09.05.2009
die Tageszeitung vom 9. Mai 2009
WAFFENRECHT
Wenn der Ballermann zweimal klingelt-
Wie bei der GEZ: Wenn der Pistolenkontroletti vom Amt kommt, dürfen Waffenbesitzer ihn ersteinmal wieder nach Hause schicken. Verweigern
sie den Besuch aberdauerhaft, drohen Strafen
BERLIN taz Waffenbesitzermüssen Kontrolleure auch künftig nicht in ihre Wohnung lassen. Wenn sie aber gar nicht kooperieren, drohen zunächst Bußgelder und dann der Verlust von Pistole oder Gewehr. Darauf können sich SPD und CDU in der Debatte über das Waffenrecht offenbar einigen.
Das abschließende Gespräch über eine Verschärfung der Gesetze führen die Verhandler der Koalition zwar erst nächste Woche, aber das Modell des angekündigten Besuchs scheint auf beiden Seiten Freunde zu finden. "Wenn der Waffenbesitzer gerade keine Zeit hat, kann er einen Termin mit dem Mitarbeiter der Ordnungsbehörde ausmachen", sagt Reinhard Grindel, Innenpolitiker der CDU. "Der Prüfer darf jedoch nur die Räume betreten, in denen Pistolen und Gewehre aufbewahrt werden." Wer sich diesem Check dauerhaft verweigere, müsse Strafe zahlen oder sogar die Waffen abgeben. Dass der Waffenbesitzer schon vorher vom Behördenbesuch wisse, sei kein Problem, meint Grindel. "Das Einzige, was passieren kann, ist, dass der Mann sich bis zum Termin einen ordentlichen Waffenschrank zulegt." Grundgesetzwidrig sei das Ganze nicht, für Schornsteinfeger gebe es zum Beispiel ähnliche Regelungen.
Ähnlich sieht das auch SPD-Mann Sebastian Edathy, Vorsitzender im Innenausschuss des Bundestags: "Natürlich gilt auch für Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber eine angekündigte Kontrolle ist zu verkraften." Allerdings müssen die Ordnungsämter auch mehr Mitarbeiter anstellen, um tatsächlich kontrollieren zu können", sagt Edathy. "Sonst bleibt das Symbolpolitik."
Unterschiedliche Ansichten gibt es offenbar darüber, ob neben Paintball auch noch das IPSCSchießen verboten wird, bei dem mit scharfen Waffen auch zwischen nachgebauten Häuserwänden und Fenstern auf Ziele geschossen wird. Schüsse aus der Deckung und im Laufen sind verboten. Die CDU will deshalb nur Paintball verbieten. "Dabei schießt man auf Menschen, und man schießt auch aus der Bewegung", sagt Unionspolitiker Grindel. "Das ist wie im Gefecht."
Für Edathy zählt hingegen mehr, dass die IPSC-Sportler scharfe Waffen benutzen und sehr schnelles, sehr präzises Schießen lernen. "Wer Paintball verbietet, muss auch diese Sportart verbieten", sagt der Innenexperte. "Alles andere wäre unlogisch." DANIEL SCHULZ "Wer Paintball verbietet, muss auch das IPSC-Schießen verbieten. Alles andere wäre unlogisch" SEBASTIAN EDATHY http://www.taz.de/pt/2009/05/09/a0109.nf/text