Kein Handlungsbedarf beim gesetzlichen Ladenschluss
"Keinen aktuellen Änderungsbedarf" sieht der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bei den gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss.
Das geltende Recht stelle im Grundsatz einen "vernünftigen Kompromiß" zwischen den Interessen der Kunden, der Beschäftigten und der Arbeitgeber dar.
Eine eventuelle Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen zum Ladenschluß dürfe nicht über’s Knie gebrochen, sondern müsse sorgfältig überlegt werden.
Auf Initiative der Bundestagsfraktion der SPD hin wird nach Auskunft Edathys im nächsten Jahr eine Expertenanhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und für Wirtschaft und Technologie stattfinden, die für mögliche Änderungen bei den Rahmenbedingungen des Ladenschlusses Entscheidungsgrundlagen erarbeiten soll.
Dabei steht für Edathy fest: "Jede gesetzliche Änderung zum Ladenschluß muß auf dem Prinzip beruhen, daß Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auch weiterhin geschlossen bleiben."