17.03.2009
Frankfurter Rundschau vom 17. März 2009
Kontrollen möglich - bei Verdacht Debatte über den Vorstoß der Kanzlerin
Von Michael Bergius
BERLIN. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ihren Vorstoß bekräftigt, durch Hausbesuche bei Waffenbesitzern für mehr Sicherheit zu sorgen. Zwar gebe es seit dem Amoklauf von Erfurt im Jahr 2002 bereits "sehr restriktive" Bestimmungen, sagte Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. Nach den Todesschüssen von Winnenden könne man aber "nicht so weiter machen wie bislang".
In Deutschland werde bereits jetzt sehr viel überwacht, etwa im Lebensmittelsektor; "dann muss es möglich sein, in einem so sensiblen Bereich wie der Waffenlagerung und -aufbewahrung zu kontrollieren", ließ Merkel ihren Sprecher mitteilen. Kontrollen hätten aber nur dann Sinn, wenn sie unangemeldet stattfänden, betonte Steg. Auch wenn der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy den Appell umgehend als "nicht durchdacht" zurückwies, bewegt sich die Kanzlerin keineswegs auf dünnem Eis. Das aktuelle Waffengesetz verpflichtet Besitzer von Schusswaffen und Munition, "der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen". Weiter heißt es in Paragraf 36: "Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung (...) Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt." Der Passus endet mit: "Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden." Ausdrücklich wird hier betont, dass damit die vom Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung "eingeschränkt" wird.
Allerdings will die Politik jetzt nicht übereilt handeln. Die Innenminister von Bund und Ländern sollten sich zusammensetzen und klären, ob es in Sachen Waffenbesitz "Vollzugs- oder Umsetzungsdefizite" gebe, kündigte Steg an. Der Sprecher von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU), Stefan Paris, verwies auf die Kontrollzuständigkeit der Länder und mahnte eine "gründliche, besonnene" Diskussion an. Seit 2002 sei das deutsche Waffenrecht zweimal reformiert worden, rief er in Erinnerung. Insbesondere für Jäger und Sportschützen gälten mittlerweile "unglaublich hohe Anforderungen". Überlegungen, die Aufbewahrung von Waffen daheim zu verbieten, erteilte Steg eine Absage. Bereits nach Erfurt habe man eine "Zentralisierung von Waffendepots" aus Sicherheitsgründen verworfen.