17.02.2009
Kölner-Stadt-Anzeiger vom 17. Februar 2009
Arbeitnehmer müssen auf Datenschutz warten - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: Einheitliches Gesetz kommt erst nach der Bundestagswahl - Derzeit ist der Datenschutz für Mitarbeiter auf noch verschiedene Gesetze verstreut.
VON MARKUS DECKER
Berlin - Ausgelöst durch den jüngsten Datenschutz-Skandal bei der bundeseigenen Deutschen Bahn AG trafen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gestern mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, DGB-Chef Michael Sommer sowie dem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, zusammen. Auch Staatssekretär Detlef Scheele aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium war dabei. Klar ist nun: Ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird es vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr geben. Allerdings soll die bereits in Arbeit befindliche Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes um einen die Rechte von Arbeitnehmern definierenden Passus ergänzt werden - und zwar noch bis zur am 3. Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause. Schäuble sagte nach dem Treffen, derzeit sei der Datenschutz für Arbeitnehmer auf verschiedene Gesetze verstreut. Ein eigenes Gesetz sei notwendig, in dieser Legislaturperiode allerdings nicht mehr möglich. "Das kann kein Schnellschuss sein", befand er. Deshalb arbeite man jetzt daran, das Bundesdatenschutzgesetz zu korrigieren. Das Gesetz hat das Bundeskabinett bereits passiert und wird derzeit vom Parlament intensiv beraten.
Zu den Vorgängen bei der Bahn und bei der Telekom wollte sich der Minister nicht äußern. "Das steht mir nicht zu." Er betonte jedoch, dass Unternehmen sich gegen Korruption wehren müssten. Dazu müssten auch Arbeitnehmerdaten abgeglichen werden können. Schäuble erklärte zudem, die Ernennung des früheren Staatsanwalts Wolfgang Schaupensteiner zum Anti-Korruptions- Beauftragten der Bahn sei "eher gut als schlecht". Forderungen nach einem Rücktritt von Bahnchef Hartmut Mehdorn seien Teil der üblichen "Rituale".
Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hält ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz bis zur Wahl ebenfalls für "unrealistisch". Er plädierte aber für eine rasche Konkretisierung von Paragraf 28 des Bundesdatenschutzgesetzes. "Man könnte darin festschreiben, dass die Verwendung von Arbeitnehmerdaten zur Überprüfung von Korruptionsverdachtsfällen nur anlassbezogen erfolgen darf, sagte er. "Daswürde schon mal sehr weiterhelfen. Man könnte weiter festschreiben, dass vor der Überprüfung der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte in Kenntnis zu setzen sind und nach Abschluss der Überprüfung natürlich auch die Betroffenen."
Gewerkschaftsvertreter Sommer zeigte sich mit dem Treffen zufrieden. Arbeitgeberrepräsentant Göhner ließ wissen, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sei überflüssig. Rechtliche Grauzonen Ein Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern gibt es derzeit nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich überwiegend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verlassen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Überwachung in bestimmten Grenzen zulässig, wenn ein konkreter Verdacht anders nicht aufgeklärt werden kann. Erkenntnisse aus einer unzulässigen Überwachung darf der Arbeitgeber in der Regel nicht zum Anlass einer Kündigung nehmen. Wo die Grenzen liegen, Ist allerdings umstritten. Über die Zweckentfremdung privater Daten - wie bei der Deutschen Bahn - hat das BAG noch nicht entschieden. In einem anderen Fall hat das BAG allerdings eine Überwachung verboten, da diese in großem Stil ohne Eingrenzung eines verdächtigen Personenkreises stattfand. Das war laut BAG unverhältnismäßig. Die Überwachung mit Videokameras gilt als besonders schwerwiegend, da sich die Arbeitnehmer bei jeder Bewegung kontrolliert fühlen müssen. Nach einem Grundsatzurteil des BAG vom Juni 2004 dürfen die Kameras nur auf einen konkreten Verdacht hin laufen. Der Arbeitgeber darf die private Internet-Nutzung verbieten und dann die Seitenaufrufe auch stichprobenartig kontrollieren. (afp)