APD vom 28. Januar 2005
Schily offen für Einschränkung der Indemnität
Streit um Vorstoß der Union - Auch verschärftes
Versammlungsrecht weiter in der Diskussion =
Berlin (AP) Innenminister Otto Schily ist für eine Strafverfolgung
von Hetzreden auch im Parlament. Der SPD-Politiker stehe "einer
solchen Anregung offen gegenüber", sagte sein Sprecher Rainer
Lingenthal am Freitag in Berlin. Allerdings sei dies Sache des
Parlaments und nicht der Regierung. Innerhalb von SPD und Grünen
gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Vorstoß aus der Union.
Lingenthal sagte zu Schilys Auffassung, eine Strafverfolgung von
volksverhetzenden Äußerungen, die im Parlament gemacht werden,
greife in die innere Funktionsfähigkeit der parlamentarischen
Beratungen ein. Insofern werde sich die Bundesregierung als
Exekutive "vorsichtig, wenn überhaupt einbringen". Der
Ministeriumssprecher verwies aber darauf, dass auch Schily
Bundestagsabgeordneter sei.
Hintergrund der Debatte ist der NPD-Eklat im sächsischen Landtag,
bei dem rechtsextreme Abgeordnete den Holocaust relativiert hatten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte sich zur Strafverfolgung außer
Stande gesehen, weil Abgeordnete bei Parlamentsreden sehr
weitgehende Meinungsfreiheit genießen. Mehrere Unions-Politiker
hatten deshalb gefordert, Möglichkeiten zur Strafverfolgung zu
eröffnen. Nötig wäre wahrscheinlich eine Grundgesetzänderung.
Bei SPD und Grünen trifft dies auf geteiltes Echo.
SPD-Fraktionsvizechef Ludwig Stiegler hält das geltende Recht für
ausreichend, wie die "Netzeitung" meldete. Für ihn sei jede
Volksverhetzung auch eine verleumderische Beleidigung der Opfer der
Nazi-Diktatur. Solche Beleidigungen sind auch im Parlament
strafbar. Die Staatsanwaltschaft solle die NPD-Äußerungen noch
einmal prüfen.
Die Grünen-InnenexpertIn Silke Stokar meinte hingegen, dies sei
bereits geschehen. Sie zeigte sich aufgeschlossen für den
Vorschlag, Volksverhetzung in Parlamenten unter Strafe zu stellen.
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy sagte der
"Bild"-Zeitung: "Es kann nicht sein, dass Volksverhetzung straffrei
an Rednerpulten deutscher Parlamente vorgetragen werden kann."
FDP-Innenexperte Max Stadler sprach sich dafür aus, eine
entsprechende Einschränkung der Abgeordnetenrechte (Indemnität)
vorurteilsfrei zu prüfen.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach hingegen von
einer Schnapsidee der Union. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die
NPD die Grundfesten unserer Verfassung erschüttert", erklärte er.
Die Straffreiheit von Äußerungen im Parlament diene dem Schutz der
Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Parlaments.
Zwtl: Cohn-Bendit spricht von "Kasperletheater" der NPD
Weiter umstritten ist auch die von Schily geplante Einschränkung
des Versammlungsrechts. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef
Joachim Hacker sagte der "Berliner Zeitung", eine solche
Beschränkung aus politischen Gründen sei verfassungsrechtlich
unmöglich. Das Bundesjustizministerium ließ offen, ob es Bedenken
gegen den Vorstoß hat. Man sei mit dem Innenministerium in
"konstruktiven Gesprächen", sagte eine Sprecherin. Die Union sieht
dagegen keine Probleme und wirbt weiter für eine Ausweitung der
Bannmeile im Berliner Regierungsviertel, um rechtsextreme
Aufmärsche zu unterbinden.
Der frühere Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Michel
Friedman, forderte im Sender N24 einen Aufstand der Anständigen
gegen rechts. Der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit bezeichnete
den Zwischenfall in Dresden als "Kasperletheater" der NPD, das man
nicht überbewerten solle.