20.06.2004
Fördervereine für kommunale Einrichtungen bleiben steuerbegünstigt
Der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy weist auf eine Entscheidung des Deutschen Bundestages vom letzten Freitag (18. Juni 2004) hin, die u.a. für den Förderverein des Krankenhauses Stadthagen von großer Bedeutung ist.
"Fördervereine für kommunale Einrichtungen werden auch dann als gemeinnützig anerkannt, wenn die von ihnen unterstützte Einrichtung gewerblich tätig ist." Damit bleiben Spenden für Fördervereine, die zum Beispiel kommunale Sozial- und Kultureinrichtungen (Bibliotheken, Kindergärten, Krankenhäuser, Museen) fördern, steuerfrei.
Im Jahr 2001 war eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach Fördervereine nur dann als gemeinnützig anerkannt wurden, wenn es die von ihnen geförderte Einrichtung auch war.
Damit sollte zum Beispiel vermieden werden, dass Spenden an einen Förderverein, der einen kommerziellen Golfclub finanziert, von der Steuer abgesetzt werden können.
Zugleich entfiel aber auch die Steuerbefreiung für Spenden an Fördervereine, die der Form nach gewerbliche kommunale Einrichtungen unterstützen.
Dies hatte unter anderem für den Förderverein des Krankenhauses Stadthagen zu erheblichen Problemen bei der Spenden-Werbung geführt.
Mit seinem rückwirkend in Kraft tretenden Beschluss stellt der Deutsche Bundestag nun sicher, dass bei Fördervereinen für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts auf das Gemeinnützigkeitskriterium für die geförderte Körperschaft verzichtet wird.
"Damit wird die Kooperation von öffentlichen Einrichtungen und Fördervereinen deutlich erleichtert und die Arbeit solcher Fördervereine ausdrücklich unterstützt", unterstreicht MdB Sebastian Edathy.