12.02.2009
Meldung von epd vom 12. Februar 2009
Bundesrat berät über Gesetzesentwurf zur Volkszählung 2011 - Ausschüsse empfehlen Abfrage der Religionszugehörigkeit
Berlin (epd). Nach mehr als 20 Jahren ist für 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung geplant. Der Bundesrat wird an diesem Freitag den Gesetzentwurf zur Anordnung des Zensus 2011 beraten. Anders als von der Regierung vorgesehen drängen einige Länder darauf, bei der Erhebung auch die Religionszugehörigkeit zu erfragen. Dafür machen sich auch die beiden großen Kirchen stark. Hingegen empfahl der Vorsitzende des Bundestags-Innenaussschusses, Sebastian Edathy (SPD), am Donnerstag, auf die Erfassung der Religionszugehörigkeit zu verzichten.
In den Ausschussempfehlungen des Bundesrates wird dafür plädiert, die Liste der Merkmale für die Haushaltsstichprobe um die Religionszugehörigkeit zu ergänzen. Der Zensus 2011 sei eine einmalige Chance, mit verhältnismäßigem Aufwand eine zuverlässige Datenbasis über die religiösen Verhältnisse in Deutschland zu erhalten, heißt es in der Begründung. Bisher existierten etwa über die Zugehörigkeit zu islamischen Religionsgemeinschaften nur relativ unzuverlässige Schätzungen. Aber gerade unter dem Aspekt Integration sei die Kenntnis der Religionszugehörigkeit von Zuwanderern für politische Entscheidungen wichtig. Dies betreffe etwa den Religionsunterricht, Angebote für die Ausbildung islamischer Geistlicher oder die Nachfrage nach Bestattungsriten.
Von erheblicher Relevanz sei die Erfassung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft auch für die christlichen Kirchen, wird in der Stellungnahme argumentiert. Informationen über den tatsächlichen Zustand der Religionszugehörigkeit habe besondere Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kirche und Staat.
Die beiden großen Kirchen hatten sich schon 2008 dafür eingesetzt, dass bei der Haushaltsstichprobe nach der Religion gefragt wird. Zwar stünden den Kirchen auf örtlicher Ebene aktuelle Mitgliederdaten zur Verfügung. Diese ließen sich jedoch nicht mit Strukturdaten wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung oder Beschäftigung verknüpfen. Gerade diese Verknüpfung sei wichtig für die kirchliche Planung, sagte David Gill, Stellvertreter des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem epd. Auch sei es es wichtig, einen aktuellen Überblick über die religiöse Vielfalt in der Bundesrepublik zu gewinnen.
Die Begründung des Bundesrates, wonach es einen «Einfluss der Religionszugehörigkeit auf demografische, wirtschaftliche und soziale Tatbestände» gebe, überzeuge ihn nicht, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy dem epd. Diese Begründung sei «vorurteilsgeprägt». Für die Integrationschancen sei der soziale Status und nicht die Religionszugehörigkeit relevant. Edathy: «Da die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zudem den Kernbereich privater Lebensführung berührt, sollten entsprechende Angaben allenfalls auf freiwilliger Basis erhoben werden.» Wegen der begrenzten statistischen Aussagekraft freiwilliger Angaben, rate er von der Religionsabfrage ab, sagte der Ausschussvorsitzende.
Im Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Zensusgesetz war die Religionsabfrage zunächst enthalten. Wegen zahlreicher Wünsche anderer Ressorts, die eine Ausweitung der Erhebungsliste bedeutet hätten, hatte sich das Ministerium entschlossen, die Vorgaben der Europäischen Union «eins zu eins» zu übernehmen und auf die Erfassung von Religion zu verzichten.