20.03.2009
Edathy bedauert Unsicherheit für Jobcenter Nienburg und Schaumburg
"Ausgesprochen verärgert" ist der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) über das Scheitern der Gespräche zwischen SPD und Union bezüglich der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die Arbeit der Jobcenter.
Damit die Jobcenter in Nienburg, Stadthagen und Rinteln über das Ende des Jahres 2010 hinaus gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Landkreisen Nienburg bzw. Schaumburg betrieben werden können, ist nach einem vor zwei Jahren gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Grundgesetzänderung nötig.
"In einer für den Arbeitsmarkt schwierigen Zeit verweigert die Union jetzt den Mitarbeitern der Job-Center Planungssicherheit", so Edathy. Obwohl sich alle 16 Ministerpräsidenten einig gewesen seien und auch das CDU-Präsidium zugestimmt habe, habe die Unions-Bundestagsfraktion nun das Vorhaben gestoppt.
Da das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt, um eine Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit zu schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die Jobcenter aufgelöst werden. Edathy: "Es muss allen Beteiligten darum gehen, die Strukturen der Arbeitsvermittlung intakt und arbeitsfähig zu lassen. Gerade in Zeiten einer schweren wirtschaftlichen Krise ist es wichtig, dass wir funktionierende Strukturen nicht zerschlagen."
Mit der jetzigen Ablehnung des Vorschlages für eine neue Struktur der Job-Center durch die Union laufe alles auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben von Agentur für Arbeit und Kommunen hinaus. Das würde bedeuten: Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Vermittlung in Arbeit zuständig, die Landkreise Nienburg und Schaumburg für die Bewilligung und Auszahlung der Kosten von Wohnung und Heizung und für die Gewährung notwendiger sozialer Hilfeleistungen wie z.B. Schuldnerberatung und Suchtberatung. Bürgerinnen und Bürger, die Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, müssten zu zwei Behörden, müssten zweimal Anträge stellen, ihre Akten müssten zweimal geführt werden, und sie bekämen zweimal Bescheide.
Zudem bestehe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt eine bedauerliche Unsicherheit, viele würden sich aufgrund der unklaren Lage andere berufliche Perspektiven in ihren "Heimatbehörden“ suchen. Sie sollten sich aber auf ihre Aufgaben konzentrieren können und nicht auf die Sorgen um ihre eigene Zukunft konzentrieren müssen, so Edathy.
"Die Union schadet der Arbeitsvermittlung in Deutschland", so Edathy. Ob es doch noch zu einem Einlenken komme, sei völlig offen. Edathy: "Hier liegt ein schwerer Fall politischen Versagens vor."