Der Tagesspiegel vom 9. Januar 2005
Bundestagswahl 2006: NPD und DVU können keine
gemeinsame Liste bilden / Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt
in einer aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass bei der
Bundestagswahl weder eine Listenverbindung mehrerer Parteien noch eine andere Kombination möglich ist. Die Analyse hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy in Auftrag gegeben, um die Zulässigkeit des von NPD und DVU geplanten gemeinsamen Antretens bei
der Bundestagswahl prüfen zu lassen. Sein negatives Votum, in dem NPD und DVU nicht namentlich genannt werden, begründet der Wissenschaftliche Dienst mit dem Bundeswahlgesetz, das nur Wahllisten mit den Kandidaten ein und derselben Partei zulässt. Auch eine
Verbindung von Wahllisten zweier Parteien sei unmöglich. Ein solches Vorgehen habe das Bundesverfassungsgericht 1990 als verfassungswidrig beurteilt. NPD und DVU können außerdem nicht den Wahlprozesss unter sich aufteilen. Es ist unmöglich, dass die NPD nur in den Wahlkreisen
antritt, die DVU nur auf den Landeslisten und hinterher die Stimmen für beide Parteien zusammengezählt werden.