01.07.2004
Edathy: Bundestagsbeschluß zum Hochwasserschutzgesetz beachtet Belange unserer Region
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am (heutigen) Donnerstag ein "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes".
Dieses Vorhaben hat auch in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg für Diskussionen gesorgt, insbesondere wegen der ursprünglich mit Blick auf den Ackerbau vorgesehenen Regelungen.
Demnach sollte in 100jährigen Überschwemmungsgebieten der Ackerbau grundsätzlich bis Ende 2012 eingestellt werden. Zugleich sollten die Bundesländer davon Ausnahmen machen können, die mit Bewirtschaftungsauflagen verbunden werden sollten. Keine Ausnahmen waren für die sogenannten Abflussbereiche in Überschwemmungsgebieten vorgesehen.
Sebastian Edathy: "Eine solche Regelung wäre insgesamt unvernünftig gewesen." Lege man das Ziel zu Grunde, mit Erosionen und Schadstoffeinfuhr verbundene Probleme bei Überschwemmungen zu minimieren, so brauche man eine differenziertere Antwort.
Der Abgeordnete hatte sich entsprechend in den vergangenen Wochen, auch aufgrund zahlreicher Gespräche mit Vertretern des Landvolks, für eine Änderung des Gesetzentwurfes eingesetzt - mit Erfolg!
"Ein generelles Ackerbauverbot wird es nicht geben", stellt Edathy klar. Der Gesetzentwurf werde entsprechend geändert. Zugleich werde klargestellt, dass eine Einstellung des Ackerbaus nicht pauschal in Abflussbereichen, sondern nur in erosionsgefährdeten Abflussbereichen erfolgen soll.
Die neuen Regelungen:
Künftig werden in Überschwemmungsgebieten drei Zonen unterschieden:
- Flächen ohne Erosions- oder erhebliche Schadstoffeinfuhr-Gefahr. Für diese Flächen ändert sich durch das neue Gesetz nichts.
- Flächen mit Erosions- oder erheblicher Schadstoffeinfuhr-Gefahr. Diese Flächen werden seitens der Bundesländer bestimmt. Für sie gelten Bewirtschaftungs-Auflagen (ganzjährige Bodenbedeckung einschließlich konservierende Bodenbearbeitung, Einschränkung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes).
- Erosisongsgefährdete Abflussbereiche. Hier soll der Ackerbau bis Ende 2012 eingestellt werden.
Sebastian Edathy ist mit der neuen Regelung zufrieden, da sie den unterschiedlichen Gegebenheiten in Deutschland Rechnung trage.
So gebe es etwa im Mittelweser-Raum kaum Erosionsprobleme - und entsprechend wenig Handlungsbedarf. Die geänderte Formulierung im Gesetzestext trage dem Rechnung.
"Die berechtigten Sorgen unserer Landwirte konnten nun ausgeräumt werden", freut sich MdB Sebastian Edathy: "Das ist ein guter Tag für unsere Region!"
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