02.04.2009
Meldung von dpa
Telekom soll BKA Daten gegeben haben
Berlin (dpa) - Die Deutsche Telekom soll dem Bundeskriminalamt zigtausende Daten für eine Anti-Terror-Fahndung bereitgestellt haben. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei in nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom anhand bestimmter Kriterien nach islamistischen «Schläfern» gesucht worden, berichtete die «Frankfurter Rundschau» («FR»/Donnerstag) unter Berufung auf Konzernkreise. Nach ARD-Informationen hat das damals als terrorgefährdet geltende Unternehmen aber nicht Kunden-, sondern Mitarbeiter-Daten weitergegeben. Auch beim Flugzeugbauer Airbus wurde am Donnerstag ein Verstoß gegen den Datenschutz von Mitarbeitern bekannt. In einem anderen Fall erklärte das Bundesverfassungsgericht die Überprüfung der Kreditkartendaten von 20 Millionen Bankkunden durch Ermittler für rechtens.
Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war vom Verfassungsgericht 2006 für verfassungswidrig erklärt worden. Bei der Telekom soll sie unter anderem in einem Rechenzentrum stattgefunden haben. Die «FR» zitierte Telekom-Führungskreise, die bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten sähen. Das Bundeskriminalamt (BKA) gab auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Auch die Telekom wollte den Bericht nicht kommentieren, dementierte ihn aber auch nicht.
Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, kündigte im Fernsehsender N24 an, dass die Rasterfahndung «ein parlamentarisches Nachspiel» haben solle. Das Verhalten von Bundeskriminalamt und Telekom müsse geprüft werden.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe erklärte eine automatisierte Fahndung der Staatsanwaltschaft Halle gegen Konsumenten von Kinderpornografie im Jahr 2006 für rechtens. Im konkreten Fall hatten die Ermittler 14 Banken die Kreditkarten-Daten von 20 Millionen Kunden dahingehend überprüfen lassen, ob diese Geld an den Betreiber eines Internetangebots mit Kinderpornos überwiesen haben. Die Beschwerden zweier Betroffener - die selbst nicht unter Verdacht standen - nahm das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.
Es habe sich nicht etwa um eine Rasterfahndung gehandelt, durch die auch der Datenschutz Unverdächtiger berührt worden wäre, erklärten die Bundesrichter. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft gezielt nach Personen gesucht, gegen die wegen fragwürdiger Zahlungsvorgänge ein hinreichender Verdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials vorgelegen habe. Durch den automatischen Suchlauf der Banken in den Kreditkartendaten sei nur als Treffer angezeigt worden, wer die Suchkriterien erfüllt habe.
Ähnlich wie die Deutsche Bahn hat auch Airbus die Kontonummern aller seiner gut 20 000 Mitarbeiter mit denen von Zuliefern abgeglichen, um möglichen Korruptionsfällen auf die Spur zu kommen. Ein Airbus-Sprecher sagte, das im Herbst angetretene neue Management habe angesichts der Datenaffären bei der Bahn und der Telekom überprüft, ob es ähnliche Fälle auch bei Airbus gegeben habe und dann unverzüglich den Betriebsrat informiert. Über den Fall hatte zunächst das «Hamburger Abendblatt» berichtet.
Nach gegenwärtigem Stand hat Airbus gegen eine Betriebsvereinbarung von 1997 verstoßen, nach der zunächst die Zustimmung des Betriebsrats hätte eingeholt werden müssen. Die Arbeitnehmer wurden jedoch erst nachträglich 2008 informiert. Der Chef von Airbus Deutschland, Gerald Weber, bat dafür nach Angaben des Betriebsrats um Entschuldigung. Der Abgleich der Kontonummern war nach Angaben des Sprechers ergebnislos geblieben.
Die Grünen forderten, die Vorgänge bei Telekom und Airbus umfassend aufzuklären. Zudem sei ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz längst überfällig. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), geht nicht davon aus, dass es noch in der auslaufenden Wahlperiode zustande kommt, wie er dem Radiosender NDR Info sagte. In die anstehende Änderung des allgemeinen Datenschutzgesetzes solle aber noch «eine Generalklausel» für Unternehmen aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion forderte von der Bundesregierung in der nächsten Sitzung des Innenausschusses «klare Aussagen zum aktuellen Stand der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes». Die Linksfraktion nannte ein neues Datenschutzrecht «überfällig».