17.12.2007
Meldung von "Berliner Morgenpost" vom 17. Dezember 2007
Auch SPD will online überwachen
Berlin - Nach langem Widerstand will die SPD der Online-Durchsuchung zustimmen, sobald das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr darüber entschieden hat. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen", sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der "BZ am Sonntag". "Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten." Für die SPD sei klar, dass der Staat Online-Durchsuchungen von Computern nur bei Verdacht auf Terrorismus oder Menschenhandel anwenden dürfe. Der private Kernbereich müsse geschützt bleiben. Ein Richter müsse zwingend eingebunden werden. Bei der akustischen Wohnraumüberwachung regte Edathy das sogenannte Richterband an. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern um den Zustand der Ehe, lässt er zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu", sagte Edathy. "Der Richter löscht dann die privaten Passagen auf dem Band und gibten Rest zur Auswertung frei." Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesjustizministeriums nannte dies "die Privatmeinung von Herrn Edathy". Ein "Richterband" sei bei der akustischen Wohnraumüberwachung nicht zulässig. AFP