Die Welt vom 18. Februar 2005
Verfassungsbedenken gegen Versammlungsrecht
Juraprofessoren halten Regierungsentwurf für problematisch - Kanzler Schröder demonstriert Entschlossenheit
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Entschlossenheit der Regierung zu einer Verschärfung des Versammlungsrechts unterstrichen. Er trat dem Eindruck entgegen, daß zwischen den zuständigen Ministern Otto Schily (Inneres) und Brigitte Zypries (Justiz) einerseits und der Koalition andererseits unterschiedliche Auffassungen vorhanden seien. "Da gibt es keinen grundsätzlichen Dissens", beteuerte Schröder. Einzelne Stimmen aus der Grünen-Fraktion wollte er nicht kommentieren. Für ihn sei das Ziel klar: Aufmärsche von Neonazis an bestimmten Orten wie KZ-Gedenkstätten sollten verboten werden. Zugleich solle eine "juristisch vernünftige Formulierung" gefunden werden, um die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft auch juristisch unterbinden zu können.
Doch der Regierungsentwurf stößt auf Kritik: Der Staatsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin und Ulli Rühl, der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen, meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an. Nach Informationen dieser Zeitung bemängelten sie den Entwurf von Schily und Zypries. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten die Professoren zu einer internen Koalitionsrunde eingeladen.
Die Rechtsexperten monierten, daß die ministerielle Verschärfung des Paragraphen zur Volksverhetzung nicht "hinreichend" klar definiert sei. Schily und Zypries wollen das "Verherrlichen und Verharmlosen" der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe stellen, wenn dies dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Formulierung "Verharmlosen" sei zu unbestimmt gefaßt, urteilten die Professoren. Es bestehe die Gefahr, daß dadurch allgemein negative Werturteile über die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft automatisch strafbar wäre. Eine solche Bestimmung könnte mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit kollidieren und hätte daher vor dem Verfassungsgericht voraussichtlich keinen Bestand.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben den von Schily und Zypries schärfer gefaßten Passus zur Volksverhetzung vorerst aus dem Gesetzentwurf gestrichen, weil sie dies ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich halten. In den laufenden Koalitionsgesprächen gehe es nun darum, die Ergänzung des Paragraphen 130 doch noch in veränderter Form ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, kündigte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz an. Sein Kollege Sebastian Edathy schlägt die Formulierung "gegen die Menschenwürde gerichtete Handlungen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft" vor. Edathy zufolge ist dann die Schwelle der Strafbarkeit deutlich unterhalb der Auschwitz-Lüge definiert. Die rot-grüne Koalition will Absatz 4 des Paragraphen im Strafgesetzbuch neu einfügen.
Außerdem hat die Koalition noch nicht die Orte des Gedenkens und Erinnerns festgelegt, an denen eine Versammlung verboten oder mit Auflagen versehen werden kann. Insgesamt sind Wiefelspütz zufolge zehn bis zwölf Orte in der Diskussion. Er könne sich vorstellen, daß der Bundestag etwa das Holocaust-Mahnmal in Berlin sowie die KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Dachau in eine Liste aufnehme. Dies sollte nicht durch eine Rechtsverordnung, so wie es Schily will, bestimmt werden.
Die Union schlägt zusätzlich vor, die Bannmeile um den Bundestag auf das Brandenburger Tor und das nahegelegene Holocaust-Mahnmal auszudehnen. Dort sollen anders als bisher Demonstrationen grundsätzlich verboten sein und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Wiefelspütz bewertete diese Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit an diesen Orten als "evident verfassungswidrig". Am Brandenburger Tor schütze man nicht die Funktionsfähigkeit des Bundestages.
Das Parlament befaßt sich heute in erster Lesung mit dem rot-grünen Entwurf für ein schärferes Versammlungsrecht. Kommende Woche will die Koalition ihre Beratungen abschließen.