06.04.2009
Der Spiegel vom 6. April 2009
Unter Freunden-
Im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus sieht die Bundesanwaltschaft die Justiz "im Umbruch" und setzt auf Verhöre aus Folterstaaten. Das Vorgehen ist umstritten.
Ein Vibrieren geht durch seinen Körper, ein leichtes Zittern. Es könnteUngeduld sein, Unruhe oder Langeweile, es ist schwer zu sagen, weil sich der Angeklagte kaum äußert. So sitzt er meist schweigsam in Saal 10 des Oberlandesgerichts Koblenz, Aleem Nasir, 47, der womöglich wertvollste Mann von al-Qaida in Deutschland, ein mutmaßlicher Terroristenrekrutierer: mit seinem rechten Fuß auf dem Boden wippend, still vibrierend. Am Tisch gegenüber rutschen zwei Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft auf gepolsterten Drehstühlen herum und beäugen den Angeklagten, als wollten sie ihn mit Blicken mürbe machen.
Sie besitzen ein Geständnis von ihm, das 13 Seiten in ihren schwarzen Aktenordnern füllt. Aleem Nasir hat seine Arbeit als mutmaßlicher Helfer der Qaida farbenreich beschrieben. Die Bundesanwälte könnten zufrieden sein, doch sie wissen, dass es ein heikles Verfahren ist. Das Geständnis hat der pakistanische Geheimdienst ISI übermittelt, aber es soll durch Folter entstanden sein. Die ISI-Männer fassten Nasir im Juni 2007 am Flughafen von Lahore, als er zurück nach Deutschland wollte. Acht Wochen lang verhörten sie ihn, sie schafften ihn von einem Ort zum nächsten. Er erzählte den Agenten von seinen Reisen an die afghanisch-pakistanische Grenze, von Geldübergaben an al-Qaida, beschrieb Orte und benannte angebliche Komplizen. Je mehr Aleem Nasir in Pakistan auspackte, desto stärker wuchs das Interesse der deutschen Behörden. Als die pakistanischen Geheimdienstleute Nasir auf Anweisung eines Richters nach zwei Monaten freilassen mussten, konnte er nach Deutschland zurückkehren. Ein paar Monate später wurde er ernut festgenommen.
Die Berichte aus Pakistan sind ein zentraler Baustein der Anklageschrift der Bundesanwälte. An vielen Stellen stützen sich die deutschen Ankläger auf die ISI-Papiere. Seit Dezember steht Nasir in Koblenz vor Gericht. Der deutsche Staatsbürger, mit einer deutschen Konvertitin verheiratet, ist angeklagt wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Das Verfahren ist eines der wichtigsten für die Sicherheitsbehörden seit den Anschlägen vom 11. September 2001. Das Gericht untersucht, ob Nasir ein führender Mann von al-Qaida in Europa ist. Aber es geht auch um grundsätzliche Fragen: Darf sich das deutsche Rechtssystem für dubiose Quellen aus Ländern wie Pakistan oder Usbekistan öffnen, in denen Folter und Unrecht an der Tagesordnung sind? Wie zuverlässig sind Aussagen, die durch Gewalt erzwungen wurden? Und darf ausgerechnet Deutschland, das wie kaum ein anderes Land die Menschenrechtsverletzungen der USA im "Krieg gegen den Terror" kritisiert hat, nun selbst auf Aussagen aus Folterkellern zurückgreifen? Lange waren Verhörergebnisse, die unter Zwang entstanden, für deutsche Strafverfolger tabu.
Mochten die Nachrichtendienste aus derartigen Erkenntnissen ihre Schlüsse ziehen und weitere Ermittlungen anstellen - die deutsche Justiz sollte, gerade in politischen Verfahren, nicht durch Methoden kompromittiert werden, die seit dem Untergang des Nationalsozialismus zu Recht geächtet sind. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das deutsche Strafprozessrecht sei "in einer Umbruchsituation", sagt Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung für Terrorismusbekämpfung bei der Bundesanwaltschaft und Vorgesetzter der beiden Bundesanwälte im Koblenzer Prozess. "Durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bilden inzwischen den Regelfall", so Griesbaum. Für die deutsche Justiz gewännen diese Beweise "zunehmend an Bedeutung". Wenn Deutschland sich "nicht international isolieren" wolle, müsse man auf diese "neuen komplexen Anforderungen" reagieren. Die Behörden, so hat es der Ankläger auf demDeutschen Juristentag vertreten, dürften sprudelnde Quellen aus Problemstaaten nicht "in Bausch und Bogen als ,unrettbar′ bemakelt verwerfen".
Griesbaum hält es deshalb für "berechtigt, die von jeher umstrittene Frage der Beweisverwertungsverbote erneut auf den Prüfstand zu stellen". Jeder Fall müsse separat geprüft werden, nur wenn Folter konkret nachgewiesen werden könne, sollten die Ergebnisse vor Gericht tabu sein. Selbst dann aber könne die Polizei sie für Ermittlungen nutzen. Diese Position unterstützt auch das Bundesjustizministerium. "Wir können unseren Rechtsstaat nicht irgendwelchen Geheimdiensten in fremden Ländern ausliefern", warnt dagegen der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger. Der Sozialdemokrat Sebastian Edathy, Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, sagt, es gebe eine "rote Linie, die nicht übertreten" werden dürfe. "Diese Regel besagt, dass Foltergeständnisse nicht in deutsche Gerichtssäle eingebracht werden dürfen." Wenn deutsche Behörden vom pakistanischen Geheimdienst Informationen bekämen, dann dürften sie zwar zur Gefahrenabwehr genutzt werden, etwa zur Verhinderung eines Anschlags: "Solche Informationen aber vor Gericht zu verwenden, halte ich für unzulässig." Die umstrittenen Aussagen, die Nasir vor das Oberlandesgericht Koblenz brachten, soll er in einer Zelle in Lahore, Pakistan, gemacht haben. Nach seinen Angaben befragten ihn die ISI-Agenten in den ersten zwei Wochen täglich, auch nachts, in Urdu und auf Englisch. Wenn er nicht redete, behauptete Nasir später gegenüber den deutschen Behörden, habe man ihn "mit einer Art Schläger aus Gummi" traktiert, auf Rücken und Schultern, "hierbei handelte es sich um einen Gummistreifen, vermutlich aus einem Lkw-Reifen, ca. 50 cm lang und 10-15 mm dick. Dieser Gummistreifen war an einem Holzgriff befestigt".
Es ist eine Methode, die kaum Spuren hinterlässt. Nasir hat ausgesagt, das erste Gefängnis habe unter der Erde gelegen, ein fensterloser Raum, in dem Tag und Nacht ein grelles Licht brannte. Der Raum sei absichtlich kühl gehalten worden, "so dass man nicht schlafen konnte". Von Lahore sei er erst nach Islamabad und dann in ein anderes Gefängnis gebracht worden, wo es Faustschläge gegeben habe, wenn die Gefangenen einnickten. Am Lügendetektor sei er nach möglichen Anschlagsplänen ausgefragt worden. Er habe "die Fragen so beantwortet, wie sie es hören wollten", behauptet Nasir: "Das hat dann dazu geführt, dass die Schläge aufhörten, und ich habe sogar Tee zum Trinken bekommen." Die "Operation Aleem Nasir", wie der ISI den Fall nennt, haben die Pakistaner in drei Berichten zusammengefasst und die Ergebnisse nach Deutschland geschickt. Es ist eine grobkörnig kopierte Loseblattsammlung, die Papiere tragen keinen Briefkopf, keinen Stempel, und niemand hat sie unterzeichnet. Oben steht: "From: Friends, To: Friends", von Freunden an Freunde, und unten: "Wir versichern Sie unserer vollsten Unterstützung, mit besten Grüßen". Dreimal lieferte der ISI, am 19., am 27. und am 29. Juni 2007. Die deutschen Ermittler kannten Nasir zwar als Hetzer, der drei Tage nach dem 11. September 2001 geschäumt hatte: "Solche Anschläge wird es jetzt überall in Deutschland geben." Als einen Mann, der deshalb seinen Job als Mitarbeiter des Instituts für Transurane in Karlsruhe verlor. Sie stuften ihn als "Gefährder" ein. Doch sie kannten ihn nicht als Verehrer Osama Bin Ladens, der mit Lapislazuli handelte und bei vier Pakistan-Reisen Kontakte zu al-Qaida knüpfte, die erste Reise wohl 2005, die letzte im Sommer 2007. In Mir Ali, einem Ort in Waziristan an der afghanisch-pakistanischen Grenze, wo al-Qaida und paschtunische Stämme herrschen, habe Nasir den Österreicher Abdulrahman Hussein kennengelernt, so das ISI-Papier. Hussein gilt als große Nummer der Qaida, er war zu dieser Zeit angeblich für die Sprengstoffausbildung zuständig. Auch Nasir habe eine Ausbildung durchlaufen, behauptet der ISI: "Er stellte erfolgreich eine Sprengvorrichtung her, die 250 g Kaliumnitrat mit Kohlenstoff enthielt." Beim zweiten Versuch sei das Gemisch vorzeitig explodiert, Nasir habe sich an der rechten Hand und am Arm verletzt.
Glaubt man den ISI-Berichten, vermittelte Nasir drei weitere Islamisten aus Deutschland nach Waziristan, darunter einen Mann aus Bonn, der sich "Abu Talha" nennt und den die Behörden mittlerweile als Bekkay Harrach identifiziert haben. Harrach soll eine wichtige Rolle bei al-Qaida spielen, er gilt als Drahtzieher möglicher Anschläge (SPIEGEL 5/2009). War Nasir der Ziehvater einer neuen Generation von Qaida-Kämpfern aus Deutschland? Im August 2007 ordnete ein hohes pakistanisches Gericht an, Nasir freizulassen. Die Beweise schienen dem Gericht zu dürftig. Als der Halbedelsteinhändler nach Deutschland zurückkehrte, erzählte er den Beamten noch am Flughafen Frankfurt, seine Aussagen seien teilweise unter Folter zustande gekommen, teilweise erfunden. Bei einem Notar in seiner Pfälzer Heimatstadt Germersheim hinterlegte er eine beglaubigte Schilderung der Gefangenschaft. Die Staatsanwaltschaft Landau leitete später ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, wegen Körperverletzung im Amt. Doch was ist die Wahrheit? Kann man den ISI-Protokollen glauben? Und stimmen Nasirs Folterberichte? Bei seiner Rückkehr nach Germersheim hatte Nasir tatsächlich eine Wunde am rechten Arm, eine überzeugende Erklärung fiel ihm dazu nicht ein. Mal war es heißes Öl, das ihm über die Hand gelaufen sei, mal eine Verletzung durch Böller. Die Ermittler halten die ISI-Version einer Sprengstoffwunde für die wahrscheinlichste.
Die Bundesanwälte stützen ihre Einschätzung auch auf die Aussagen von Klaus Günter Müller von der deutschen Botschaft in Islamabad. Er durfte Nasir im Gefängnis besuchen, in einer Villa des ISI mit Sitzgarnitur und Teppich. Seine Aussagen untermauern sowohl den Verdacht gegen den Angeklagten als auch den, dass der ISI gefoltert hat. Nasir habe erzählt, wie er bei al-Qaida mit Sprengstoff hantiert habe, sagt der Diplomat. Auch Spendengeld für den Dschihad sei ein Thema gewesen. Als Nasir über Verhöre zu Attentaten sprach, erinnert sich Müller, habe er angegeben, er sei "mehrmals geschlagen worden". An dem Gespräch nahm zeitweise ein ISI-Beamter teil, eine Kamera übertrug die Unterhaltung in ein Nachbarzimmer - für eine offene Unterhaltung über Folter nicht sehr förderlich.
Vieles spricht dafür, dass die Geständnisse zumindest in Teilen zutreffen. Yannick Nasir, der Stiefsohn, hat ausgesagt und bestätigt, dass sein Vater den Kontakt zu al-Qaida gesucht und Geld gesammelt habe. Bei der Durchsuchung der Germersheimer Wohnung fanden die Ermittler einen Stapel Flugzettel von al-Qaida, Anleitungen zum Bau von Sprengfallen auf der Computer- Festplatte, dazu Kaufbelege für Nachtsichtgläser, Funkgeräte und Zielfernrohre, die für den Kampf in Pakistan bestimmt gewesen sein sollen. Doch selbst der ISI hat Zweifel, dass alle Angaben wahr sind. "Nasirs Aussagen und deren Wahrheitsgehalt wurden vom ISI mittels eines Lügendetektor-Tests überprüft", notierte der Verbindungsbeamte des BKA in Islamabad, nachdem die Pakistaner den Papierstapel übergeben hatten. "In einigen Bereichen, die vom ISI nicht näher beschrieben werden, bestehen Zweifel an den Aussagen des Nasir." Und es gibt Zeugen wie Nihad C., die Nasirs Foltervorwürfe stützen. C. ist ein Bosnier aus Pforzheim, der im Januar 2007 in Pakstan festgenommen und ebenfalls vom ISI verhört wurde, seine Aussagen führten mit zu Nasirs Verhaftung. Die Vernehmung, berichtete Nihad C. einem deutschen Staatsanwalt, sei "eigentlich keine Befragung, sondern Folter, Tortur durch Elektroschocks, Ersticken durch Wasser, Entzug von Nahrung, Wasser, Schlaf und ähnliches" gewesen. Die Schilderungen decken sich mit den Erfahrungen, die Amnesty International mit Pakistan gemacht hat. "Mutmaßliche Straftäter", urteilt Amnesty, seien "routinemäßigen Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt". Vielleicht kann die Bundesanwaltschaft auch ohne die ISI-Berichte eine Verurteilung erreichen, aber ohne die Papiere hätte es dieses Verfahren nicht gegeben. Und selbst wenn das Geständnis stimmen sollte: Wie sehr beschädigt ein erzwungenes Geständnis die deutsche Justiz? Es sei "unredlich und unverantwortlich", Foltergeständnisse zu verwerten, auch wenn man nicht selbst gefoltert habe, sagt die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz. Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, verweist darauf, dass "durch Folter erpresste Aussagen" in Deutschland "grundsätzlich unverwertbar" seien, allerdings müssten die Misshandlungen nachgewiesen sein. Bei richtigem Rechtsstaatsverständnis, sagt Filges, sollte aber der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten, wenn genug Anhaltspunkte für Folter vorliegen.
Doch das Selbstbewusstsein der Ankläger ist groß. Für das zweite große Terrorverfahren, den Ende April beginnenden Prozess gegen die "Sauerlandgruppe" um Fritz Gelowicz, ist ein Bundesanwalt gleich zweimal nach Usbekistan gereist. Anfangs gab es noch Bedenken. "Nach Prüfung" sei unter anderem wegen nicht gerichtsverwertbarer Informationen der Geheimdienste entschieden worden, "von der Stellung eines entsprechenden Rechtshilfeersuchens abzusehen", hieß es im Juni 2008. Das Bundeskriminalamt fuhr dennoch, und kurz darauf hatten auch die Karlsruher Staatsanwälte keine Bedenken mehr. Man habe "keine Anzeichen" für "verbotene Vernehmungsmethoden festgestellt", trotz des miesen Rufs der usbekischen Behörden, denen Amnesty bescheinigt, "Folterungen" oder Misshandlungen seien "weit verbreitet". Die Protokolle aus Usbekistan und Pakistan werden eine wichtig Rolle vor den Gerichten spielen, die Richter müssen auch darüber entscheiden, wie sehr sich das deutsche Rechtssystem verändern soll.
Im Koblenzer Prozess gegen Aleem Nasir hat der Senat eine Vorentscheidung getroffen. Das ISIGeständnis habe "nicht die Funktion und den Beweiswert einer deutschen richterlichen Vernehmung", beschlossen die Richter. Es lägen nur "erkennbar unvollständige Berichte über diejenigen Angaben des Angeklagten vor, die der pakistanische Auslandsgeheimdienst für die deutschen Behörden als wesentlich erachtet hat". CHRISTOPH SCHEUERMANN, HOLGER STARK