Spiegel Online vom 9. Januar 2005
NPD und DVU dürfen nicht zusammen antreten
Bei der Bundestagswahl 2006 dürfen die beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU nicht wie geplant mit einer gemeinsamen Liste kandidieren. Das ergab ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.
Berlin - Ohne die beiden Parteien namentlich zu nennen, kommt der Wissenschaftliche Dienst in dem vom SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy veröffentlichten Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei der Bundestagswahl eine Verbindung von Landeslisten verschiedener Parteien und politischer Vereinigungen nicht möglich ist. Begründet wurde das Ergebnis mit dem Bundeswahlgesetz und einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990. Im Oktober hatten sich NPD und DVU darauf verständigt, künftig bei Wahlen gemeinsame Listen und Listenverbindungen anzustreben.
Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken würde es auch gegen wahltaktische Absprachen der Art geben, dass eine Partei der anderen drei oder mehr "sichere" Wahlkreise überlasse, beide Parteien aber Landeslisten zur Wahl stellten, heißt es in dem Gutachten weiter. Mit drei Direktmandaten kann eine Partei auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft hat.
Grundsätzlich zulässig ist nach dem Gutachten dagegen die Absprache, dass in bestimmten Wahlkreisen nur Bewerber der einen Partei kandidieren und die andere Partei ihren Anhänger empfiehlt, diese zu wählen, während in anderen Wahlkreisen umgekehrt verfahren wird. Grundsätzlich zulässig seien auch Absprachen über "Leihstimmen".