22.04.2009
Kölner-Stadt-Anzeiger vom 22. April 2009
Datenschützer haben Unternehmen im Blick- Bundesbeauftragter kritisiert auch Politik - Peter Schaar vermutet weitere unentdeckte Skandale in Firmen.
Berlin - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geht davon aus, dass in der deutschen Wirtschaft noch weitere Datenschutzskandale der Entdeckung harren. "Es liegt vieles im Argen", sagte er bei der Vorstellung seines Jahresberichts mit Blick auf die Vorgänge bei Bahn, Lidl und Telekom und fügte ironisch hinzu: "Ich gehe davon aus, dass es noch andere Unternehmen gibt, wo man den Datenschutz optimieren kann." Es spreche nichts dagegen, wenn etwa die Bahn gegen Korruption vorgehe. Allerdings müsse sie dabei ebenso wie vergleichbare Konzerne "die Verhältnismäßigkeit wahren und die Gesetze achten". Die bei der Bahn erfolgten Massen- Screenings von großen Teilen der Belegschaft seien "weit überzogen" gewesen. Freilich kann der Beauftragte, der dem Innenministerium zugeordnet ist, den jüngsten Skandalen auch positive Seiten abgewinnen. So wachse das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes.
Schaar nahm überdies die große Koalition in die Pflicht, das vom Kabinett im Dezember gebilligte neue Bundesdatenschutzgesetz nun auch noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. "Ich mache mir ernsthafte Sorgen, dass wir ans Ende der Legislaturperiode kommen und immer noch keinen besseren Datenschutz haben", sagte er. "Der Datenschutz muss gestärkt werden." Führende Koalitionsvertreter sicherten dies unterdessen zu. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", er sei "guter Hoffnung", dass dies "noch funktionieren kann. Der Gesetzentwurf ist nicht ad acta gelegt. Aber der Teufel steckt im Detail. Der Knackpunkt ist die alternativlose Abschaffung des Listenprivilegs" - also das Verbot für Unternehmen, Listen mit Namen und Adressen von Kunden zu Werbezwecken weiterreichen zu dürfen.
Bestimmte Werbeformen, die mit dem Adresshandel nichts zu tun hätten, sollten nach Auffassung der Union von der Abschaffung ausgenommen werden, so Bosbach. Dazu zählten Eigenwerbung, Empfehlungswerbung oder Werbung aus öffentlichen Registern. Auch solle das Listenprivileg fortbestehen, wenn derjenige, der wirbt, dem Umworbenen die Quelle seiner Adresse anzugeben bereit ist.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Niemand kann es sich leisten, dass am Ende nicht mehr übrig bleibt als heiße Luft." Kompromisse aber seien möglich. VON MARKUS DECKER