09.07.2009
Neue Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände
In seiner letzten regulären Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze zur Verbesserungen des Vereinsrechts beschlossen. Von besonderer Bedeutung, so der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy, sei die neu eingeführte Haftungsbegrenzung für die Mitglieder von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen.
Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anmeldungen im Vereinsregister zukünftig auch elektronisch möglich sind und damit deutlich vereinfacht werden. Die Möglichkeit der Anmeldung in Papierform wird es aber nach wie vor geben.
In mehr als 550.000 Vereinen in Deutschland engagieren sich Freiwillige. Ob in lokalen Sport- oder in international arbeitenden Menschenrechtsvereinen, im Förderverein der Schule oder dem Ortsverein eines Wohlfahrtsverbandes: Vereine bilden die Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements.
Ehrenamtliche Vereinsvorstände sahen sich bislang unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, was viele Menschen von der Übernahme eines Vorstandsamtes abgeschreckt hat. Die nun vom Deutschen Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Neuerungen beschränken dieses Risiko. Ein ehrenamtlich tätiges oder nur gering vergütetes Vorstandsmitglied (bis zur Höhe des Steuerfreibetrages von 500 Euro im Jahr) soll gegenüber dem Verein für Schäden, die in Wahrnehmung seiner Pflichten verursacht wurden, zukünftig nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Zudem besteht gegenüber dem Verein ein Freistellungsanspruch, wenn das Vorstandsmitglied einem Dritten wegen eines lediglich einfach fahrlässigen Verhaltens zum Schadenersatz verpflichtet ist. Bisher führte einfache Fahrlässigkeit in beiden Fällen zu einer persönlichen Haftung, dies gilt nun nicht mehr.
"Das Ehrenamt ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Ein reges, von freiwilligem Engagement getragenes Vereinsleben bereichert das Leben auch in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg. Der Gesetzgeber sollte die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige möglichst unbürokratisch gestalten. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen ist der Bundestag dieser Verpflichtung nachgekommen. Sie sind vernünftig und waren überfällig.“, betont MdB Edathy, der im Parlament für das neue Gesetz gestimmt hat.
Im Berliner Büro von Sebastian Edathy kann eine kostenlose, vom Bundesjustizministerium herausgegebene Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten zum Vereinsrecht bestellt werden: Sebastian Edathy, MdB - Platz der Republik 1 - 11011 Berlin; Telefon 030-227 75754; Telefax 030 - 227 76530; Email: sebastian.edathy@bundestag.de