02.12.2009
MdB Edathy: Diskotheken-Abweisung wegen ethnischer Zugehörigkeit ist rechtswidrig
Anlässlich der Berichterstattung in der Kreis-Nienburger Presse, wonach Bürgern aufgrund ihres Aussehens der Zutritt zu einer Nienburger Diskothek verweigert worden sei, weist der heimische Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy darauf hin, dass ein solches Veranstalter-Verhalten seit drei Jahren rechtswidrig ist.
Edathy: "Es ist diskriminierend, Menschen wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Ausländischseins eine öffentlich angebotene Leistung zu verweigern." Nach dem 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen sogenannte Massengeschäfte ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden. Dazu zählt auch die Möglichkeit des Besuches einer Diskothek, sofern es sich nicht um eine geschlossene Veranstaltung für einen geladenen Kreis handelt bzw. die Person, die Zugang begehrt, einem Hausverbot unterliegt. Bei Verstößen gegen das AGG können Benachteiligte Entschädigung und Schadensersatz verlangen. Nähere Informationen sind bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) erhältlich, einer staatlichen Behörde, bei der sich Diskriminierungs-Opfer auch beraten lassen können.
Sebastian Edathy: "Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft zu benachteiligen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern ein Gesetzesverstoß." Dies scheine noch nicht hinlänglich bekannt zu sein.