04.12.2007
MdB Edathy unterstützt Antrag für uneingeschränkte Patientenvollmacht
Der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat in diesen Tagen in Berlin seine Unterschrift unter einen fraktionsübergreifenden Antrag gesetzt, der eine verbindliche Patientenverfügung zum Ziel hat.
Im Kern geht es dabei darum, dass die vorherige, konkrete Willensbekundung eines Bürgers auch dann maßgeblich für Art und Ausmaß einer medizinischen Behandlung ist, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt der Behandlung entscheidungsunfähig ist.
Dieser Sachverhalt ist bislang nicht gesetzlich geregelt, was vielen Menschen Sorge macht, die sich wünschen, dass ihr Wille respektiert und nicht über ihren Kopf hinweg entschieden wird.
Urheber des demnächst im Bundestag zu beratenden und jetzt auch von Sebastian Edathy unterstützten Antrags ist der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker. Dieser hatte auf Einladung von Edathy im Herbst in Nienburg und Stadthagen seinen Entwurf öffentlich vorgestellt.
"Ich halte den Stünker-Vorschlag für den bürgerrechtsfreundlichsten Entwurf", so Sebastian Edathy. Es gebe zwei weitere Anträge, die aber die Reichweite der Patientenverfügung erheblich einschränkten. Sinnvoller sei es, die konkrete Willensbekundung eines Menschen auch dann als verbindlich anzusehen, wenn dieser zum Zeitpunkt einer konkreten medizinischen Maßnahme nicht mehr selber äußerungsfähig sei.
"Ich hoffe", erklärt Edathy, "dieser Antrag bekommt bei der Schlußabstimmung im Parlament eine Mehrheit".

Anlage (Foto):
Stellte unter anderem in Nienburg seinen Entwurf zum Thema der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vor: MdB Joachim Stünker, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Am Pult: SPD-Landtagskandidat Arne Henrik Meyer (links) und der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses.