06.05.2009
Kölner-Stadt-Anzeiger vom 6. Mai 2009
Reform noch vor der Wahl erwogen Große Koalition streitet über die Verfassungsmäßigkeit der Überhangmandate.
VON MARKUS DECKER
Berlin - Die große Koalition hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeit einer Wahlrechtsreform noch vor der Bundestagswahl zu prüfen. Dies teilte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), mit.
Hintergrund des Streits ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, wonach die geltende Rechtslage zu Überhangmandaten grundgesetzwidrig sei. Die Richter gaben dem Bundestag bis 201 1 Zeit, dies zu ändern. Überhangmandate erhalten Parteien dann, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Davon profitieren nach dem derzeitigen Stand der Meinungsumfragen in erster Linie CDU und CSU.
Dem Be-Schluss war am Montag eine Experten-Anhörung vorausgegangen, in der sich nach Angaben Edathys vier von sechs Sachverständigen für eine sofortige Reform aussprachen, "um nicht im Herbst sehenden Auges verfassungswidrig wählen zu lassen", während die beiden von der Union nominierten Experten dies ablehnten. Da die Union "grundsätzlich skeptisch" sei, werde "noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten sein", so der SPD-Politiker. Der Justiziar der Unionsfraktion, Günter Krings, betonte, auf der Grundlage des von der SPD befürworteten Änderungsentwurfs der Grünen sei keine Einigung möglich. Einige der Experten seien zudem nicht ernst zu nehmen gewesen. Ex-Verfassungsrichter Hans- Joachim Jentsch drängt auf eine rasche Lösung. "Das Bundesverfassungsgericht durfte darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber alles daran setzt, damit der nächste Bundestag auf der Grundlage eines neuen verfassungsmäßigen Wahlrechts gewählt werden kann", sagte er. "Indem er es von vornherein darauf anlegt, die unter den besonderen Bedingungen gesetzte Frist voll auszuschöpfen, verhält er sich wenig organtreu."