompromiß" dar.