18.06.2009
MdB Edathy stimmte im Bundestag für Patientenverfügung
Der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat am (heutigen) Donnerstag im Bundestag für die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestimmt.
Er war zuvor Mitunterzeichner eines entsprechenden Gesetzentwurfes. Das Gesetz wurde jetzt mit 317 gegen 233 Stimmen angenommen.
Edathy: "Endlich bekommen Patientenverfügungen eine gesetzliche Grundlage." Der vorab formulierte Wille eines Bürgers für den Fall schwerer Erkrankungen soll somit in Zukunft weitgehend gelten.
Die Gültigkeit der bereits neun Millionen Patientenverfügungen wird durch das neue Gesetz nicht in Frage gestellt, sie müssen also nicht neu verfasst werden.
Das Gesetz regelt, dass Volljährige in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen können, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie im Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ein Betreuer oder Bevollmächtigter muss dann gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist, dass dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation erfasst.
Übrigens: Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung anzufertigen. Patientenverfügungen können zudem jederzeit formlos widerrufen oder aktualisiert werden.
Edathy: "Wer aber eine Patientenverfügung hinterlegt, kann jetzt darauf vertrauen, dass sein Wille maßgeblich ist. Das schafft Rechtssicherheit und garantiert das Selbstbestimmungsrecht."
Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft.