Meldung von ddp vom 17. Dezember 2005
Gegenwind für Schäuble - Der Innenminister trifft mit seinen
Positionen zur Terrorabwehr auf breiten Widerstand
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht mit seinen Positionen zur Terrorismusbekämpfung heftig in der Kritik. Die SPD lehnte Schäubles Haltung zur Verwendung von Foltergeständnissen strikt ab. Auch aus Union, FDP und von der Menschenrechtsorganisation amnesty der international kam am Samstag scharfer Widerspruch. Kritisiert wird ferner Schäubles Vorhaben, «gefährliche Personen» wie Absolventen von Terrorcamps, denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen könne, vor Gericht stellen zu lassen.
Schäuble hatte erklärt, beim Anti-Terror-Kampf müssten Informationen auch dann genutzt werden, wenn nicht sicher sei, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen gewonnen worden seien. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte dagegen, solche Aussagen dürften nicht verwertet werden. Im Kampf gegen den Terrorismus dürften die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen werden.
Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte, Herta Däubler-Gmelin (SPD), hält es «nicht für erträglich, wenn deutsche Ermittler im Informationsaustausch mit ausländischen Diensten augenzwinkernd darüber hinwegschauen, dass unerlaubte Mittel verwendet wurden». Die Generalsekretärin von amnesty international Deutschland, Barbara Lochbihler, sagte, Schäubles Position bedeute «eine Ermunterung zur Folter» und einen Verstoß gegen die Menschenrechtsnormen.
Die Grünen-Innenpolitikerin Silke Stokar äußerte dagegen Verständnis für Schäuble. Es sei «nicht möglich, in Sicherheitsfragen nur mit Staaten zusammenzuarbeiten, die unseren demokratischen Standard haben», sagte Stokar. Nicht bei jeder von einem ausländischen Geheimdienst gelieferten Information werde sich sicherstellen lassen, dass sie nur unter rechtsstaatlichen Bedingungen erlangt worden sei. Gerichtsverwertbar dürften solche Informationen mit unklarer Herkunft allerdings nicht sein.
Auch Schäubles Vorstellungen zur Verschärfung des Strafrechts sind heftig umstritten. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte: «In demokratischen Rechtsstaaten dürfen Menschen nicht auf Grund von Mutmaßungen ihrer Freiheit beraubt werden, sondern nur, wenn ihnen Verstöße gegen geltendes Recht nachgewiesen werden.» Einer Prüfung, ob man die Ausbildung in einem Terrorcamp bestrafen sollte, wolle sich die SPD-Fraktion aber «nicht grundsätzlich verschließen».
Der FDP-Innenexperte Max Stadler kritisierte, «man kann nicht Personen hinter Gitter bringen, denen nichts Konkretes nachzuweisen ist.» Er betonte: «Damit würden wir uns von unseren rechtsstaatlichen Prinzipien entfernen.» Niemand könne klar definieren, wann eine Person als gefährlich einzustufen sei.
Amnesty-Generalsekretärin Lochbihler nannte Schäubles Vorstoß, Personen ohne Nachweis einer Straftat vor Gericht zu stellen, «gefährlich». «Aufgrund der bisherigen Praxis bei der Terrorbekämpfung befürchten wir, dass schon die friedliche Ausübung der Religionsfreiheit, etwa der Besuch einer Koranschule, strafbar sein könnte», sagte Lochbihler.