01.04.2009
Frankfurter Rundschau vom 1. April 2009
Gemeinnützige Volksverhetzung- Neue Rechtsvorschriften sollen verhindern, dass rechtsextreme Vereine steuerlich begünstigt werden
Von Jutta Maier
Rechtsextreme Verein zu verbieten, dafür gibt es hohe Hürden. Seit Anfang des Jahres ist es immerhin leichter, dafür zu sorgen, dass sie nicht auch noch steuerlich begünstigt werden.
Beispiel Collegium Humanum. Bis zum Verbot im Mai 2008 war die Heimvolkshochschule im ostwestfälischen Vlotho, deren Vorsitzende Ursula Haverbeck-Wetzel zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, beim Finanzamt als gemeinnützig gemeldet. Unterstützer wie der Demagoge Horst Mahler konnten also ihre Spenden von der Steuer absetzen. Zudem war der 1963 gegründete Trägerverein, der als Zentrum deutscher Holocaust-Leugner galt, von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit. Nach dem Verbot versprach die Bundesregierung, das Jahressteuergesetz 2009 so zu verändern, dass rechtsradikalen Vereinen die Gemeinnützigkeit schneller aberkannt werden kann. Tatsächlich gilt seit Anfang des Jahres die Beweislastumkehr, wie Carsten Burbank, Mitarbeiter im Finanzministerium Thüringen, der FR sagte. Seither müssen nicht mehr die Finanzbehörden einem Verein rechtsextreme Bestrebungen nachweisen. Der Verein verliert automatisch den Anspruch auf Gemeinnützigkeit, sobald er im Bericht des Verfassungsschutzes als extremistische Organisation auftaucht. Es ist dann am Verein, das Gegenteil zu belegen. Außerdem müssen die Steuerbehörden dem Verfassungsschutz mitteilen, wenn sie einen Verein extremistischer Bestrebungen verdächtigen. Dann sind sie vom Steuergeheimnis befreit.
SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy sagte der FR, die Finanzämter seien bisher sehr zugeknöpft gewesen, wenn es um Auskünfte über Vereine ging. So sei beim Collegium Humanum lange unklar gewesen, ob der Verein als gemeinnützig gilt. Es könne aber nicht sein, dass der Verfassungsschutz von den Finanzämtern keine Informationen erhalte, wenn der Verdacht eines rechtsextremistischen Hintergrunds bestehe. Auch Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagt: "Das Steuergeheimnis ist uns wichtig, muss aber in diesem Fall aufgebrochen werden."
Das Thüringer Finanzministerium begrüßt vor allem die Umkehr der Beweislast. "Das ist eine Erleichterung für uns", sagt Burbank. Bisher konnten die Finanzbehörden nur die Satzung auf einen rechtsextremistischen Hintergrund prüfen. Doch häufig machen es die rechtsradikalen Vereine den Behörden nicht so leicht. Beispiel Sportgemeinschaft Germania Hildburghausen in Thüringen. In der Satzung des Vereins hieß es bis zum 21. September 2008 unter Paragraf 12 "Gemeinnützigkeit", dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung des Vereins an zwei Organisationen übergehen soll, die als rechtsradikal bekannt sind. Dieser Eintrag verhinderte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Daraufhin änderte der damalige Vereinsvorsitzende Tommy Frenck, der auch Chef des NPDKreisverbands Hildburghausen-Suhl ist, kurzerhand die Satzung: Demnach soll das Vermögen an die Hildburghausener Stadtverwaltung gehen und der gemeinnützigen Jugendarbeit der Stadt zugute kommen. Außerdem tauchen in der Satzung nur noch unbekannte Jugendliche auf, Frenck ist offiziell aus dem Vorstand ausgeschieden.
Mit der neuen Satzung hat der SG Hildburghausen erneut die Gemeinnützigkeit beantragt. Das Finanzamt Suhl verwies auf Anfrage der FR auf das Steuergeheimnis, das Amtsgericht Hildburghausen sah sich am Dienstag nicht in der Lage, eine Auskunft zum Status des Vereins zu erteilen.