Reuters vom 27. Januar 2005
Ströbele - Schily-Plan zu Versammlungen kann nicht Gesetz werden
Berlin, 27. Jan (Reuters) - Der Grünen-Politiker ChristianStröbele hat massive Vorbehalte gegen den Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes, mit dem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) Aufmärsche von Rechtsextremisten an Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus verhindern will. Wie Ströbele wies zudem auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy darauf hin, dass der für den 8. Mai geplante Marsch Rechtsextremer durch das Brandenburger Tor mit geltendem Recht verhindert werden könne. Ströbele sagte Reuters am Donnerstag, er habe in vielerlei Hinsicht Probleme mit Schilys Gesetzentwurf. Auch er wolle verhindern, dass die NPD zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai durchs Brandenburger Tor marschiere, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion. Das lasse sich aber mit dem geltenden Recht erreichen. 'Eine ganze Reihe von Punkten ist nicht zustimmungsfähig', sagte Ströbele. So sehe Schilys Gesetzentwurf vor, dass genehmigte Demonstrationen nicht gestört werden dürften. 'Danach darf es keine 'Nazis-raus'-Sprechchöre geben', kritisierte Ströbele. Zudem müssten Demonstrations-Veranstalter die Daten von Ordnern angeben, die dann von den Behörden überprüft werden sollen. Das lasse sich allein schon aus technischen Gründen nur schwer verwirklichen, sagte Ströbele. 'Das alles kann nicht Gesetz werden.' Der Grünen-Politiker erklärte zudem, für ihn wäre es 'eine grauenhafte Vorstellung, wenn die NPD am Brandenburger Tor und vielleicht auch am Holocaust-Mahnmal aufmarschiert'. Das lasse sich aber bereits mit dem geltenden Recht verhindern. Zudem habe er Bedenken gegen 'Ad-hoc-Gesetze für bestimmte Fälle'. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, spezielle Regelungen für bestimmte Gruppen einzuführen. Der SPD-Innenpolitiker Edathy sagte Reuters, das geltende Recht biete bereits genügend Spielraum, um eine Demonstration der NPD am Holocaust-Mahnmal oder am Brandenburger Tor zu verhindern. Über die von Schily geplanten Änderungen werde 'nicht in Wochenfrist entschieden werden können'. In der SPD-Bundestagsfraktion gebe es Überlegungen, den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuchs zu verschärfen, der das 'Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen' unter Strafe stellt. Die Bestimmung sollte dahin gehend geändert werden, dass auch die Verherrlichung verbotener Organisationen wie der Waffen-SS oder von Kriegsverbrechern wie dem Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess bestraft werden könne. Strafrechtsänderungen allein reichten aber nicht aus. 'Wir müssen beispielsweise über die Jugendarbeit dafür Sorge tragen, dass diese Rattenfänger keine Chance haben', sagte Edathy. Der Rechtsextremismus sei besonders unter jungen Leuten verbreitet.