Meldung von Reuters vom 16. Dezember 2007
SPD-Politiker sieht Ja zu Online-Durchsuchung möglich
Berlin, 16. Dez (Reuters) - Die SPD hat ihre Zustimmung zu umstrittenen Online-Durchsuchung in Aussicht gestellt, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu im Frühjahr Leitlinien aufgestellt hat. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könne das BKA-Gesetz fertiggestellt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, der "BZ am Sonntag". Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzungen eines solchen Eingriffs. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen. Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten", bekräftigte Edathy die Haltung seiner Partei.
Die Online-Durchsuchung dürfe nur gegen den internationalen Terrorismus und den Menschenhandel angewandt werden, nicht aber gegen Bagatelldelikte. Außerdem müsse es einen Richtervorbehalt geben und der Kern der Privatsphäre geschützt bleiben. "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu", sagte er.
Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen."Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen,hört aber selbst nicht weiter zu", erklärte der SPD-Politiker. Der Richter lösche dann die privaten Passagen und gebe den Rest zur Auswertung frei. Dieser Lösung könne auch die SPD zustimmen. Das Justizministerium widersprach Edathy: Ein solches Vorgehen sei mit der verfassungsrechtlichen Rechtssprechung nicht vereinbar, Edathy habe eine Privatmeinung geäußert, sagte eine Sprecherin von Justizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Großen Lauschangriff mit Verweis auf den mangelhaften Schutz der Intimsphäre stark eingeschränkt. Die SPD blockiert das BKA-Gesetz, in dem die Online-Durchsuchung verankert werden soll, seit Monaten. Sie hält eine Regelung vor dem Entscheid der Karlsruher Richter für unsinnig. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form die Computer-Razzien zulässig sind.