ddp vom 11. März 2005: Bundestag berät über verschärftes Versammlungsrecht
Berlin (ddp). Der Bundestag hat am Freitag mit seinen abschließenden Beratungen über eine Verschärfung des Versammlungsrechtes begonnen. Ziel der Änderungen im Straf- und Versammlungsgesetz ist es, Aufmärsche rechtsextremistischer
Gruppierungen wie der NPD an Gedenkorten für NS-Opfer zu unterbinden.
Künftig sollen Versammlungen an historisch herausragenden
Gedenkstätten verboten werden können, wenn die Würde der Opfer
beeinträchtigt würde.
Im Strafgesetzbuch soll ferner der Volksverhetzungsparagraph
verschärft werden. Künftig soll mit bis zu drei Jahren Haft oder
Geldbuße bestraft werden, wer öffentlich "die nationalsozialistische
Gewalt und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt"
und damit die Würde der Opfer verletzt.
Zum Auftakt der Beratungen betonte der SPD-Parlamentarier
Sebastian Edathy die Notwendigkeit, gegen den Rechtsextremismus in Deutschland vorzugehen. Die Weimarer Republik sei auch daran
gescheitert, dass die Demokratie damals "nicht hinreichend
verteidigt" worden sei. In der Bundesrepublik gebe es dagegen eine wehrhafte Demokratie.
Zugleich seien die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein "hohes
Gut", und auch Rechtsextremisten seien "Grundrechtsträger", fügte der SPD-Politiker hinzu. Daher bewege man sich bei den angestrebten Änderungen auf einem schmalen, aber "begehbaren Grat". Ohne Grundrechte zur Disposition zu stellen, werde mit den Neuregelungen deutlicher als bisher, dass bestimmte Handlungsweisen "nicht ein Ausdruck von Meinung sind, sondern ein Verbrechen".