29.10.2004
Bundestag verbessert den Unfallversicherungsschutz von Ehrenamtlichen
Mit der Stimme des heimischen Abgeordneten Sebastian Edathy hat der Deutsche Bundestag am (heutigen) Freitag den Unfallversicherungsschutz für eine große Zahl ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert.
Edathy ist überzeugt: "Diese Entscheidung wird sich auch für viele Menschen in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg positiv auswirken."
Gesetzlich und damit für die Betroffenen kostenfrei unfallversichert werden künftig ehrenamtlich Tätige, die in Vereinen und Verbänden arbeiten, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung von Kommunen oder Kirchen Aufgaben übernommen haben.
Für von gemeinnützigen Organisationen gewählte Ehrenamtsträger besteht künftig die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die von der Organisation in diesem Fall zu leistenden Versicherungsprämien betragen im Jahr ca. 2,50 Euro.
Deutlich verbessern wird sich auch die Situation von ehrenamtlichen Helfern im Rettungsbereich, also zum Beispiel bei den Feuerwehren, die schon bisher in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen sind: Ihnen werden künftig auch Schäden am Privatbesitz - etwa der Kleidung - ersetzt, die sie sich bei Einsätzen zuziehen.
MdB Sebastian Edathy zum Ziel des neuen Gesetzes: "Bürgerschaftlich Engagierte leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens. Deshalb sollen und müssen Sie bei ihrem Engagement besser abgesichert werden." Dem trage das neue Gesetz Rechnung.
Das Gesetz wird, die als sehr wahrscheinlich geltende Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, am 1. Januar 2005 in Kraft treten.