16.03.2009
Meldung von AP
Unangekündigte Kontrollen bei Waffenbesitzern möglich
Bei Verdachtsmomenten - Merkel will Regelungslücken aufspüren - Nach Amoklauf von Winnenden
Berlin (AP) Unangemeldete Kontrollen von Waffenbesitzern wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, sind bereits nach geltendem Recht möglich. Wenn ein Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, haben die Behörden das Recht, die Wohnung des Waffenbesitzers auch gegen seinen Willen zu betreten, wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag mitteilte. Merkels Vorstoß für unangemeldete Kontrollen war am Wochenende auf Bedenken beim Koalitionspartner SPD gestoßen. Nach dem Amoklauf von Winnenden will Merkel nach den Worten des stellvertretenden Regierungssprechers Thomas Steg prüfen, ob es «irgendwo Regelungslücken gibt». Grundsätzlich habe Deutschland im internationalen Vergleich ein sehr restriktives Waffenrecht, sagte Steg. Merkel habe mit ihrer Forderung eine Debatte anstoßen wollen,um zu sehen, ob es Vollzugs- oder Umsetzungsdefizite gebe. In einem so sensiblen Bereich wie dem Waffenrecht müssten Kontrollen möglich sein, betonte Steg. Sie könnten aber nur dann sinnvoll sein, wenn sie unangemeldet stattfänden. «Die besten Kontrollen nützen nichts, wenn ich sie vorher ankündige», sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris. Unangemeldete Kontrollen auch gegen den Willen des Waffenbesitzers seien möglich, wenn es Hinweise auf eine Ordnungswidrigkeit oder auf strafbare Handlungen gebe.
Der sozialdemokratische Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy, hatte am Wochenende Merkels Vorstoß als «nicht durchdacht» kritisiert. Ein solches Vorgehen sei weder rechtlich zulässig noch zielführend. Man könne nicht ohne konkreten Verdacht Hausdurchsuchungen durchführen. Angesichts der hohen Zahl von Waffenbesitzern seien auch nur Stichproben möglich. Der Amokschütze von Winnenden hatte seine Mordwaffe aus dem Schlafzimmer seiner Eltern entwendet.
Paris sagte, es würden verschiedene Konsequenzen aus dem Amoklauf erörtert, zum einen ein Gebot, die Aufbewahrung von Waffen und Munition zu trennen, oder eine Vorschrift, Waffen grundsätzlich nur noch zentral zu lagern. Letzteres bewertete er skeptisch. Damit schaffe man einen «Magneten» für Menschen, die ein gesteigertes Interesse daran hätten, an Waffen zu gelangen. Auch Steg nannte eine Gefährdung durch solche Waffendepots viel zu hoch. Dieser Vorschlag sei bereits 2002 in einem politischen Konsens verworfen worden.