30.07.2004
Dem Graffiti-Unwesen ist mit dem Strafrecht allein nicht beizukommen
Dem heimischen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy war jüngst vom CDU-Landtagsabgeordneten Friedrich Pörtner in einer Pressemitteilung vorgeworfen worden, Bundesregierung, Koalitionsfraktionen und er selbst seien hinsichtlich der Gesetzgebung gegen sogenannte Graffiti-Schmiereien untätig.
"Das ist Unsinn", hält Sebastian Edathy dieser Behauptung entgegen. Es sei unumstritten, dass Farbschmiereien auf privatem oder öffentlichem Eigentum ein Unding seien. Zivilrechtlich hätten Betroffene gegenüber den Tätern entsprechend weitreichende Entschädigungs-Ansprüche.
Zur Debatte stehe derzeit die Frage der strafrechtlichen Bewertung von Graffitis. Nach geltendem Strafrecht müsse mit einem Graffiti (oder als Folge von dessen Beseitigung) eine Beschädigung des beschmierten Objektes verbunden sein. Eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers widersprechende bloße Veränderung der äußeren Erscheinung reicht bislang entsprechend nicht aus, um den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen. CDU und CSU hatten deshalb vorgeschlagen, im Strafrecht den Tatbestand der "Verunstaltung" zu verankern.
Sebastian Edathy: "Ein derart schwammiger Begriff, der in Gerichtsverfahren zwangsläufig zu unterschiedlichen Interpretationen einladen müsste, würde statt zu mehr eher zu weniger Klarheit führen." Geschmacksfragen (was ist eine "Verunstaltung", was eventuell eine "Verschönerung") hätten im Strafrecht nichts zu suchen.
Die Koalitionsfraktionen hatten deshalb vor einigen Wochen den Vorschlag zu Gesprächen über eine geeignetere Formulierung gemacht - etwa die einer "unbefugten, nicht nur unerheblichen äußerlichen Veränderung". Dies sei leider abgelehnt worden, CDU/CSU hätten auf eine Abstimmung über ihren Vorschlag bestanden.
MdB Edathy geht davon aus, dass die Koalitionsfraktionen nun einen eigenen Gesetzentwurf einbringen werden. Hierüber bestehe innerhalb der Innenpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, deren stellvertretender Vorsitzender Edathy ist, Einmütigkeit. Zugleich weist MdB Edathy aber darauf hin, dass dem Graffiti-Unwesen mit dem Strafrecht allein nicht beizukommen sei. Die Dunkelziffer sei beträchtlich, die meisten Täter könnten gar nicht erst ermittelt werden. Deshalb seien Überlegungen hinsichtlich der Verhinderung von Graffiti-Schmierereien mindestens ebenso wichtig wie die Debatte über eine Änderung des Strafrechtes.
Ein gutes Beispiel sei in diesem Zusammenhang das Auto-Parkhaus am Nienburger Bahnhof. Als der Beton-Bau errichtet worden sei, habe die Stadt junge Graffiti-Sprüher eingeladen, die Wandflächen zu gestalten.
Resultat: "Die Jugendlichen konnten sich austoben, fühlten sich ernst genommen - und seither hat es dort keine Schmierereien mehr gegeben."