Artikel aus der "Frankfurter Rundschau" vom 13.12.2006
Ärger über "Lex NPD". Opposition warnt vor Verfahrensänderungen im Verbotsstreit.
Als "Lex NPD" lehnen Grüne und Linkspartei den SPD-Vorschlag ab, im Ringen um ein Verbot der rechtsextremen Partei die Verfahrensregeln zu ändern. Der frühere Verfassungsrichter Jentsch begrüßte hingegen die Initiative.
BERLIN. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, warnte vor einer Einzelfallgesetzgebung". Man müsse jeden Anschein vermeiden, das Verfassungsgerichtsgesetz nur zu reformieren, um größere Chancen in einem neuen NPD-Verfahren zu haben, sagte Beck der FR. Als abenteuerlich" bezeichnete die Fraktionsvize der Linkspartei, Petra Pau, die Initiative.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), verteidigte hingegen seinen Plan. Dieser sieht vor, die Zahl der beteiligten Richter von derzeit acht auf zwölf zu erhöhen, um klare Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Der Gesetzgeber schreibt bei Verbotsverfahren eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor, faktisch benötigt man aber eine Drei-Viertel-Mehrheit", sagte er.
Seit der Justizreform von 1963 sitzen nicht mehr zwölf, sondern nur noch acht Richter in jedem Senat des Verfassungsgerichts, sechs müssen einem Verbot zustimmen. Wenn beteiligte Richter die Altersgrenze erreichten oder erkrankten, was bei so langwierigen Verfahren oft vorkommt, würden sie nicht ersetzt. Das Gesetz sehe dennoch die Zustimmung von sechs Richtern vor - also sei faktisch sogar denkbar, dass der Beschluss einstimmig gefällt werden müsste. Edathy will auch das ändern: Wenn Richter ausscheiden, sollen sie ersetzt werden.
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nannte die Idee, die nun in der Partei diskutiert werde, reizvoll". Von einer Lex NPD" könne keine Rede sein, sagte er der FR. Unabhängig von der aktuellen Debatte müsse es möglich sein, die Reform eines Verfahrens zu diskutieren, das unlogisch sei. Mit dem Vorschlag bleibt die Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten und die Zahl der Richter stabil", hob Wiefelspütz hervor. Mit zusätzlichen Richtern vom Bundesgerichtshof würden überdies Fachleute für Beweiserhebung und Beweisführung zu diesem ganz besonders wichtigen Verfahren" hinzugezogen.
Jurist: Vernünftiger Vorschlag
Als vernünftigen Vorschlag" wertet Ex-Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch die Idee. Das Instrument des Parteienverbots müsse besser gewartet werden. Die Verfahrensordnung sei in der Praxis kaum geprüft worden, sagte Jentsch, der im ersten NPD-Verfahren Berichterstatter des Zweiten Senats war. Er sagte aber, er sei skeptisch, ob die Überlegungen in Karlsruhe auf Gegenliebe stoßen werden.